Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 48 von 130
Fraktionen haben immer wieder den verstärkten Einbau von Wasserzählern
verlangt. Hier geht aber in Wirklichkeit nichts weiter.
Auch in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, lassen Sie mich einen
Vorschlag zum Einsatz privatwirtschaftlicher Elemente machen. Schauen Sie doch
einmal, vielleicht geht es, ob man nicht im Contracting-Weg private
Wasserabrechner findet, die eine weit gehende Umstellung auf Wasserzähler
durchführen könnten.
Ein weiterer Vorschlag wäre die Förderung des Einbaus von Wasserspararmaturen
und WC-Stopptasten.
Gleiches gilt für mehr Nutzwasserleitungen. Experten sind davon überzeugt,
dass Wien 15 Prozent des derzeitigen Wasserverbrauchs nur mit diesen Maßnahmen
einsparen könnte!
Lassen Sie mich noch einmal auf die Privatisierung zurückkommen.
Uns geht es bei der heute geführten Diskussion nicht darum, stur und
ideologisch eine Privatisierungsdiskussion zu führen. Das täte der Sache sicher
nicht gut. Für uns ist Privatisieren keine Glaubensfrage. Wir glauben aber,
dass es viele Tätigkeitsbereiche der öffentlichen Hand gibt, die Private besser
können. Aber es gibt auch Tätigkeitsbereiche, und zu dem stehen wir auch, die
besser in kommunalen Händen sind.
Wir stimmen diesem Gesetz zu. Aber wir machen es uns dabei nicht leicht, sondern
stellen hier eines ganz klar fest: Unsere Zustimmung zu diesem Gesetz ist in
unseren Augen kein Freibrief dafür, in den nächsten Jahren alles, was nach
verstärkten privatwirtschaftlichen Elementen ausschaut, mit dem Hinweis auf den
heutigen Teilkonsens zu unterbinden. Für uns liegt nämlich im
privatwirtschaftlichen Element der Stadtverwaltung ein Verbesserungspotenzial,
das diese Stadt einsetzen sollte, um die Finanzierung der kommunalen Leistungen
garantieren zu können. Beteiligungen, Ausgliederungen und andere Instrumente
wären zu begrüßen, ohne dass im Zuge dessen die SPÖ gleich die Angst vor einem
Verkauf des Wiener Hochquellenwassers an irgendwelche Scheichs schürt. Keine
Angst. Das ist auch nicht jene Privatisierung, die wir meinen.
Unser Weg in dieser Frage geht in Richtung Effizienzstärkung und
Serviceverbesserung für den Bürger und da können sich die kommunalen
Einrichtungen in vielen Bereichen noch etwas von der Privatwirtschaft
abschauen, wenn es auch da und dort und nicht zuletzt auf Grund unserer
Regierungsbeteiligung wesentliche Veränderungen dazu gegeben hat. Um diese
positiven Veränderungen sozusagen auch in das neue rote Wien hinüber zu retten,
aber auch auszubauen, dafür stehen wir als Volkspartei auch in unserer Rolle
als Opposition.
Nachdem wir uns da mit dem Bürger einer Meinung wissen und uns der ökologische
Schutz des Trinkwassers ein genauso wichtiges Anliegen ist, geben wir diesem
Gesetz unsere Zustimmung. (Beifall bei
der ÖVP.)
Präsident Johann Hatzl:
Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Reinberger.
Abg Brigitte Reinberger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr
Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Mein Vorredner hat sehr deutlich aufgezeigt, dass man diese
Verfassungsbestimmung, die wir heute beschließen sollen, sehr unterschiedlich
betrachten kann. Es birgt natürlich sehr viel, da gebe ich Ihnen vollkommen
recht, die Tendenz, ganz einfach ein Festschreiben der öffentlichen Versorgung
verfassungsmäßig abzusichern und damit eine Privatisierung in der Versorgung zu
verhindern. Was nicht unbedingt etwas ist, dem man 100-prozentig jederzeit
zustimmen muss. Man muss auch über Alternativen diskutieren können und die
müssen nicht immer schlechter sein.
Es birgt auch etwas anderes und ich möchte es jetzt positiv sehen, im Sinne
einer Umweltmusterstadt, nämlich dass diese Verfassungsbestimmung ein
Bekenntnis der Wiener Politik zur Sicherung der bestmöglichen Versorgung Wiens
mit hochwertigem Hochquellwasser sein soll. Und selbstverständlich bekennen
auch wir Freiheitliche uns zu einer Versorgungssicherung und wir werden daher
der Verfassungsbestimmung ebenfalls zustimmen.
Wie weit aber die Sicherheit mit dieser Bestimmung wirklich besser als
bisher und auch in Zukunft gegeben sein wird und nachhaltig gewährleistet
bleibt, ist meines Erachtens doch etwas fraglich. Die Freiheitlichen haben ihre
Bedenken über den Fortbestand der österreichischen Wasserhoheit schon im
Vorfeld des EU-Beitritts im Jahr 1994 geäußert und sämtliche diesbezügliche
Bedenken und Befürchtungen, wonach andere Länder Begehrlichkeiten auf unsere
hochwertigen Wasserressourcen zeigen werden, wurden von den
Ohne-Wenn-und-Aber-EU-Befürwortern als Gräuelpropaganda ganz einfach abgetan.
Jetzt, meine ich, sieht auch die SPÖ, was Sache ist. Aber den wirklichen Schutz
gegen eine Einmischung von außen bietet eine Verfassungsbestimmung in einem
Wiener Landesgesetz nicht. Denn Sie wissen alle, seit wir bei der EU sind, sind
die EU-Vorschriften bevorzugt zu behandeln. Und wenn EU-Vorschriften, wie zum
Beispiel die Wasserrahmenrichtlinie, mit dem Ergebnis geändert werden, dass
Wasser zur Handelsware wird oder dass etwa der Wassermarkt ähnlich wie der
Strommarkt liberalisiert werden soll, dann ist die heute zu beschließende
Verfassungsbestimmung ohnehin unwirksam. Dann können andere, auch private,
möglicherweise sogar ausländische Firmen, als Versorger auftreten. Ein Verkauf
des Wiener Wassers ins Ausland ist auch nicht mehr auszuschließen. Den einzigen
Schutz gegen eine derartige Entwicklung bietet uns noch das Einstimmigkeitsprinzip
im EU-Parlament, weil dann können wir, wenn es um unsere Interessen geht und
die Wahrnehmung der österreichischen Interes
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