Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 130
Mehrheit, Sie tragen die Verantwortung in dieser Stadt. Sie sind
verantwortlich, wenn es in Wien zu einem Verlust von Arbeitsplätzen kommt und
niemand anderer, ganz egal, wie abgestimmt wird. Das haben wir abgehandelt.
Punkt 2. (Aufregung bei der
SPÖ.) Wenn es so wäre, und Sie haben vorhin gerade die Ausgliederung
beschlossen, dass dem Zuweisungsgesetz nicht zugestimmt werden würde - und das
müssten Sie wissen, als oberster Personalvertreter -, dann würden zwar die
Personen nicht den Museen zugewiesen werden, aber sie würden weiter im Rahmen
des Magistrats beschäftigt werden und die ausgegliederten Museen (Abg Rudolf Hundstorfer: Wo?) müssten
schauen, wie sie Personal bekommen. Das heißt, Ihrer Logik (Abg Godwin Schuster: Wo? - Abg Franz Ekkamp: Bitte wo?) folgend,
wird dem Zuweisungsgesetz nicht zugestimmt, schafft das zumindest kurzfristig
Arbeitsplätze, wenn es darum geht, die Museen zu erhalten. Und dass Sie als
oberster Personalvertreter dann sofort schauen würden, dass die Personen, die
eigentlich dafür gedacht wären, zugewiesen zu werden, ihren Arbeitsplatz
verlieren - da würde ich mich an Ihrer Stelle sehr genieren und schleunigst als
Personalvertreter zurücktreten! - Danke. (Abg
Rudolf Hundstorfer: Das stimmt ja alles nicht! - Aufregung bei der SPÖ. -
Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Römer:
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen
und erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin amtsf StR Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich kann ... (Weitere große Aufregung
bei der SPÖ.)
Präsident Johann Römer (unterbrechend): Entschuldigung, ich
bitte um etwas Ruhe für die Frau Berichterstatterin.
Berichterstatterin amtsf StR Mag Renate Brauner (fortsetzend):
Ich kann weder eine Sinnhaftigkeit daran erkennen, eine Ausgliederung zu
beschließen und dann nicht dafür zu sorgen, dass dort auch Leute arbeiten, noch
kann ich eine Sinnhaftigkeit daran erkennen, eine Ausgliederung zu beschließen,
die dafür qualifizierten Mitarbeiter dann in der Müllabfuhr einzusetzen und
andere, womöglich nicht qualifizierte, neu aufzunehmen. Das kann doch wohl auch
nicht Sinn der Sache sein!
Sinnvoll erscheint es mir, eine Ausgliederung mit mehr Flexibilität vorzunehmen,
mit den Möglichkeiten, die moderne Anforderungen an uns stellen und gleichzeitig
dafür zu sorgen, dass die dafür höchstqualifizierten und engagierten Bediensteten
dann auch dort arbeiten können, und zwar arbeiten können, unter den gleichen
Bedingungen wie alle anderen, denn sie bleiben Mitarbeiter, hoch geschätzte
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unseres Hauses.
Deswegen, sehr geehrte Damen und Herren, bitte ich Sie einerseits dem
Zuweisungsgesetz zuzustimmen, kann aber, wiewohl ich die Motivation der beiden
Anträge wohlschätzend anerkenne, die seitens der GRÜNEN eingebracht werden, sie
in dieser Form nicht zur Annahme empfehlen, weil sie die ungeeigneten
Instrumentarien sind. Um nochmals klarzulegen: Das Gleichbehandlungsgesetz gilt
und das steht explizit im § 1 für alle Bediensteten, egal ob sie pragmatisiert
sind, egal ob sie nicht pragmatisiert sind, egal ob sie hier bei uns im Haus
arbeiten, egal ob sie wo zugewiesen sind. Das Gleichbehandlungsgesetz gilt, das
ist klar. Sollte der Bund ein schlechteres Gleichbehandlungsgesetz haben,
wundert mich dies nicht. Viele Gesetze des Bundes, vor allem die, die in
letzter Zeit beschlossen wurden, sind sehr viel schlechter, als das, was in
Wien passiert. (Abg Gerhard Pfeiffer: Ja!
Ja! - Heiterkeit bei der ÖVP. - Beifall bei der SPÖ.)
Das Gleichbehandlungsgesetz gilt für alle, genauso wie viele andere
Gesetze, wie zum Beispiel das Personalvertretungsgesetz, auf das im Übrigen
hier auch nicht explizit eingegangen wird, weil es eine Selbstverständlichkeit
ist, dass es für alle gilt.
Liebe Frau Dr Vana, ich würde Sie wirklich bitten, diese Diskussion jetzt
hier nicht breitzutreten, denn wenn Frauen verunsichert werden, dann nicht deswegen,
weil die Gesetzeslage nicht klar ist, die ist völlig klar, sondern dann
deswegen, weil hier eine künstliche Debatte herbeigeredet wird, die womöglich
dann wirklich Frauen verunsichert. Wir haben es schon vorher diskutiert. Wenn
wir hier in Frage stellen, dass das Gleichbehandlungsgesetz gilt, was eine
Selbstverständlichkeit ist, dann führt dies unter Umständen nicht zu
Rechtsunsicherheit, denn die rechtliche Lage ist klar, aber zu subjektiven
Verunsicherungen, die ich persönlich nicht möchte.
Deswegen noch einmal in aller Deutlichkeit: Das Gleichbehandlungsgesetz
gilt für die Gemeindebediensteten und wird in Zukunft so gelten. Für diejenigen,
die in Zukunft unter anderen Rechtsverhältnissen bei den Wiener Museen arbeiten
werden, sind die dafür geeigneten Instrumentarien zu schaffen.
Das ist schön, dass wir hier dazu aufgefordert werden. Ich betrachte das
als Rückenwind und zusätzliche Unterstützung. Ich kann Ihnen aber wie leider
schon oft sagen, dass wir auch hier schon einen Schritt weiter sind. Wir sind
nämlich schon dabei, Betriebsvereinbarungen zu entwerfen und in Kollektivvertragsverhandlungen
einzutreten, um genau diese Dinge mit den dafür geeigneten Instrumenten festzulegen.
In Zukunft sind das eben Instrumentarien wie Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarungen
für das Gleichbehandlungsgesetz. Das ist so, das gilt so und da können Sie mich
beim Wort nehmen: Das Gleichbehandlungsgesetz gilt für die einen und für die
anderen müssen wir geeignete Instrumente finden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, damit wir hier auch vernünftige Beschlüsse fassen,
dem vorliegenden Gesetzesvorschlag zuzustimmen. Diesen beiden Anträgen, wiewohl
ich die Motivation anerkenne und sie als Rückenstärkung für unsere Arbeit
betrachte, kön
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