Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 46 von 130
nen wir in dieser Form, weil sie ungeeignete Ansätze sind, leider nicht
zustimmen. - Danke. (Beifall bei der
SPÖ.)
Präsident Johann Römer:
Wir kommen nun zur Abstimmung.
Als Erstes lasse ich den Abänderungsantrag der GRÜNEN, betreffend Anwendung
des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes auf die Wiener Museen, abstimmen.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Abänderungsantrag
zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke, das ist die Minderheit.
Der Abänderungsantrag ist abgelehnt.
Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich
Titel und Eingang in erster Lesung zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Danke.
Das ist mit Mehrheit mehrstimmig angenommen.
Es liegt uns jetzt ein Beschlussantrag der GRÜNEN, betreffend Mindestrechte
für neue Museumsbedienstete, vor. In formeller Hinsicht wurde die sofortige
Abstimmung beantragt.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die diesem Beschlussantrag
zustimmen, um Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist die Minderheit. Der Antrag
ist abgelehnt.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen
lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene
Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um
ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit in zweiter Lesung
mehrstimmig beschlossen.
Die Postnummer 19 (PrZ 520/01-MDBLTG)
betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das
Wasserversorgungsgesetz geändert wird.
Die Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StR Dipl Ing Kossina. Ich bitte
sie, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin
amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina:
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Entwurf
eines Gesetzes, mit dem das Wasserversorgungsgesetz geändert wird, liegt zur
Beschlussfassung vor. Der Entwurf beinhaltet im Wesentlichen Landesverfassungsbestimmungen
zum Schutz der bestehenden Wiener Wasserversorgung, betreffend das Erfordernis
einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen zur Veräußerung sowie
von sonstigen im Ergebnis einer Veräußerung gleichkommenden Verfügungen über
Liegenschaften oder Anlagen der Gemeinde, die der Wiener Wasserversorgung
dienen oder für diese sonst von wesentlicher Bedeutung sind.
Präsident
Johann Hatzl: Danke für die
Einleitung. - Gemäß § 30a Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich
vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die
Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Ich sehe keinen. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte
ist eröffnet. Als erster Redner hat Herr Abg Mag Maresch das Wort.
Abg Mag
Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte
Damen und Herren!
Natürlich
werden wir diesem Gesetz zustimmen, weil wir natürlich auch der Meinung sind,
dass die Wasserversorgung für jetzt und für die Zukunft gesichert sein soll und
weil wir natürlich auch sehen, dass es im internationalen Bereich, vor allem in
Großbritannien und auch in Frankreich, wo sich nach einer Privatisierung der
Wasserversorger eine Konzentration gebildet hat und sich die Situation der
BezieherInnen, das heißt, die Daseinsvorsorge für alle Menschen, die das
Trinkwasser natürlich brauchen, massiv verschlechtert hat. Wien geht da den
richtigen Weg und wir sind da natürlich mit dabei.
Was wir beim
Wiener Wasser jedoch auch bemängeln, ist die Qualität des Wiener Wassers. Wir
haben ja schon gehört, und das war auch in aller Munde im wahrsten Sinne des
Wortes, dass das Wiener Wasser und vor allem die Röhren, durch die das Wiener
Wasser fließt, auch aus Blei sind. Da haben wir auch gehört, dass die Gemeinde
Wien und vor allem die zuständigen beiden Stadträte, nämlich Faymann und
Kossina, alles daransetzen werden, dass sich da die Situation mit den
Bleiröhren ändern könnte, wenn vielleicht genug Geld dazu da wäre. Das ist die
eine Seite.
Die zweite
Seite in diesem Bereich ist die, dass natürlich sehr viele private Hausbesitzer
das nicht ändern wollen, da es ja Geld kostet. Wir bemängeln an dieser Angelegenheit
jetzt, dass die Stadt Wien eigentlich eine gesetzliche Regelung schaffen müsste,
mit der private HausbesitzerInnen gezwungen werden, diese alten Röhren auszutauschen.
Jetzt am
Schluss noch einige Kleinigkeiten, was diese Bleivergiftungen - und es ist ja
so, dass Blei im Trinkwasser eine Bleivergiftung verursacht - bewirken können.
Heraus kommt die so genannte Bleikrankheit und da schreibt ein Facharzt:
"Sie äußert sich in Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Kopfschmerzen und
schmerzhaften Koliken", und so weiter und so weiter.
Die Zeitung
"Die Presse" schreibt: "So wirkt Blei: Folgende Beschwerden werden
in der Fachliteratur auf Blei zurückgeführt."
Jetzt lese ich
nur die ersten sechs vor, weil die sehr interessant sind:
"1.
Fehlfunktionen des Gehirns." - Wir wollen ja nicht, dass die Wiener
Fehlfunktionen im Gehirn bekommen.
"2.
Hyperaktivität,
3.
Konzentrationsschwäche,
4.
Intelligenzdefizit,
5. Impotenz,
6.
Herzschmerzen."
Man kann ja
wohl den Wienerinnen und Wienern nicht zumuten, dass sie impotent oder gar
unintelligent werden! Das ist einmal die eine Geschichte.
Das Zweite, was mir
natürlich auch noch am Herzen liegt, ist, dass jede Menge Haushalte
kontrolliert
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