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Landtag, 3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 46 von 130

 

nen wir in dieser Form, weil sie ungeeignete Ansätze sind, leider nicht zustimmen. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.) 

 

Präsident Johann Römer: Wir kommen nun zur Abstimmung.

 

Als Erstes lasse ich den Abänderungsantrag der GRÜNEN, betreffend Anwendung des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes auf die Wiener Museen, abstimmen.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Abänderungsantrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist die Minderheit. Der Abänderungsantrag ist abgelehnt.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke. Das ist mit Mehrheit mehrstimmig angenommen.

 

Es liegt uns jetzt ein Beschlussantrag der GRÜNEN, betreffend Mindestrechte für neue Museumsbedienstete, vor. In formeller Hinsicht wurde die sofortige Abstimmung beantragt.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Beschlussantrag zustimmen, um Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung mehrstimmig beschlossen.

 

Die Postnummer 19 (PrZ 520/01-MDBLTG) betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wasserversorgungsgesetz geändert wird.

 

Die Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StR Dipl Ing Kossina. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wasserversorgungsgesetz geändert wird, liegt zur Beschlussfassung vor. Der Entwurf beinhaltet im Wesentlichen Landesverfassungsbestimmungen zum Schutz der bestehenden Wiener Wasserversorgung, betreffend das Erfordernis einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen zur Veräußerung sowie von sonstigen im Ergebnis einer Veräußerung gleichkommenden Verfügungen über Liegenschaften oder Anlagen der Gemeinde, die der Wiener Wasserversorgung dienen oder für diese sonst von wesentlicher Bedeutung sind.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke für die Einleitung. - Gemäß § 30a Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Ich sehe keinen. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Als erster Redner hat Herr Abg Mag Maresch das Wort.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Natürlich werden wir diesem Gesetz zustimmen, weil wir natürlich auch der Meinung sind, dass die Wasserversorgung für jetzt und für die Zukunft gesichert sein soll und weil wir natürlich auch sehen, dass es im internationalen Bereich, vor allem in Großbritannien und auch in Frankreich, wo sich nach einer Privatisierung der Wasserversorger eine Konzentration gebildet hat und sich die Situation der BezieherInnen, das heißt, die Daseinsvorsorge für alle Menschen, die das Trinkwasser natürlich brauchen, massiv verschlechtert hat. Wien geht da den richtigen Weg und wir sind da natürlich mit dabei.

 

Was wir beim Wiener Wasser jedoch auch bemängeln, ist die Qualität des Wiener Wassers. Wir haben ja schon gehört, und das war auch in aller Munde im wahrsten Sinne des Wortes, dass das Wiener Wasser und vor allem die Röhren, durch die das Wiener Wasser fließt, auch aus Blei sind. Da haben wir auch gehört, dass die Gemeinde Wien und vor allem die zuständigen beiden Stadträte, nämlich Faymann und Kossina, alles daransetzen werden, dass sich da die Situation mit den Bleiröhren ändern könnte, wenn vielleicht genug Geld dazu da wäre. Das ist die eine Seite.

 

Die zweite Seite in diesem Bereich ist die, dass natürlich sehr viele private Hausbesitzer das nicht ändern wollen, da es ja Geld kostet. Wir bemängeln an dieser Angelegenheit jetzt, dass die Stadt Wien eigentlich eine gesetzliche Regelung schaffen müsste, mit der private HausbesitzerInnen gezwungen werden, diese alten Röhren auszutauschen.

 

Jetzt am Schluss noch einige Kleinigkeiten, was diese Bleivergiftungen - und es ist ja so, dass Blei im Trinkwasser eine Bleivergiftung verursacht - bewirken können. Heraus kommt die so genannte Bleikrankheit und da schreibt ein Facharzt: "Sie äußert sich in Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Kopfschmerzen und schmerzhaften Koliken", und so weiter und so weiter.

 

Die Zeitung "Die Presse" schreibt: "So wirkt Blei: Folgende Beschwerden werden in der Fachliteratur auf Blei zurückgeführt."

 

Jetzt lese ich nur die ersten sechs vor, weil die sehr interessant sind:

 

"1. Fehlfunktionen des Gehirns." - Wir wollen ja nicht, dass die Wiener Fehlfunktionen im Gehirn bekommen.

 

"2. Hyperaktivität,

 

3. Konzentrationsschwäche,

 

4. Intelligenzdefizit,

 

5. Impotenz,

 

6. Herzschmerzen."

 

Man kann ja wohl den Wienerinnen und Wienern nicht zumuten, dass sie impotent oder gar unintelligent werden! Das ist einmal die eine Geschichte.

 

Das Zweite, was mir natürlich auch noch am Herzen liegt, ist, dass jede Menge Haushalte kontrolliert

 

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