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Landtag, 3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 130

 

Fraktionen haben immer wieder den verstärkten Einbau von Wasserzählern verlangt. Hier geht aber in Wirklichkeit nichts weiter.

 

Auch in diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, lassen Sie mich einen Vorschlag zum Einsatz privatwirtschaftlicher Elemente machen. Schauen Sie doch einmal, vielleicht geht es, ob man nicht im Contracting-Weg private Wasserabrechner findet, die eine weit gehende Umstellung auf Wasserzähler durchführen könnten.

 

Ein weiterer Vorschlag wäre die Förderung des Einbaus von Wasserspararmaturen und WC-Stopptasten.

 

Gleiches gilt für mehr Nutzwasserleitungen. Experten sind davon überzeugt, dass Wien 15 Prozent des derzeitigen Wasserverbrauchs nur mit diesen Maßnahmen einsparen könnte!

 

Lassen Sie mich noch einmal auf die Privatisierung zurückkommen.

 

Uns geht es bei der heute geführten Diskussion nicht darum, stur und ideologisch eine Privatisierungsdiskussion zu führen. Das täte der Sache sicher nicht gut. Für uns ist Privatisieren keine Glaubensfrage. Wir glauben aber, dass es viele Tätigkeitsbereiche der öffentlichen Hand gibt, die Private besser können. Aber es gibt auch Tätigkeitsbereiche, und zu dem stehen wir auch, die besser in kommunalen Händen sind.

 

Wir stimmen diesem Gesetz zu. Aber wir machen es uns dabei nicht leicht, sondern stellen hier eines ganz klar fest: Unsere Zustimmung zu diesem Gesetz ist in unseren Augen kein Freibrief dafür, in den nächsten Jahren alles, was nach verstärkten privatwirtschaftlichen Elementen ausschaut, mit dem Hinweis auf den heutigen Teilkonsens zu unterbinden. Für uns liegt nämlich im privatwirtschaftlichen Element der Stadtverwaltung ein Verbesserungspotenzial, das diese Stadt einsetzen sollte, um die Finanzierung der kommunalen Leistungen garantieren zu können. Beteiligungen, Ausgliederungen und andere Instrumente wären zu begrüßen, ohne dass im Zuge dessen die SPÖ gleich die Angst vor einem Verkauf des Wiener Hochquellenwassers an irgendwelche Scheichs schürt. Keine Angst. Das ist auch nicht jene Privatisierung, die wir meinen.

 

Unser Weg in dieser Frage geht in Richtung Effizienzstärkung und Serviceverbesserung für den Bürger und da können sich die kommunalen Einrichtungen in vielen Bereichen noch etwas von der Privatwirtschaft abschauen, wenn es auch da und dort und nicht zuletzt auf Grund unserer Regierungsbeteiligung wesentliche Veränderungen dazu gegeben hat. Um diese positiven Veränderungen sozusagen auch in das neue rote Wien hinüber zu retten, aber auch auszubauen, dafür stehen wir als Volkspartei auch in unserer Rolle als Opposition.

 

Nachdem wir uns da mit dem Bürger einer Meinung wissen und uns der ökologische Schutz des Trinkwassers ein genauso wichtiges Anliegen ist, geben wir diesem Gesetz unsere Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Reinberger.

 

Abg Brigitte Reinberger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Mein Vorredner hat sehr deutlich aufgezeigt, dass man diese Verfassungsbestimmung, die wir heute beschließen sollen, sehr unterschiedlich betrachten kann. Es birgt natürlich sehr viel, da gebe ich Ihnen vollkommen recht, die Tendenz, ganz einfach ein Festschreiben der öffentlichen Versorgung verfassungsmäßig abzusichern und damit eine Privatisierung in der Versorgung zu verhindern. Was nicht unbedingt etwas ist, dem man 100-prozentig jederzeit zustimmen muss. Man muss auch über Alternativen diskutieren können und die müssen nicht immer schlechter sein.

 

Es birgt auch etwas anderes und ich möchte es jetzt positiv sehen, im Sinne einer Umweltmusterstadt, nämlich dass diese Verfassungsbestimmung ein Bekenntnis der Wiener Politik zur Sicherung der bestmöglichen Versorgung Wiens mit hochwertigem Hochquellwasser sein soll. Und selbstverständlich bekennen auch wir Freiheitliche uns zu einer Versorgungssicherung und wir werden daher der Verfassungsbestimmung ebenfalls zustimmen.

 

Wie weit aber die Sicherheit mit dieser Bestimmung wirklich besser als bisher und auch in Zukunft gegeben sein wird und nachhaltig gewährleistet bleibt, ist meines Erachtens doch etwas fraglich. Die Freiheitlichen haben ihre Bedenken über den Fortbestand der österreichischen Wasserhoheit schon im Vorfeld des EU-Beitritts im Jahr 1994 geäußert und sämtliche diesbezügliche Bedenken und Befürchtungen, wonach andere Länder Begehrlichkeiten auf unsere hochwertigen Wasserressourcen zeigen werden, wurden von den Ohne-Wenn-und-Aber-EU-Befürwortern als Gräuelpropaganda ganz einfach abgetan. Jetzt, meine ich, sieht auch die SPÖ, was Sache ist. Aber den wirklichen Schutz gegen eine Einmischung von außen bietet eine Verfassungsbestimmung in einem Wiener Landesgesetz nicht. Denn Sie wissen alle, seit wir bei der EU sind, sind die EU-Vorschriften bevorzugt zu behandeln. Und wenn EU-Vorschriften, wie zum Beispiel die Wasserrahmenrichtlinie, mit dem Ergebnis geändert werden, dass Wasser zur Handelsware wird oder dass etwa der Wassermarkt ähnlich wie der Strommarkt liberalisiert werden soll, dann ist die heute zu beschließende Verfassungsbestimmung ohnehin unwirksam. Dann können andere, auch private, möglicherweise sogar ausländische Firmen, als Versorger auftreten. Ein Verkauf des Wiener Wassers ins Ausland ist auch nicht mehr auszuschließen. Den einzigen Schutz gegen eine derartige Entwicklung bietet uns noch das Einstimmigkeitsprinzip im EU-Parlament, weil dann können wir, wenn es um unsere Interessen geht und die Wahrnehmung der österreichischen Interes

 

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