Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 108 von 130
men - denn andere gibt es ja überhaupt nicht mehr, weil ja
die Zuwanderung aus privaten Gründen überhaupt nicht mehr möglich ist. Das
heißt, es geht überhaupt nur mehr um hoch qualifizierte Arbeitskräfte (Abg
Dr Matthias Tschirf: Verweigern Sie denen den Gemeindebau?), die wir
angeblich hereinholen wollen, damit sie einen Grund erwerben können.
Und diese hoch qualifizierten Arbeitskräfte werden
aber ganz sicher nicht mehr kommen, wenn wir ihnen zuerst vorschreiben, sie
müssen einen Sprachkurs besuchen, dann müssen sie Prüfungen machen, und gestern
ist uns ja ganz genau und klar gesagt worden, was passieren wird: (Abg Dr
Helmut GÜNTHER: Hoch qualifizierte Manager in Österreich werden verärgert!) Sie
müssen erstens einmal Kurse besuchen, dann müssen sie eine Prüfung machen, wenn
sie die Prüfung nicht bestehen, werden sie abgemahnt und wenn diese Abmahnung
ebenfalls nichts nützt, wird der Bundeszuschuss gestrichen. Das ist besonders
günstig bei den Arbeitslosen, die dann überhaupt kein Geld mehr haben, um die
Kurse zu besuchen, diese aber haben müssen, damit sie nicht abgeschoben werden.
Und wenn das auch nicht funktioniert, werden sie abgeschoben.
Ich zitiere die Kollegin Partik-Pablé, mit der ich
gestern Gelegenheit hatte, in der ZIB 3 darüber zu diskutieren.
All das sind Menschen, von denen wir denken, wenn sie
nach Österreich kommen, könnten sie als Ausländer auf Grund des
Ausländergrunderwerbsgesetzes (Abg Johann Römer: Die Berichterstattung geht
schon über das normale Ausmaß hinaus!), das wir gerade novellieren und
diskutieren, einen Grund erwerben. (Beifall bei der SPÖ.)
Das heißt, meine Damen und Herren, diese Maßnahmen
des so genannten Integrationsvertrags, der weder mit Integration etwas zu tun
hat (Abg Georg Fuchs: Sie verwehren den Ausländern die Öffentlichkeit!),
noch ein Vertrag ist, ist nicht nur erfolglos, er ist kontraproduktiv, denn
das Einzige, was Sie damit erzeugen, ist Angst, Angst und Verunsicherung.
In der MA 20, in der Fremdenrechtsabteilung und
beim Wiener Integrationsfonds gehen die Telefone heiß und glühen die
Telefondrähte von Menschen, die anrufen und sagen, was ist jetzt mit mir? Wie
wird denn das sein, was ist, wenn mein Mann zum Beispiel die Prüfung nicht
besteht? - Denn diese Politik, die von dieser Bundesregierung gemacht wird, ist
nicht nur unmenschlich, sie ist auch, wie der Rest der Ausländerpolitik, völlig
chaotisch und unausgereift. (Abg Dr Helmut GÜNTHER: Ja, die Politik von
Ihnen!) Niemand weiß, wer diese Kurse organisieren soll.
Die Volkshochschulen, denen die Bundesregierung
gerade das Geld gestrichen hat? Die NGOs, wo sich auf meinem Schreibtisch die
Beschwerdebriefe türmen, dass sie kein Geld mehr bekommen? Und was soll denn
dann passieren, wenn zum Beispiel bei einer Familie niemand diese Kurse
bestanden hat und derjenige, der Familienerhalter ist, abgeschoben wird?
Das heißt, Ihre Maßnahmen sind chaotisch, unausgegoren
und unmenschlich. (Abg Dr Helmut GÜNTHER: Frau Präsidentin, das ist keine
Berichterstattung!) Was wir in Wirklichkeit brauchen, ist ein Integrationspaket.
Wir brauchen Familienzusammenführungen, ein Antidiskriminierungsgesetz, wir
brauchen ein Wahlrecht, wir brauchen Arbeit und Aufenthalt, und es geht nicht
darum, sich in ein Schmollwinkerl zurückzuziehen. Im Gegenteil, es geht darum,
dass die Bundesregierung sich an unseren längst erfolgreichen Maßnahmen
beteiligt, denn wir haben die Erfahrung, wir haben qualitativ hochwertige
Lehrer und wir haben die Menschen, die hierher zu uns gekommen sind, so gut
ausgebildet, dass sie sich so gut an das Ausländergrunderwerbsgesetz gehalten
haben, dass ich Ihnen berichten kann, dass es in den Jahren 1999/2000 und 2001
keine einzige Anzeige der MA 20 geben musste, denn die Zuwanderer in Wien
sprechen die Sprache so gut und kennen die Gesetze so gut, dass sie dieses
Ausländergrunderwerbsgesetz total eingehalten haben. Wir mussten keine
einzige Anzeige machen und deswegen bitte ich Sie, der Novelle zuzustimmen. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage
einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke,
das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene
Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um
ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung
einstimmig beschlossen.
Wir kommen zur
Postnummer 4 (PrZ 349/01-MDBLTG). Sie betrifft die erste
Lesung der Vorlage eines Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten
(Wiener Datenschutzgesetz - WR DSG) und ich darf die Frau Berichterstatterin bitten,
die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StR
Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte Sie, dem Entwurf
eines Gesetzes über den Schutz personenbezogenener Daten, kurz Wiener Datenschutzgesetz,
zuzustimmen.
Präsidentin Erika Stubenvoll:
Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die
General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung eine
Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet.
Zum Wort gemeldet hat sich Herr Abg Dipl Ing Margulies. Ich erteile ihm das
Wort.
Abg Dipl Ing Martin Margulies (Grüner
Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren!
Zum Teil hat die Debatte über den Datenschutz ja
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