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Landtag, 3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 78 von 130

 

rika, Deutschland und Taiwan gibt, einzusetzen sind, weil bei Bränden schnellstens bis 1 700 Grad Celsius erreicht werden und nicht einmal die sicherste Brandschutztüre oder -schleuse das aushält. Und wenn sie es aushält, hält es der Mensch nicht aus, der dort in der Umgebung dieser Türe steht oder sich in Sicherheit bringen will.

 

Es ist darüber nachzudenken, ob es sinnvoll ist, dort überhaupt eine Löschwasserleitung zu installieren. Wir alle wissen, dass Wasser in den Fällen, wo chemische Stoffe oder sonstige Stoffe brennen, das denkbar schlechteste Mittel ist, um Brände zu löschen, sondern da gibt es ganz andere Mittel. Daher müsste man auch darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll wäre, hier andere Löschmöglichkeiten einzubauen.

 

Ein Lüftungssystem ist unbedingt einzurichten.

 

Und eines ist auch noch umzuplanen, egal, ob ein- oder zweiröhrig. Es kann nicht sein, dass der Lainzer Tunnel eine Talsohle hat. Da fährt man auf der einen Seite hinein, hinunter und auf der anderen Seite wieder hinauf. Das widerspricht jeder Tunnelbauweise in Europa und auf der ganzen Welt. Der Tunnel muss oder sollte immer in einer Richtung geneigt sein und wenn es nur ein oder ein halbes Grad ist. Warum? - Wenn es zu einem Unfall kommt oder der Zug aus eigener Kraft nicht mehr weiterfahren kann, muss es möglich sein, dass er ausrollt, egal, in welche Richtung, entweder nach hinten, wenn er von der falschen Seite kommt, oder nach vorne.

 

Der Lainzer Tunnel hat - schauen Sie sich das Gefälle an - in der Mitte eine Talsohle. Das heißt, der Zug würde im schlimmsten Fall in der Mitte des Tunnels stehen bleiben, was zu wirklichen Katastrophen führen könnte. (Abg Dipl Ing Martin Margulies: Durchhängen!) Danke, sehr gut. Ja, er würde durchhängen.

 

Meine Damen und Herren! Nehmen wir die Chance wahr, das Projekt gemeinsam endlich noch einmal durchzudenken. Warum? - Ich glaube, wir haben jetzt sogar Zeit. Der Verwaltungsgerichtshof - damit komme ich jetzt zum Ende, aber das ist noch ganz wichtig - hat am 6. September den Baubescheid des Bauabschnitts II Altmannsdorf - Gutheil-Schoder-Gasse aufgehoben. Jetzt kann man zwar sagen, das sind nur formale Gründe, das reparieren wir schon alles. Aber so einfach wird das nicht mehr gehen.

 

Die HL-AG hat uns immer eingeredet, aus verschiedensten formalen Gründen sei es notwendig, den Lainzer Tunnel in vier Bauabschnitte zu teilen: damit man schneller einreichen kann, damit es kein einheitliches Bauwerk ist, damit man keine UVP machen muss. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof eindeutig festgestellt: Es ist ein Bauwerk.

 

Die HL-AG hat behauptet, es sei kein Fernzug. Na, das ist überhaupt lächerlich! Sie kennen diese TEN-Achse von Passau über Linz, Wien, Budapest und weiter, und natürlich ist das eine Fernzuglinie.

 

Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt auch dem Ministerium aufgetragen, zu beweisen oder Unterlagen nachzureichen - und damit ist die HL-AG gefordert -, aus denen hervorgeht, dass eine UVP oder UVP-ähnliches Verfahren stattgefunden hat.

 

Im Zuge der Trassenverordnung hat die HL-AG nach dem HL-AG-Gesetz angeblich ein solches Umweltverträglichkeitsgutachten mitbehandelt und damit auch den Bürgern die Möglichkeit gegeben, Einsprüche zu erheben. Der Verwaltungsgerichtshof sagt nun, das gilt nicht. In diesem Fall hätte eine UVP nach europäischen Richtlinien durchgeführt werden müssen.

 

Ich bin gespannt, wie man jetzt im Nachhinein dieses Gutachten nachbringen wird, einen neuen Bescheid ausstellen wird. Ich schaue mir an, wer diese Bescheide ausstellt, mit dem heutigen Wissen, was es nach eineinhalb Jahren an Sicherheitsmöglichkeiten, an neuen Ideen auf diesem Gebiet gibt. Wenn es allerdings nicht gelingt, in einem Bescheid festzuhalten, dass es eine UVP gegeben hat, dann muss sowieso ein solches Verfahren gemacht werden. Das wird zirka zweieinhalb bis drei Jahre dauern.

 

Die HL-AG hat immer gesagt - auch im Gespräch mit mir -, man kann die zweite Röhre oder einen Parallelstollen überhaupt nicht planen, denn da müsste man ein neues Verfahren machen, eine neue Trasse planen und, und, und. Das dauert zweieinhalb bis drei Jahre. Das würde sich ja wunderbar decken. Denn jetzt könnte man sagen: Okay, wenn ich schon eine UVP machen muss, dann plane ich zumindest eine zweite Röhre oder einen Sicherheitsstollen. Ob ich ihn dann mache oder nicht, ist ein anderer Kaffee, ich habe es dann aber bereits in einem Bescheid oder in einer Planungsphase. Nutzen wir diese Chance!

 

Abschließend zur Sicherheit in diesem Tunnel - aber das gilt jetzt wieder für alle Tunnel -: Primär muss die Unfallvermeidung im Vordergrund stehen und nicht das bessere Handling mit dem Unfall, der schon passiert ist. Hier schließt sich nun der Kreis zum Feuerwehrgesetz - der Herr Landeshauptmann ist ja auch darauf eingegangen -: Es wäre sinnvoll, Verhandlungen mit dem Bund darüber aufzunehmen, dass es möglich ist, im Zuge des eisenbahnrechtlichen Verfahrens oder des Eisenbahngesetzes, das Wiener Feuerwehrgesetz so anzupassen oder zu adaptieren, dass es der Wiener Feuerwehr nicht nur gestattet ist, im Nachhinein Aktionen zu setzen, um Menschen zu retten, sondern dass sie schon im Vorhinein - und zwar formal richtig und nicht so nebenbei - in ein Amtssachverständigen- oder in ein Gutachterverfahren bei Tunnels mit eingebaut wird. - Das wäre eine Forderung von uns.

 

Meine Damen und Herren! Ich hoffe, ich habe Ihnen in der mir eigenen immer sachlichen Kritik das Problem nahe gebracht. Ich hoffe weiters auf Ihre Zustimmung und auf Ihre zukünftige Zusammenarbeit bei der Planung, um vielleicht doch noch zu einem neueren und sichereren Lainzer Tunnel zu kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr

 

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