Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 78 von 130
rika, Deutschland und Taiwan gibt, einzusetzen sind, weil
bei Bränden schnellstens bis 1 700 Grad Celsius erreicht werden und
nicht einmal die sicherste Brandschutztüre oder -schleuse das aushält. Und wenn
sie es aushält, hält es der Mensch nicht aus, der dort in der Umgebung dieser
Türe steht oder sich in Sicherheit bringen will.
Es ist darüber nachzudenken, ob es sinnvoll ist, dort
überhaupt eine Löschwasserleitung zu installieren. Wir alle wissen, dass Wasser
in den Fällen, wo chemische Stoffe oder sonstige Stoffe brennen, das denkbar
schlechteste Mittel ist, um Brände zu löschen, sondern da gibt es ganz andere
Mittel. Daher müsste man auch darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoll wäre,
hier andere Löschmöglichkeiten einzubauen.
Ein Lüftungssystem ist unbedingt einzurichten.
Und eines ist auch noch umzuplanen, egal, ob ein-
oder zweiröhrig. Es kann nicht sein, dass der Lainzer Tunnel eine Talsohle hat.
Da fährt man auf der einen Seite hinein, hinunter und auf der anderen Seite wieder
hinauf. Das widerspricht jeder Tunnelbauweise in Europa und auf der ganzen
Welt. Der Tunnel muss oder sollte immer in einer Richtung geneigt sein und wenn
es nur ein oder ein halbes Grad ist. Warum? - Wenn es zu einem Unfall kommt
oder der Zug aus eigener Kraft nicht mehr weiterfahren kann, muss es möglich
sein, dass er ausrollt, egal, in welche Richtung, entweder nach hinten, wenn er
von der falschen Seite kommt, oder nach vorne.
Der Lainzer Tunnel hat - schauen Sie sich das Gefälle
an - in der Mitte eine Talsohle. Das heißt, der Zug würde im schlimmsten Fall
in der Mitte des Tunnels stehen bleiben, was zu wirklichen Katastrophen führen
könnte. (Abg Dipl Ing Martin Margulies:
Durchhängen!) Danke, sehr gut. Ja, er würde durchhängen.
Meine Damen und Herren! Nehmen wir die Chance wahr,
das Projekt gemeinsam endlich noch einmal durchzudenken. Warum? - Ich glaube,
wir haben jetzt sogar Zeit. Der Verwaltungsgerichtshof - damit komme ich jetzt
zum Ende, aber das ist noch ganz wichtig - hat am 6. September den
Baubescheid des Bauabschnitts II Altmannsdorf - Gutheil-Schoder-Gasse aufgehoben.
Jetzt kann man zwar sagen, das sind nur formale Gründe, das reparieren wir
schon alles. Aber so einfach wird das nicht mehr gehen.
Die HL-AG hat uns immer eingeredet, aus verschiedensten
formalen Gründen sei es notwendig, den Lainzer Tunnel in vier Bauabschnitte zu
teilen: damit man schneller einreichen kann, damit es kein einheitliches
Bauwerk ist, damit man keine UVP machen muss. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof
eindeutig festgestellt: Es ist ein Bauwerk.
Die HL-AG hat behauptet, es sei kein Fernzug. Na, das
ist überhaupt lächerlich! Sie kennen diese TEN-Achse von Passau über Linz,
Wien, Budapest und weiter, und natürlich ist das eine Fernzuglinie.
Der Verwaltungsgerichtshof hat jetzt auch dem
Ministerium aufgetragen, zu beweisen oder Unterlagen nachzureichen - und damit
ist die HL-AG gefordert -, aus denen hervorgeht, dass eine UVP oder
UVP-ähnliches Verfahren stattgefunden hat.
Im Zuge der Trassenverordnung hat die HL-AG nach dem
HL-AG-Gesetz angeblich ein solches Umweltverträglichkeitsgutachten mitbehandelt
und damit auch den Bürgern die Möglichkeit gegeben, Einsprüche zu erheben. Der
Verwaltungsgerichtshof sagt nun, das gilt nicht. In diesem Fall hätte eine UVP
nach europäischen Richtlinien durchgeführt werden müssen.
Ich bin gespannt, wie man jetzt im Nachhinein dieses Gutachten
nachbringen wird, einen neuen Bescheid ausstellen wird. Ich schaue mir an, wer
diese Bescheide ausstellt, mit dem heutigen Wissen, was es nach eineinhalb
Jahren an Sicherheitsmöglichkeiten, an neuen Ideen auf diesem Gebiet gibt. Wenn
es allerdings nicht gelingt, in einem Bescheid festzuhalten, dass es eine UVP
gegeben hat, dann muss sowieso ein solches Verfahren gemacht werden. Das wird
zirka zweieinhalb bis drei Jahre dauern.
Die HL-AG hat immer gesagt - auch im Gespräch mit mir
-, man kann die zweite Röhre oder einen Parallelstollen überhaupt nicht planen,
denn da müsste man ein neues Verfahren machen, eine neue Trasse planen und,
und, und. Das dauert zweieinhalb bis drei Jahre. Das würde sich ja wunderbar
decken. Denn jetzt könnte man sagen: Okay, wenn ich schon eine UVP machen muss,
dann plane ich zumindest eine zweite Röhre oder einen Sicherheitsstollen. Ob
ich ihn dann mache oder nicht, ist ein anderer Kaffee, ich habe es dann aber
bereits in einem Bescheid oder in einer Planungsphase. Nutzen wir diese Chance!
Abschließend zur Sicherheit in diesem Tunnel - aber
das gilt jetzt wieder für alle Tunnel -: Primär muss die Unfallvermeidung im
Vordergrund stehen und nicht das bessere Handling mit dem Unfall, der schon passiert
ist. Hier schließt sich nun der Kreis zum Feuerwehrgesetz - der Herr
Landeshauptmann ist ja auch darauf eingegangen -: Es wäre sinnvoll, Verhandlungen
mit dem Bund darüber aufzunehmen, dass es möglich ist, im Zuge des
eisenbahnrechtlichen Verfahrens oder des Eisenbahngesetzes, das Wiener Feuerwehrgesetz
so anzupassen oder zu adaptieren, dass es der Wiener Feuerwehr nicht nur
gestattet ist, im Nachhinein Aktionen zu setzen, um Menschen zu retten, sondern
dass sie schon im Vorhinein - und zwar formal richtig und nicht so nebenbei -
in ein Amtssachverständigen- oder in ein Gutachterverfahren bei Tunnels mit
eingebaut wird. - Das wäre eine Forderung von uns.
Meine Damen und Herren! Ich hoffe, ich habe Ihnen in
der mir eigenen immer sachlichen Kritik das Problem nahe gebracht. Ich hoffe
weiters auf Ihre Zustimmung und auf Ihre zukünftige Zusammenarbeit bei der
Planung, um vielleicht doch noch zu einem neueren und sichereren Lainzer Tunnel
zu kommen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Römer:
Als Nächster ist Herr
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