Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 119 von 130
geblich die Rechte der Arbeitnehmervertretungen einschränken
will, dann würde ich dieser Version nur dann zustimmen, wenn die
ÖVP-FPÖ-Bundesregierung auf Initiative der FPÖ das
Bundes-Personalvertretungsgesetz so gestalten würde, wie das Wiener
Personalvertretungsgesetz, weil nämlich die Rechte und die dementsprechenden
Kontrollmöglichkeiten im Bundes-Personalvertretungsgesetz wesentlich höher sind
als hier.
Ich möchte vorweg nur sagen, dass wir den Änderungen
unsere Zustimmung erteilen - no na. Das ist eigentlich klar, wenn es dadurch zu
Verbesserungen kommt - auch wenn diese nur kleiner Natur sind. Die wirklich
wichtigen Brocken hat man nämlich vergessen: Direktwahl in den Gremien, sprich
in den Zentralausschuss, ist nicht möglich. Das ist ungefähr so, als müsste
ich, wenn ich den Gemeinderat wählen gehe, auf diesem Stimmzettel gleichzeitig
auch den Landtag und den Nationalrat in einem ankreuzen, sodass ich, wenn ich
im Gemeinderat Rot wähle, dann bis zum Nationalrat hinauf rot bin. - Ich kenne
schon die Einwände der SPÖ, die ich aber sicherlich nicht gelten lasse.
Während man darüber noch diskutieren kann, gibt es
dann noch eine Sache, die uns weder Geld noch irgendetwas anderes gekostet
hätte, die allerdings von der SPÖ abgelehnt wurde. Dies erfolgte sicherlich
nicht aus objektiven Gründen, sondern höchstens deshalb, weil die
sozialistischen Gewerkschaftsfunktionäre diese Forderung fürchten wie der
Teufel das Weihwasser, nämlich die Forderung nach der Einführung oder
Einrichtung einer unabhängigen Personalvertretungs-Aufsichtskommission mit
richterlichem Einschlag.
Was hat diese unabhängige
Personalvertretungs-Aufsichtskommission für Vorteile? - Meine Damen und Herren!
In Wien ist es derzeit so: Wenn sich ein Bediensteter beispielsweise über die
Tätigkeit des Zentralausschusses beschweren möchte, dann muss er sich an die
Gemeinderätliche Personalkommission wenden. In dieser Gemeinderätlichen
Personalkommission sitzen meistens die Mitglieder ebendieses Zentralausschusses
oder Gewerkschaftsfunktionäre, weiters Gemeinderäte. Insgesamt haben die
Personalvertreter und die SPÖ-Gemeinderäte dort eine satte Dreiviertelmehrheit
und die befinden dann teilweise in eigener Sache darüber, ob ihr Verhalten
rechtmäßig war oder nicht. Das ist ungefähr so, wie wenn ich einen Richter als
Nachbarn habe, mit diesem einen Baurechtsstreit ausfechte und dieser Richter
dann gleichzeitig bei Gericht in dieser Sache urteilt. So ungefähr sind die
rechtlichen Gegebenheiten in dieser Stadt, denn Wien ist ja bekanntlich anders:
Wien ist sozialistisch - und da sind solche Methoden immer noch möglich.
Aus diesem Grund bringen wir folgenden Resolutionsantrag
ein:
"Der Wiener Landtag möge beschließen:
Das Personalvertretungsgesetz wird dahingehend
geändert, dass analog zum Personalvertretungsgesetz des Bundes eine
Personalvertretungs-Aufsichtskommission mit richterlichem Einschlag eingerichtet
wird."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses
Antrags an die amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen,
Konsumentenschutz und Personal beantragt.
Meine Damen und Herren! Ich kann mir schon vorstellen,
warum eine solche Aufsichtskommission beispielsweise gefürchtet wird, nämlich
weil dann - und da verweise ich jetzt auf diese ÖGB-Urabstimmung - ein
Bediensteter herkommen und sagen könnte: Hören Sie, da missbraucht ein
Personalvertreter seine Stellung dazu, dass er mir mehr oder weniger das Kuvert
in die Hand gibt und sagt: Freund, da schreibst du deinen Namen darauf, füllst
das schön aus und steckst das rein! - Wir können uns alle noch an jene
interessante Sache erinnern, über die in Ö3 berichtet wurde - ich weiß nicht,
ob Sie es gehört haben - und bei der es darum ging, dass ein Journalist einen Betriebsrat
- ich glaube, er war von der VÖEST - gefragt hat, was er mit einem Bediensteten
macht, der da nicht mitwählt, worauf dieser Betriebsrat sagte: Na, den hol ich
mir ins Kammerl zu einem Gespräch unter vier Augen, und dann werden wir sehen,
ob er da nicht mitwählt! - So ungefähr dürfte es da auch zugehen; dort ist es
eben öffentlich gesagt worden.
Wie gesagt, wir werden ja sehen. Was diese 100-prozentige
Wahlbeteiligung betrifft, die Sie da anstreben und die Sie mit dieser Methode
auch bekommen werden - die wird sich sicher einstellen -, so hat sogar Herr
Kollege Hundstorfer in der "Presse" nach längerem zugegeben - wenn
ich der "Presse" glauben darf -, dass da möglicherweise, so sinngemäß,
der Eindruck von Unstimmigkeiten entsteht.
Aber es macht nichts, ich habe das ja schon über die
APA weitergegeben. Ich muss auch sagen: Jetzt hat mich die Gewerkschaft der
Gemeindebediensteten geklagt, weil ich das über die APA in der Öffentlichkeit
behauptet habe - noch nicht geklagt, aber sie haben mir einen diesbezüglichen
Brief geschickt.
Diesen Brief zu lesen, ist wirklich für jeden
Juristen in diesem Haus eine wahre Freude! Es heißt darin zunächst einmal, dass
ich das und das gesagt habe. Dann spielt die Frau Rechtsanwältin gleich Richter
- das ist offensichtlich so üblich, das dürfte ähnlich wie bei der
Gemeinderätlichen Personalkommission sein - und erklärt mir gleich, dass die
Tatbestände der Ehrenbeleidigung darin Tatsachen sind. Sie erklärt mir darüber
hinaus: "Ihr rechtswidriges Verhalten ist überdies schuldhaft und übrigens
unentschuldbar." - Das sagt mir die Rechtsanwältin! Und dann sagt sie:
"In der Hoffnung, dass Sie das Unrecht Ihres Vorgehens erkennen und in
Hinkunft auch nach dieser Einsicht handeln, verbleibe ich mit vorzüglicher
Hochachtung". - Das ist wirklich ein Genuss, diesen Brief durchzulesen!
Ich habe selten so gelacht, weil ich so ergriffen war über diesen Brief!
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