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Landtag, 3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 119 von 130

 

geblich die Rechte der Arbeitnehmervertretungen einschränken will, dann würde ich dieser Version nur dann zustimmen, wenn die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung auf Initiative der FPÖ das Bundes-Personalvertretungsgesetz so gestalten würde, wie das Wiener Personalvertretungsgesetz, weil nämlich die Rechte und die dementsprechenden Kontrollmöglichkeiten im Bundes-Personalvertretungsgesetz wesentlich höher sind als hier.

 

Ich möchte vorweg nur sagen, dass wir den Änderungen unsere Zustimmung erteilen - no na. Das ist eigentlich klar, wenn es dadurch zu Verbesserungen kommt - auch wenn diese nur kleiner Natur sind. Die wirklich wichtigen Brocken hat man nämlich vergessen: Direktwahl in den Gremien, sprich in den Zentralausschuss, ist nicht möglich. Das ist ungefähr so, als müsste ich, wenn ich den Gemeinderat wählen gehe, auf diesem Stimmzettel gleichzeitig auch den Landtag und den Nationalrat in einem ankreuzen, sodass ich, wenn ich im Gemeinderat Rot wähle, dann bis zum Nationalrat hinauf rot bin. - Ich kenne schon die Einwände der SPÖ, die ich aber sicherlich nicht gelten lasse.

 

Während man darüber noch diskutieren kann, gibt es dann noch eine Sache, die uns weder Geld noch irgendetwas anderes gekostet hätte, die allerdings von der SPÖ abgelehnt wurde. Dies erfolgte sicherlich nicht aus objektiven Gründen, sondern höchstens deshalb, weil die sozialistischen Gewerkschaftsfunktionäre diese Forderung fürchten wie der Teufel das Weihwasser, nämlich die Forderung nach der Einführung oder Einrichtung einer unabhängigen Personalvertretungs-Aufsichtskommission mit richterlichem Einschlag.

 

Was hat diese unabhängige Personalvertretungs-Aufsichtskommission für Vorteile? - Meine Damen und Herren! In Wien ist es derzeit so: Wenn sich ein Bediensteter beispielsweise über die Tätigkeit des Zentralausschusses beschweren möchte, dann muss er sich an die Gemeinderätliche Personalkommission wenden. In dieser Gemeinderätlichen Personalkommission sitzen meistens die Mitglieder ebendieses Zentralausschusses oder Gewerkschaftsfunktionäre, weiters Gemeinderäte. Insgesamt haben die Personalvertreter und die SPÖ-Gemeinderäte dort eine satte Dreiviertelmehrheit und die befinden dann teilweise in eigener Sache darüber, ob ihr Verhalten rechtmäßig war oder nicht. Das ist ungefähr so, wie wenn ich einen Richter als Nachbarn habe, mit diesem einen Baurechtsstreit ausfechte und dieser Richter dann gleichzeitig bei Gericht in dieser Sache urteilt. So ungefähr sind die rechtlichen Gegebenheiten in dieser Stadt, denn Wien ist ja bekanntlich anders: Wien ist sozialistisch - und da sind solche Methoden immer noch möglich.

 

Aus diesem Grund bringen wir folgenden Resolutionsantrag ein:

 

"Der Wiener Landtag möge beschließen:

 

Das Personalvertretungsgesetz wird dahingehend geändert, dass analog zum Personalvertretungsgesetz des Bundes eine Personalvertretungs-Aufsichtskommission mit richterlichem Einschlag eingerichtet wird."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrags an die amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal beantragt.

 

Meine Damen und Herren! Ich kann mir schon vorstellen, warum eine solche Aufsichtskommission beispielsweise gefürchtet wird, nämlich weil dann - und da verweise ich jetzt auf diese ÖGB-Urabstimmung - ein Bediensteter herkommen und sagen könnte: Hören Sie, da missbraucht ein Personalvertreter seine Stellung dazu, dass er mir mehr oder weniger das Kuvert in die Hand gibt und sagt: Freund, da schreibst du deinen Namen darauf, füllst das schön aus und steckst das rein! - Wir können uns alle noch an jene interessante Sache erinnern, über die in Ö3 berichtet wurde - ich weiß nicht, ob Sie es gehört haben - und bei der es darum ging, dass ein Journalist einen Betriebsrat - ich glaube, er war von der VÖEST - gefragt hat, was er mit einem Bediensteten macht, der da nicht mitwählt, worauf dieser Betriebsrat sagte: Na, den hol ich mir ins Kammerl zu einem Gespräch unter vier Augen, und dann werden wir sehen, ob er da nicht mitwählt! - So ungefähr dürfte es da auch zugehen; dort ist es eben öffentlich gesagt worden.

 

Wie gesagt, wir werden ja sehen. Was diese 100-prozentige Wahlbeteiligung betrifft, die Sie da anstreben und die Sie mit dieser Methode auch bekommen werden - die wird sich sicher einstellen -, so hat sogar Herr Kollege Hundstorfer in der "Presse" nach längerem zugegeben - wenn ich der "Presse" glauben darf -, dass da möglicherweise, so sinngemäß, der Eindruck von Unstimmigkeiten entsteht.

 

Aber es macht nichts, ich habe das ja schon über die APA weitergegeben. Ich muss auch sagen: Jetzt hat mich die Gewerkschaft der Gemeindebediensteten geklagt, weil ich das über die APA in der Öffentlichkeit behauptet habe - noch nicht geklagt, aber sie haben mir einen diesbezüglichen Brief geschickt.

 

Diesen Brief zu lesen, ist wirklich für jeden Juristen in diesem Haus eine wahre Freude! Es heißt darin zunächst einmal, dass ich das und das gesagt habe. Dann spielt die Frau Rechtsanwältin gleich Richter - das ist offensichtlich so üblich, das dürfte ähnlich wie bei der Gemeinderätlichen Personalkommission sein - und erklärt mir gleich, dass die Tatbestände der Ehrenbeleidigung darin Tatsachen sind. Sie erklärt mir darüber hinaus: "Ihr rechtswidriges Verhalten ist überdies schuldhaft und übrigens unentschuldbar." - Das sagt mir die Rechtsanwältin! Und dann sagt sie: "In der Hoffnung, dass Sie das Unrecht Ihres Vorgehens erkennen und in Hinkunft auch nach dieser Einsicht handeln, verbleibe ich mit vorzüglicher Hochachtung". - Das ist wirklich ein Genuss, diesen Brief durchzulesen! Ich habe selten so gelacht, weil ich so ergriffen war über diesen Brief!

 

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