Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 117 von 130
zur Pensionsordnung 1995), das Wiener Gleichbehandlungsgesetz
(4. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz), das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz
1995 (2. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995), das
Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995 (6. Novelle zum Ruhe- und
Versorgungsgenusszulagegesetz 1995) und das Wiener Bezügegesetz 1997
(2. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1997) geändert werden.
Ich bitte Frau amtsf StR Mag Brauner, die Verhandlung
einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StR Mag Renate Brauner:
Ich bitte Sie, diesen diversen Gesetzesänderungen, die im Prinzip durch die
Einführung des Kinderbetreuungsgesetzes und die entsprechenden Adaptierungen
auf Landesebene notwendig geworden sind, zuzustimmen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Da zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur
Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage
einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen,
um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig
angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte
daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter
Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 17 (PrZ 560/01-MDBLTG).
Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die
Vertragsbedienstetenordnung 1995 geändert wird (12. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung
1995).
Ich bitte Frau amtsf StR Mag Brauner, die Verhandlung
einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StR Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte Sie, dieser Änderung, die bedeutet, dass in
Zukunft alle Bediensteten der Gemeinde Wien bei der KFA versichert sein können,
zuzustimmen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu diesem
Tagesordnungspunkt liegt keine Wortmeldung vor.
Wir kommen gleich zur Abstimmung.
Ich bitte
jene Mitglieder des Landtags, die dieser Vorlage einschließlich Titel und
Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der
Hand. - Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das
Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 18 (PrZ 567/01-MDBLTG).
Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener
Personalvertretungsgesetz (5. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz)
und das Wiener Zuweisungsgesetz (1. Novelle zum Wiener Zuweisungsgesetz)
geändert werden.
Ich bitte ebenfalls Frau amtsf StR Mag Brauner, die
Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StR Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte
Sie, dieser Novelle, die in einer Untergruppe unseres Ausschusses lange
vorbesprochen wurde und selbstverständlich auch mit Gewerkschaft und
Personalvertretung vorbesprochen ist, zuzustimmen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß
§ 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand
erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die
Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Vana. Ich erteile ihr
das Wort.
Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr
geehrte Damen und Herren!
Ich möchte
trotz der vorgerückten Stunde noch ein paar Worte zum Personalvertretungsgesetz
sagen, auch deshalb, weil die vorangegangenen Debatten über Integrationsvertrag
und Überwachungsstaat wieder einmal - es überrascht mich eigentlich nicht -
gezeigt haben, wo Blau-Schwarz, die Regierungsparteien in diesem Land, stehen:
auf der Seite eines autoritären Umbaus des Staates, der vor nichts und vor
keinem Bereich Halt macht und auch nicht, wie wir wissen - und deshalb ist die
Debatte über das Personalvertretungsgesetz wichtig -, vor einem beispiellosen
Angriff auf die Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in diesem Land,
der auch nicht davor Halt macht, das Recht auf gewerkschaftliche Organisation
selbst anzugreifen, wie die Debatten seit Ihrem Regierungsantritt gezeigt
haben. Es ist dies ein wirklich unerhörtes, beispielloses Verhalten des
Angriffs auf Grundrechte in diesem Staat, auf gewerkschaftliche Vertretung.
Wir GRÜNE freuen uns auch gerade deshalb, heute die
Novellierung des Personalvertretungsgesetzes verabschieden zu können, weil sie
die Rechte der Bediensteten stärkt und es gerade in Zeiten wie diesen ein ganz
wichtiges Zeichen ist, dass sich Wien dazu bekennt, die Schwächung der
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die von der Bundesebene aus in wirklich
beispielloser Art betrieben wird, nicht mitzumachen, sondern ein klares
Bekenntnis zu einer Stärkung der Interessenvertretung zum Ausdruck bringt. (Beifall
bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPÖ.)
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