Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 123 von 130
NEN prinzipiell etwas anderes
wollen als die Sozialhilfe, die an sich völlig ungenügend ist für Menschen, die
nur von Sozialhilfe leben. Wir haben auch schon oft in der Öffentlichkeit
deponiert, dass wir für eine bedarfsorientierte Grundsicherung eintreten. So
weit sind wir aber noch nicht. Derzeit gibt es die Sozialhilfe.
Ich möchte daher heute zwei
Anträge einbringen, da in der Diskussion im Laufe der letzten Tage Probleme
aufgeworfen wurden, die die Einbringung dieser Anträge quasi erforderlich
machen.
Wir wissen natürlich, dass
auf Bundesebene und auch in den Ländern etliches in Bewegung gekommen ist,
sodass man jetzt einmal auch abwarten muss, um zu sehen, wie diese Diskussion
weitergeführt wird, was auf Bundesebene vorgesehen ist und was in der Folge
dann in Wien notwendig wird.
Ich werde daher beide
Anträge, die eigentlich dafür gedacht waren, sofort abgestimmt zu werden, zuweisen
lassen und einmal abwarten, wie die Berichterstattung ausfällt. Ich bin sehr
froh darüber, dass die SPÖ in beiden Fällen signalisiert hat, interessiert zu
sein.
Der eine Antrag bezieht
sich auf jene Fremden, die sich in Wien befinden und hier leben, also Bürger
dieser Stadt sind. Die GRÜNEN waren immer schon der Meinung, dass es auch für
diese Menschen, genauso wie für alle anderen, die eine österreichische
Staatsbürgerschaft besitzen, möglich sein soll, Sozialhilfe zu bekommen. - Das
ist der eine Antrag, der eine Frage betrifft, auf die die SPÖ auch auf einem
Fragebogen des Katholischen Familienverbands bereits vor der Wahl positiv
reagiert und geantwortet hat.
Ich stelle folgenden
Beschlussantrag:
"Das zuständige
Mitglied der Landesregierung, die amtsführende Frau Stadträtin für Bildung,
Jugend, Soziales, Information und Sport, möge einen Entwurf zur Änderung des
Wiener Sozialhilfegesetzes vorlegen, mit dem auch Fremden, die sich dauerhaft
in Wien niedergelassen haben, das heißt in Besitz einer Niederlassungsbewilligung
oder einer Aufenthaltserlaubnis sind, und die seit mindestens drei Monaten
ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, ein Anspruch auf Leistungen nach dem Wiener
Sozialhilfegesetz zuerkannt wird."
In formeller Hinsicht
beantrage ich die Zuweisung des Antrags.
Mein zweiter Antrag ist
eigentlich nicht viel mehr als eine Bitte, dass man sich anschauen möge, wie
das in Wien mit den Regressansprüchen, mit dem Geltendmachen von
Ersatzansprüchen gehandhabt wird, ob es da auch zu sozialen Ungerechtigkeiten
kommt oder ob man da von Leuten Geld zurückverlangt, die man dadurch erst recht
wieder in die Armut stürzt.
Ich verlese nur kurz den
Beschlussantrag:
"Der Landtag wolle
beschließen:
Es soll eine Arbeitsgruppe
eingerichtet werden, die eine sozial gerechte Regelung der Ersatzansprüche, die
im Wiener Sozialhilfegesetz geregelt sind, erarbeitet. In diese Arbeitsgruppe
sollen alle politischen Parteien, die im Gemeinderat vertreten sind, sowie externe
Fachleute eingeladen werden."
In formeller Hinsicht
beantragen wir die Zuweisung dieses Antrags.
Ich bin zuversichtlich,
dass wir uns in Bezug auf die Zuerkennung von Sozialhilfe an Menschen mit
nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft nunmehr einem erfolgreichen Ende der
Diskussion nähern und dass diese Menschen auch Sozialhilfe bekommen können. -
Danke schön. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Römer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich
erkläre die Verhandlung für geschlossen und erteile der Frau Berichterstatterin
das Schlusswort.
Berichterstatterin LhptmSt
Grete Laska: Sehr geehrte
Damen und Herren!
Frau Abg Jerusalem, Sie
haben schon darauf hingewiesen, dass wir, was den Inhalt Ihres ersten Antrags
betrifft, eine identische Meinung vertreten. Der Unterschied ist im Moment auch
nur der, dass kein Rechtsanspruch besteht. Ich bin aber auch der Meinung - und
ich habe das erst vor einigen Tagen im Familienforum ausgeführt -, dass es
zumindest wert ist abzuwarten, welcher Vorschlag seitens des Sozialministers
kommt. Es gibt die Forderung, die Sozialgesetzgebung auf Österreich-Ebene
anzunähern und zu vereinheitlichen, ja schon lange; Vorstöße dieser Art sind
bisher immer an den Widerständen einzelner Bundesländer gescheitert.
Ich habe daher zunächst
einmal einen Vorschlag erbeten, aus dem ersichtlich ist, worum es hierbei
überhaupt geht und was hier vereinheitlicht werden soll. Ich glaube, das ist inhaltlich
noch wesentlich und darauf wird man noch achten müssen, damit dann entschieden
werden kann, welche Möglichkeiten Ländern in Zukunft gegeben sein werden, weil
wir ja in anderen Fällen auch die Situation haben, dass die Bundesgesetzgebung
unter Umständen die Ländergesetzgebung einschränkt, wenn nämlich nicht mehr das
Prinzip der Subsidiarität, wie sie jetzt gilt, gegeben ist.
Ich danke daher dafür, dass
Sie zu einer Zuweisung übergegangen sind und damit die Diskussion weiter offen
gehalten haben.
Das Zweite gilt auch für
den zweiten Antrag, wiewohl ich grundsätzlich sagen muss, dass Wien im Vergleich
zu anderen Bundesländern in vielen Fällen des Regresses ganz anders handelt. Ich
verweise nur auf die Seniorenbetreuung, wo es in Wien im Gegensatz zu anderen
Bundesländern keinen Regress gibt. Aber auch darüber werden wir diskutieren,
und wir werden diesen Antrag zum Anlass nehmen, auch im Zusammenhang mit dem
ersten Punkt, unsere weitere Vorgangsweise erneut festzulegen.
Ich bitte Sie daher noch einmal um Zustimmung zu
diesem Gesetzesentwurf.
Präsident Johann Römer: Danke. - Wir
kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
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