Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 58 von 130
studie vorgelesen; diese so genannte Geheimstudie wurde
inzwischen von unserem Herrn Umweltminister schon präsentiert. Diese
PWC-Studie, Price-Waterhouse-Cooper-Studie, soll dazu dienen, dass begründet
wird, warum man auf Kosten der Städte und zu Gunsten der Gemeinden
600 Millionen S einsparen soll, nämlich von
3,6 Milliarden S für die Wasserversorgung und die Wasserentsorgung
auf 3 Milliarden S abspecken soll, und das nur, um Budgetlöcher zu
stopfen, und zwar dahin gehend, die Qualität zu minimieren.
Mir geht es darum: Wir haben hier dieses Wasserversorgungsgesetz
zum Erhalt der Qualität vorliegen - und was macht unsere Bundesregierung, was
macht unser Herr Umweltminister? - Er erlässt entsprechende Richtlinien, die
sicherstellen, dass die Gemeinden sehr wohl weiterhin Geld für ihre
Wasserversorgung erhalten. Für die Stadt Wien werden auf Grundlage dieser
Richtlinie jährlich 200 Millionen S weniger im Topf sein,
200 Millionen S weniger pro Jahr für die Herstellung von
Wasserversorgungsanlagen und Wasserentsorgungsanlagen. Das heißt, hier geht es
um einen umweltpolitischen Wahnsinn seitens der Bundesregierung, dass uns
200 Millionen S jährlich weggenommen werden, und zusätzlich noch
160 Millionen S für die Abwasserkläranlage, für den Bau der
Hauptkläranlage.
Zum nächsten Punkt, betreffend die Gemeinde
Wildalpen: Das möchte ich aufs Schärfste zurückweisen. Der Herr Bürgermeister
ist in keiner Weise an diesen Geschäften beteiligt. Hier geht es darum, dass
Private das Geschäft machen. Hier geht es darum, dass die Gemeinde Wildalpen
einen Vertrag mit Privaten hat.
Zu dem Punkt, warum die MA 31, warum die Gemeinde
Wien kein Geschäft mit dem Wasser macht: Die Gemeinde Wien, die Stadt Wien ist
für die Daseinsvorsorge da und hat hierfür entsprechende Kräfte frei zu machen.
Hier geht es darum, die Wasserversorgung sicherzustellen. Deshalb ist die
MA 31 sicherlich nicht dafür da, Profite auf Kosten der Bürgerinnen und
Bürger von Wien zu maximieren. Die MA 31 ist zuständig für die
Qualitätssicherung in Wien.
Zum Wiener Wasser als Exportartikel: Selbstverständlich
wird es exportiert, nämlich verarbeitet zu hervorragendem Bier und auch in Form
entsprechender Fruchtsäfte.
Zu dem Punkt Bleirohre haben wir schon sehr oft
festgestellt, wir investieren hier zwischen 30 und 50 Millionen S
jährlich zur Verbesserung unserer Wasserversorgungseinrichtungen.
Zu den Wasserzählern möchte ich nochmals feststellen,
dass zur Minimierung der Leckagen unserer Wasserversorgungsanlagen Millionen
investiert werden. Der Weg geht dahin, dass wir entsprechend die Qualität
sichern. Ich habe das im Umweltausschuss berichtet und möchte es hier noch
einmal wiederholen: 22 bis 25 Prozent betrug die Leckage Anfang der
Siebzigerjahre, 8 bis 10 Prozent sind es jetzt. Das bedeutet, es kommen 30
bis 40 Millionen Kubikmeter pro Jahr weniger ins Rohrnetz; das sind 30 bis
40 Milliarden Liter. Die Einspeisung in das Rohrnetz, die verkaufte
Wassermenge in Wien, ist sinkend.
Das heißt, wenn wir hier entsprechend zum Wassersparen
aufrufen, bin ich selbstverständlich mit dabei. Aber ich bitte auch um
Wassersparen seitens der Industrie. Dort wird sehr viel Wasser für entsprechende
industrielle Maßnahmen entnommen. Hier kennen wir nicht einmal die Zahlen
darüber, welche Mengen seitens der Industrie entnommen werden. Wie viel
hingegen die Bürger entnehmen, wissen wir sehr wohl.
Nochmals zurück zu unserem Wasserversorgungsgesetz,
das nunmehr geändert wird: Mir geht es um Qualitätsmaximierung, aber nicht um
Gewinnmaximierung. Mir geht es um die Sicherstellung der kommunalen
Wasserversorgung und um die Sicherstellung der Quellschutzwälder. Ich ersuche
dafür um entsprechende Zustimmung. - Danke. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Wir kommen nun
zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
§ 3a ist eine Verfassungsbestimmung. Hiefür ist
gemäß § 124 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte
der Landtagsabgeordneten erforderlich.
Diese stelle ich hiermit fest.
Gemäß § 124a der Wiener Stadtverfassung ist für
einen gültigen Beschluss eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen
Stimmen erforderlich.
Diese Bestimmungen gelten für beide Lesungen.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage
einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand.
- Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig und daher auch mit der
erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Es liegt nun ein Beschluss- und Resolutionsantrag der
ÖVP-Abgen Mag Gerstl und Kollegen vor. In formeller Hinsicht wird die Zuweisung
dieses Antrags an die Frau amtsführende Stadträtin für Umwelt beantragt. Der
Antrag beinhaltet den Wunsch nach Abhaltung einer Enquete.
Wir kommen hier zur Abstimmung.
Wer für die Zuweisung dieses Antrags an die Frau
amtsführende Stadträtin für Umwelt ist, den bitte ich, zum Zeichen der
Zustimmung, die Hand zu erheben. - Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich nunmehr die
zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das
Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig und daher mit der erforderlichen
Zweidrittelmehrheit beschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Postnummer 14 (PrZ 561/01-MDBLTG)
der Tagesordnung. Sie betrifft den Naturschutzbericht 2000 an den Wiener
Landtag.
Ich bitte die Berichterstatterin, Frau amtsf StR Dipl
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