Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 95 von 130
Grünlanddeklaration
war, wenn man so will, die Schmalspurvariante des Verfassungsschutzes für den
Wienerwald. Man hat es nicht offiziell eingestanden, dass man es nicht zu
Stande bringt, den Wienerwald unter Verfassungsschutz zu stellen, aber man hat
eine Grünlanddeklaration gemacht.
Diese
Grünlanddeklaration hatte von Anbeginn an einen Kardinalfehler. Der
Kardinalfehler der Grünlanddeklaration ist - und das ist diese mir so wichtig erscheinende
Vernetzung mit dem Bereich der Stadtentwicklung -, dass man sich hier nicht
dazu verstanden hat, auch ein Grundverkehrsgesetz anzuregen. Ein Grundverkehrsgesetz,
um Grundstücksspekulation zu verhindern. Das war auch hoch interessant, weil BV
Tiller ja jetzt hier so namentlich als Vorkämpfer der Erklärung des Wienerwalds
zum Schutzgebiet, Verzeihung zum Nationalpark, genannt wurde - dem ist nicht
ganz so, ich habe hier alle Originale und ich werde dies gerne richtig stellen.
Gerade von Ihnen hätte ich mir erwartet, hier ein bisschen Zurückhaltung zu
üben, weil in der Frage des Grundverkehrsgesetzes - und dieses
Grundverkehrsgesetz ist eine Maßnahme, um den Wald und den Handel mit dem Wald
sicherzustellen, um ganz einfach den Druck auch von den Gemeinden zu nehmen.
Ich habe aber von den Wienerwald-Gemeinden gesprochen. Wien ist da glücklicherweise
in einer etwas besseren Situation, weil Wien eine starke freiheitliche Fraktion
hat. Das haben nicht alle Wienerwald-Gemeinden. Daher wird auch in Wien der
Wienerwald besser geschützt. Daher ist das schon auch aufklärungsbedürftig und
vielleicht kann der Kollege der ÖVP das da noch einmal klarstellen.
Herr StR Görg
war beispielsweise derjenige, der sich immer sehr stark gegen ein
Grundverkehrsgesetz ausgesprochen hat. Ein Grundverkehrsgesetz ... (Abg Dr Matthias Tschirf: Er hat ja auch
einen Grund gehabt!) Na ja, ob der Grund wirklich so gut ist, Herr
Klubobmann, das wage ich zu bezweifeln, weil diese Grundverkehrsgesetze
natürlich schon Sinn und Zweck haben. Diese Grundverkehrsgesetze haben Sinn und
Zweck, denn nicht nur der Wienerwald, wie hier in dem Naturschutzbericht
ausgeführt wird, hat ein beträchtliches Alter, sondern auch die Weingärten, die
ja so im Vorfeld des Wienerwalds liegen und die auch für die Erholung etwas
Wichtiges sind, haben eine durchaus präsentable Geschichte. Ich will Sie hier
jetzt nicht mit der Geschichte der Weinpflanzung in der Römerzeit
konfrontieren, aber die Weinbaugebiete oder der Weinbau in Wien ist ja nicht
etwas, was erst in diesem Jahrhundert entstanden ist, sondern das ist ein
markanter Bestandteil dieser Stadt. Da ist es halt einmal so, dass die
Weinhauer, und das gilt jetzt nicht nur - Herr Kollege Ekkamp, Sie werden das
ja wissen - für Döbling, sondern das gilt selbstverständlich auch für alle
Wiener Bezirke, in denen Wein angebaut wird. Die Weinbauern haben große
wirtschaftliche Schwierigkeiten und das führt dazu, dass sie lieber das Mineralwasser
verkaufen, weil das einfacher ist und mit weniger Arbeit und mehr Gewinn
verbunden ist (Abg Dr Matthias Tschirf:
Mit Sodawasser!), als den
Wein zu keltern. Das Sodawasser ist
vielleicht ein bisschen schwieriger, weil die Flaschen größer sind. Aber das
Weinkeltern ist eine Tätigkeit geworden, die steuerrechtlich fast schon bald in
Liebhaberei mündet. Daher ist es durchaus verständlich, dass sehr viele Weinbauern,
die sehr, sehr hart arbeiten, das im Nebenerwerb machen, der Verlockung, ihren
Weinbau, ihre Weinhänge um gutes Geld zu verkaufen, nachgeben. So passiert es,
dass es immer mehr - ich will gar nicht sagen, dass die Leute, die die
Weingärten dann kaufen, überhaupt nicht Wein produzieren wollen - zu einer
Verschiebung von den traditionellen Weinbauern hin zu den
Freizeitweinlandwirten kommt und dies leitet eine Entwicklung ein oder hat eine
Entwicklung eingeleitet, die mir Sorge bereitet, nämlich dass es dann in
weiterer Folge zu einem massiven Umwidmungsdruck kommen wird, dem sich die
Gemeinde dann auch schwer widersetzen kann.
Daher, weil
wir hier im Landtag sind, appelliere ich auch an Sie, Frau Stadträtin, sich für
ein Grundverkehrsgesetz stark zu machen. Das kann man schneller schaffen, als
den Verfassungsschutz für den Wienerwald, weil Grundverkehrsgesetze gibt es
auch in allen anderen Bundesländern. Das ist Landesangelegenheit, da hat auch
die böse Bundesregierung nix damit zu tun. Das können Sie ganz alleine machen.
Sie haben auch die Mehrheit, um es zu beschließen. Das heißt, hier können Sie legistisch
tätig werden.
Wein und Wald
ist in Wien eng beheimatet. Jetzt komme ich auf die Notwendigkeit einer
Erklärung des Wienerwalds zum Nationalpark. Sie haben heute in der Fragestunde
schon darauf hingewiesen und es steht ja auch in den Zeitungen, Sie wollen da
so einen Biosphären-Park machen. Einer, der davon schon ganz begeistert ist,
ist Dr Gerhard Heilingbrunner
vom Kuratorium "Rettet den Wald." Auf Herrn Dr Heilingbrunner und das Kuratorium "Rettet den Wald" komme ich
dann ein wenig später zu reden. Bleiben wir vorerst einmal bei der Erklärung
des Wienerwalds zum Nationalpark.
Da ist es so,
und Frau Stadträtin, Sie sind ja noch nicht lange Stadträtin und daher habe ich
Verständnis dafür, dass Sie nicht alles und jedes, jede Bestimmung im Detail
wissen und kennen können, aber eine der grundlegenden Dinge, die man sich zu
Eigen machen sollte, ist natürlich schon die Wiener Stadtverfassung. Die Wiener
Stadtverfassung ist die Basis, auf der wir hier arbeiten und aufbauen, und sie
kennt im § 35 folgende Bestimmung:
"
Anträge" lautet die Überschrift. "Jedes Mitglied des Gemeinderats hat
das Recht, in den Sitzungen des Gemeinderats schriftliche Anträge einzubringen.
Diese Anträge sind in formulierter Fassung mit kurzer Begründung und der
Unterschrift des Antragstellers zu versehen, dem Vorsitzenden zu Beginn der
Sitzung zu überreichen."
So. Und dann
und das ist das, was für Sie ja dann wichtig ist, dass Sie es bitte beachten:
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