Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 111 von 130
Eingriff in die persönliche Freiheit vorliegt, wenn ich, im
Zusammenhang mit der Ausstellung eines Reisepasses, einmal im Leben einen
Fingerabdruck abgebe. Also, ich meine, bei jeder Ausstellung eines Reisepasses
muss ich mich in der Regel noch einmal fotografieren lassen. Das ist
wahrscheinlich zeitaufwendiger, als einmal im Leben einen Fingerabdruck abzugeben.
Ich meine, worum es geht, das ist die Sicherheit des Einzelnen und die Sicherheit
der Gemeinschaft zu erhöhen, ohne die Freiheit des Einzelnen einzuschränken.
Und eines ist auch ganz klar, die Freiheit des Einzelnen kann immer nur bis dahin
gehen, wo die Freiheit des anderen beginnt und es kann sicherlich nicht die Freiheit
des einen auf Kosten der anderen gehen.
Wir haben in weiten Bereichen bereits einen gläsernen
Menschen, wo man sich überhaupt nicht aufregt, wo der Eingriff in die
Privatsphäre ein viel, viel stärkerer ist.
Ja, denken Sie doch nur daran, was alles aufgezeichnet
wird, wenn Sie mit Kreditkarte einkaufen gehen. Also, ich meine, es ist ganz
genau aufgezeichnet, wo Sie etwas gekauft haben, wo Sie getankt haben, welche
Tankstellen, welche Straßen Sie benützt haben. Für Internet-User gilt das
Gleiche. Fachleute können aus dem Computer genau entnehmen - selbst wenn es
schon gelöscht worden sein sollte -, was da verzeichnet worden ist und wo man
da überall eingestiegen ist. Und jeder Handy-Telefonierer kann
selbstverständlich verfolgt werden und man weiß genau, wo er sich aufgehalten
hat und welche Gespräche er geführt hat.
Ich denke, wir sollten diese Diskussion emotionslos
führen und dafür gibt es gute Gründe. Es ist auch das Gefährdungspotenzial
unzweifelhaft gestiegen, es gibt einen Sicherheitsbericht, der nicht
berauschend angenehm ist, es gibt strukturelle Probleme im Sicherheitsapparat,
die verbessert werden müssen, es gibt andere, unerfreuliche Erscheinungen im
Straßenbild auch Wiens, nicht nur international, wo es illegale und
rechtswidrige Demonstrationen gibt. Es gibt einen Gesundheitsminister der
Taliban-Regierung, der sich noch vor ganz kurzer Zeit in Wien aufgehalten hat -
Sie wissen, am Währinger Gürtel -, es wird an Ihnen nicht vorübergegangen sein,
es wurde in den Medien darüber berichtet.
In dieser Situation befinden wir uns und wir müssen
ganz unaufgeregt einfach nach sicherheitstaktischen und sicherheitsstrategischen
Methoden überlegen, welche Maßnahmen jetzt zu treffen sind, um die Sicherheit
des Einzelnen zu erhöhen, ohne dessen Freiheit einzuschränken. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als nächster Redner ist Herr Abg Dr GÜNTHER zum
Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Helmut GÜNTHER
(Klub der Wiener Freiheitlichen):
Frau Präsidentin! Frau Berichterstatterin! Meine sehr geehrten Damen und
Herren!
Der vorliegende Gesetzesentwurf tritt für den Schutz
personenbezogener Daten als Wiener Datenschutzgesetz ein, und zwar für nicht
automationsunterstützt geführte Daten.
Der Schutz automationsunterstützter Daten ist bereits
im Vorjahr durch ein Bundesgesetz umgesetzt worden. Das Interessante ist, dass
dieser Gesetzesentwurf und auch dieser aus dem Vorjahr auf Bundesseite, die
Umsetzung der EU-Richtlinie 95/46 EG des EU-Parlaments und des Rates vom
24. Oktober 1995 ist.
Und jetzt beginnt es: Zur Umsetzung des Datenschutzgesetzes
ist der Bundeskanzler zuständig und dem damaligen roten Bundeskanzler Klima ist
es von 1995 bis 2000 oder bis Ende 1999 nicht gelungen, EU-Richtlinien auf
österreichisches Recht umzulegen. Dazu war die Wende notwendig, dass endlich
Datenschutzbestimmungen in die österreichische Rechtsordnung aufgenommen werden
konnten und daran anschließend jetzt auch dieses Wiener Datenschutzgesetz
erlassen werden soll. (Beifall bei der
FPÖ.)
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur
Einleitung. Und von denjenigen, die jetzt so nach Datenschutz schreien, gibt es
jetzt im Moment zwei Arten: Die einen reden laut von Datenschutz und halten
sich nicht daran. Das sind all diejenigen, die die Urabstimmung im ÖGB
organisiert haben. Allein, wie dort die Zusendungen von den in
Briefwahl-möglichen Kuverts erfolgt, wie die Rückbringung erfolgt, dass das bei
Veranstaltungen durchzuführen ist, da hat die Presse ... (Abg Johann Driemer: Sie leben am Mond!) Warten Sie Herr Kollege,
Herr Kollege Driemer, ich erkläre Ihnen das jetzt, ich lese Ihnen gerne einen
Artikel aus der Presse vor. Nun, hören Sie mir zu, ich will ja nur den Kollegen
Hundstorfer zitieren, der gehört Ihnen, nicht mir, er ist unser
Gemeinderatsvorsitzende der SPÖ. Und zu dem, was Sie datenschutzrechtlich dort
aufführen bei dieser Urabstimmung, da gibt es eine Expertise vom Prof Haller,
die ist leider zu lang, um sie hier vorzutragen. (Abg Johann Driemer:
Rechtsgelehrte haben das überprüft!) Aber es ist ein Skandal, was dort
passiert, aber ich erzähle Ihnen nur ein bisschen etwas zum Kollegen
Hundstorfer. (Abg Johann Driemer: Es ist
ein Skandal, was Sie da sagen!)
Kollege Hundstorfer sagte, bei der Abstimmung im ÖGB,
bei der Urabstimmung, laufe alles nach Plan. (Abg Johann Driemer: Das wurde
geprüft!) In der Gemeinde Wien
finden jetzt aus dem Grund eine Menge Termine zur Urabstimmung statt und
Hundstorfer verteidigt im Gespräch mit der Presse, dass die ÖGB-Mitglieder zu
zentralen ÖGB-Versammlungen gerufen werden, bei denen sie ihre Stimmzettel
erhalten.
Das ist ja wirklich nett, das ist eine klare, datenschutzrechtliche
Bestimmung. Man ladet die Leute zuerst dorthin und dann nennen Sie mir den, der
sich dann etwas anderes traut, wenn man ihm gut zuredet, sodass er dann den
Zettel dort hineinwirft.
Es geht auch noch weiter. Hundstorfer meint: "Es gibt
keinen Druck, aber es ist klar, dass einer sagt, da
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