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Landtag, 3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 95 von 130

 

Grünlanddeklaration war, wenn man so will, die Schmalspurvariante des Verfassungsschutzes für den Wienerwald. Man hat es nicht offiziell eingestanden, dass man es nicht zu Stande bringt, den Wienerwald unter Verfassungsschutz zu stellen, aber man hat eine Grünlanddeklaration gemacht.

 

Diese Grünlanddeklaration hatte von Anbeginn an einen Kardinalfehler. Der Kardinalfehler der Grünlanddeklaration ist - und das ist diese mir so wichtig erscheinende Vernetzung mit dem Bereich der Stadtentwicklung -, dass man sich hier nicht dazu verstanden hat, auch ein Grundverkehrsgesetz anzuregen. Ein Grundverkehrsgesetz, um Grundstücksspekulation zu verhindern. Das war auch hoch interessant, weil BV Tiller ja jetzt hier so namentlich als Vorkämpfer der Erklärung des Wienerwalds zum Schutzgebiet, Verzeihung zum Nationalpark, genannt wurde - dem ist nicht ganz so, ich habe hier alle Originale und ich werde dies gerne richtig stellen. Gerade von Ihnen hätte ich mir erwartet, hier ein bisschen Zurückhaltung zu üben, weil in der Frage des Grundverkehrsgesetzes - und dieses Grundverkehrsgesetz ist eine Maßnahme, um den Wald und den Handel mit dem Wald sicherzustellen, um ganz einfach den Druck auch von den Gemeinden zu nehmen. Ich habe aber von den Wienerwald-Gemeinden gesprochen. Wien ist da glücklicherweise in einer etwas besseren Situation, weil Wien eine starke freiheitliche Fraktion hat. Das haben nicht alle Wienerwald-Gemeinden. Daher wird auch in Wien der Wienerwald besser geschützt. Daher ist das schon auch aufklärungsbedürftig und vielleicht kann der Kollege der ÖVP das da noch einmal klarstellen.

 

Herr StR Görg war beispielsweise derjenige, der sich immer sehr stark gegen ein Grundverkehrsgesetz ausgesprochen hat. Ein Grundverkehrsgesetz ... (Abg Dr Matthias Tschirf: Er hat ja auch einen Grund gehabt!) Na ja, ob der Grund wirklich so gut ist, Herr Klubobmann, das wage ich zu bezweifeln, weil diese Grundverkehrsgesetze natürlich schon Sinn und Zweck haben. Diese Grundverkehrsgesetze haben Sinn und Zweck, denn nicht nur der Wienerwald, wie hier in dem Naturschutzbericht ausgeführt wird, hat ein beträchtliches Alter, sondern auch die Weingärten, die ja so im Vorfeld des Wienerwalds liegen und die auch für die Erholung etwas Wichtiges sind, haben eine durchaus präsentable Geschichte. Ich will Sie hier jetzt nicht mit der Geschichte der Weinpflanzung in der Römerzeit konfrontieren, aber die Weinbaugebiete oder der Weinbau in Wien ist ja nicht etwas, was erst in diesem Jahrhundert entstanden ist, sondern das ist ein markanter Bestandteil dieser Stadt. Da ist es halt einmal so, dass die Weinhauer, und das gilt jetzt nicht nur - Herr Kollege Ekkamp, Sie werden das ja wissen - für Döbling, sondern das gilt selbstverständlich auch für alle Wiener Bezirke, in denen Wein angebaut wird. Die Weinbauern haben große wirtschaftliche Schwierigkeiten und das führt dazu, dass sie lieber das Mineralwasser verkaufen, weil das einfacher ist und mit weniger Arbeit und mehr Gewinn verbunden ist (Abg Dr Matthias Tschirf: Mit Sodawasser!), als den Wein zu keltern. Das Sodawasser ist vielleicht ein bisschen schwieriger, weil die Flaschen größer sind. Aber das Weinkeltern ist eine Tätigkeit geworden, die steuerrechtlich fast schon bald in Liebhaberei mündet. Daher ist es durchaus verständlich, dass sehr viele Weinbauern, die sehr, sehr hart arbeiten, das im Nebenerwerb machen, der Verlockung, ihren Weinbau, ihre Weinhänge um gutes Geld zu verkaufen, nachgeben. So passiert es, dass es immer mehr - ich will gar nicht sagen, dass die Leute, die die Weingärten dann kaufen, überhaupt nicht Wein produzieren wollen - zu einer Verschiebung von den traditionellen Weinbauern hin zu den Freizeitweinlandwirten kommt und dies leitet eine Entwicklung ein oder hat eine Entwicklung eingeleitet, die mir Sorge bereitet, nämlich dass es dann in weiterer Folge zu einem massiven Umwidmungsdruck kommen wird, dem sich die Gemeinde dann auch schwer widersetzen kann.

 

Daher, weil wir hier im Landtag sind, appelliere ich auch an Sie, Frau Stadträtin, sich für ein Grundverkehrsgesetz stark zu machen. Das kann man schneller schaffen, als den Verfassungsschutz für den Wienerwald, weil Grundverkehrsgesetze gibt es auch in allen anderen Bundesländern. Das ist Landesangelegenheit, da hat auch die böse Bundesregierung nix damit zu tun. Das können Sie ganz alleine machen. Sie haben auch die Mehrheit, um es zu beschließen. Das heißt, hier können Sie legistisch tätig werden.

 

Wein und Wald ist in Wien eng beheimatet. Jetzt komme ich auf die Notwendigkeit einer Erklärung des Wienerwalds zum Nationalpark. Sie haben heute in der Fragestunde schon darauf hingewiesen und es steht ja auch in den Zeitungen, Sie wollen da so einen Biosphären-Park machen. Einer, der davon schon ganz begeistert ist, ist Dr Gerhard Heilingbrunner vom Kuratorium "Rettet den Wald." Auf Herrn Dr Heilingbrunner und das Kuratorium "Rettet den Wald" komme ich dann ein wenig später zu reden. Bleiben wir vorerst einmal bei der Erklärung des Wienerwalds zum Nationalpark.

 

Da ist es so, und Frau Stadträtin, Sie sind ja noch nicht lange Stadträtin und daher habe ich Verständnis dafür, dass Sie nicht alles und jedes, jede Bestimmung im Detail wissen und kennen können, aber eine der grundlegenden Dinge, die man sich zu Eigen machen sollte, ist natürlich schon die Wiener Stadtverfassung. Die Wiener Stadtverfassung ist die Basis, auf der wir hier arbeiten und aufbauen, und sie kennt im § 35 folgende Bestimmung:

 

" Anträge" lautet die Überschrift. "Jedes Mitglied des Gemeinderats hat das Recht, in den Sitzungen des Gemeinderats schriftliche Anträge einzubringen. Diese Anträge sind in formulierter Fassung mit kurzer Begründung und der Unterschrift des Antragstellers zu versehen, dem Vorsitzenden zu Beginn der Sitzung zu überreichen."

 

So. Und dann und das ist das, was für Sie ja dann wichtig ist, dass Sie es bitte beachten:

 

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