Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 120 von 130
So ergriffen war ich und so gelacht habe ich das letzte Mal
ebenfalls über einen Brief und dann über einen Prozess, nachdem - Sie können
sich sicher alle daran erinnern - ein sozialistischer Funktionär im
10. Bezirk des Kindesmissbrauchs überführt worden war und ich die
Behauptung aufstellen musste - weil die SPÖ nicht dementsprechend reagiert hat
-, dass sie sich der Verharmlosung des Kindesmissbrauchs schuldig macht. Damals
hieß es auch: Er wird geklagt, er wird geklagt. - Das Ganze ist so ausgegangen:
Ich habe dann über die APA vier Mal, glaube ich, urgieren müssen, damit endlich
die Klage ins Haus kommt. Mittlerweile hat mir vor einem halben Jahr der
Oberste Gerichtshof bestätigt, dass ich behaupten darf, dass sich die SPÖ der
Verharmlosung des Kindesmissbrauchs schuldig macht.
Ich werde diese meine Rede im Gemeinderat sicherlich
nicht dazu missbrauchen, um mich hinter meiner Immunität zu verschanzen. Ich
werde morgen noch einmal einen diesbezüglichen Pressedienst herausgeben, damit
mich die Frau Rechtsanwältin auch klagen kann, und ich werde sie auch ersuchen,
diese Klage, die mir da angedroht wird, auch dementsprechend einzubringen, denn
dann bekomme ich höchstwahrscheinlich in einem Jahr ebenfalls offiziell vom OGH
das Recht zugesprochen, diese Behauptung zu tätigen.
Der Einzige, der sich freuen wird, ist wieder einmal
mein Anwalt. Der hat damals schon geglaubt, dass er von der SPÖ pragmatisiert
wurde, weil er dauernd seine Zahlungen bekommen hat. - Danke. (Heiterkeit
und Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Römer: Als Nächster
ist Herr Abg Schuster zum Wort gemeldet.
Abg Godwin Schuster (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen!
Wenn wir darauf zurückblicken, wie es eigentlich zu
dieser Novelle kam, möchte ich diesem geschätzten Gremium in Erinnerung rufen,
dass wir vor einigen Jahren hier in diesem Saal eine Debatte hatten, in der wir
uns einerseits mit der Vorstellung von Kollegen Kreißl auseinander gesetzt
haben, der uns hier vorgehalten hat: wir sind hier das Gremium, und dieses
Gremium muss Entscheidungen treffen!, und andererseits wir dieser Vorstellung
unseren eigenen Standpunkt entgegengesetzt haben, welcher lautete: Wir werden
ein Personalvertretungsgesetz nur dann verändern, wenn wir mit den
Personalvertretern gemeinsam diesbezüglich eine Linie gefunden haben.
Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie
heftig die Auseinandersetzungen hier waren. Wenn ich heute auf diese Debatte,
die doch vor den Nationalratswahlen stattfand, zurückblicke, so denke ich, dass
es vielleicht ein Fehler von uns war, dass wir diese Arroganz, dieses
autoritäre Vorgehen gegen Interessenvertretungen damals viel zu wenig in der
Öffentlichkeit dargestellt haben, weil wir ja in der Folge, nach dieser
Regierungsbildung, auch manches erleben durften - leider erleben durften -, was
den Umgang mit Interessenvertretungen betrifft.
Wir haben bei dieser Diskussion ein sehr korrektes
Verhältnis gehabt. Wir haben in der Tat die Fraktionen der Personalvertretung
mit eingebunden. Die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten hat Konferenzen
dafür verwendet, um sich auch mit diesen Inhalten auseinander zu setzen. Ich
glaube, dass wir auch damit dokumentiert haben, dass Wien anders ist, wenn man
mit der Vorgehensweise auf Bundesebene vergleicht.
Ich möchte - im Gegensatz zu dem, was Frau Vana
gesagt hat - doch darauf hinweisen, dass wir viele dieser Anregungen in die
Überlegungen mit eingebunden und auch realisiert haben. Sie waren leider bei
den Gesprächen im Unterausschuss nicht dabei. Ich möchte nur kurz einige Punkte
erwähnen, die Sie nicht angeführt haben.
Wir haben insbesondere gesagt, dass wir in Zukunft
Unterschriften von Kandidaten selbst bei der Unterstützung eines Wahlvorschlags
berücksichtigen. Das heißt, künftighin braucht jemand - in den meisten
Dienststellen, wenn sie kleinere Einheiten sind - einen, der noch
zusätzlich für ihn ist, und er kann kandidieren.
Wir haben zusätzlich - was
Sie auch hier anders dargestellt haben - gesagt, dass wir den Kündigungs- und
Entlassungsschutz der Personalvertreter auf Wahlwerber ausdehnen. Das ist in
anderen Bereichen keine Selbstverständlichkeit.
Zusätzlich haben wir bei Dienststellen mit Schicht-
und Wechselschichtdienst auch die Wahltage von zwei auf vier ausgedehnt und
noch vieles andere mehr - Teile davon haben Sie schon erwähnt und ich möchte
mir einen nochmaligen Hinweis darauf daher ersparen.
Ich halte es aber wirklich für fehl am Platz - um es
freundlich zu sagen; ich könnte auch sagen, ich halte es für eine
Ungeheuerlichkeit -, dass man hier mit Darstellungen agiert, bei denen von
Wahleinschüchterung, von Diffamierung und von vielen anderen Repressalien gesprochen
wird, ohne sagen zu können: ich weiß, es ist so. Ich bin seit nunmehr schon
fast 30 Jahren in einer Funktion als Personalvertreter tätig. Ich habe das
immer wieder gehört, dass von Einschüchterungen die Rede ist, und wenn man es
konkret auf den Punkt bringt, dann gibt es an und für sich null an Beweisen. Es
wäre natürlich denkbar, dass man damit eines versucht, nämlich Mitleid
hervorzurufen, um - weil man zu wenig engagiert ist - damit Stimmen zu gewinnen.
Es ist unfair und es ist auch unsachlich, so etwas hier an diesem Pult zu tun. (Beifall bei der SPÖ. - Zwischenruf des Abg
Dipl Ing Martin Margulies.)
Ich bin auch etwas überrascht über die Aussage von Kollegen
Kreißl, der meint, die Mitwirkungsrechte seien zu wenig und der Bund sollte uns
als Beispiel dienen. - Ich glaube, weil ich das Personalvertretungs
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