Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 130
Peter Marboe: Das Zuweisungsgesetz gilt
für zwei Jahre! Es gilt für zwei Jahre!) Das stimmt ja überhaupt nicht, was ...
Entschuldigung, wissen Sie nicht, was Sie selber verlangt haben? Wissen Sie,
was zwei Jahre gilt? - Das Zuweisungsgesetz gilt in Wahrheit wahrscheinlich
40 Jahre, weil unter den 104 oder 105 Bediensteten wird
wahrscheinlich jemand darunter sein, ich weiß das jetzt überhaupt nicht, der
heute 20 Jahre ist. Ich weiß nicht, ob jemand darunter ist, der heute
19 Jahre ist. (StR Dr Peter Marboe:
Das gilt doch nur zwei Jahre!) Das stimmt ja überhaupt nicht! Das
Zuweisungsgesetz gilt, bis der letzte Gemeindebedienstete, den wir mit dem
heutigen Beschluss ab 1.1.2002 zuweisen, vom Museum ausscheidet. Im Extremfall
kann das in 42 Jahren sein. Das Einzige, was ... (Abg Dr Matthias Tschirf: Zwei Jahre!) Aber das stimmt ja nicht!
Entschuldigung, wissen Sie auch nicht, was der Bund beim Naturhistorischen
und beim Kunsthistorischen beschlossen hat? - Ganz genau der gleiche Beschluss!
Das Einzige, was die Zwei-Jahres-Frist betrifft, ist, dass die nächsten zwei
Jahre Bedienstete weiterhin als Gemeindebedienstete aufgenommen werden können,
und jetzt konstruiere ich: Der Herr Direktor oder die Frau Direktor nimmt Ende
2003 einen 17-jährigen Bediensteten als Gemeindebediensteten auf und dann gilt
das Zuweisungsgesetz noch einmal um das länger. Das heißt, lange Rede kurzer
Sinn, wahrscheinlich wird es 50 Jahre gelten. Das ist bitte der Sinn und
Zweck dieser heutigen Bestimmung. Das Einzige, was wir haben, ist, die nächsten
24 Monate haben wir abgesichert, dass das nur als Gemeindebedienstete
passiert. Punkt 1.
Punkt 2 darf ich die GRÜNEN insoweit informieren, ich gebe offen zu,
es ist im Vorfeld von mir nicht geschehen, dass natürlich die Grundlage des nun
abzuschließenden Kollektivvertrags - den müssen wir ja abschließen - ist, dass
die Rechtsgrundlage natürlich die Vertragsbedienstetenordnung und natürlich der
Nebengebührenkatalog ist, das ist gar keine Frage, weil wir alle natürlich
nicht an einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Bediensteten interessiert sind.
Das ist ja von der Logik her ganz klar. Demzufolge wird die
Vertragsbedienstetenordnung die Basis dessen sein, was wir als Kollektivvertrag
für diesen Sektor abschließen. Und dass das Wiener Gleichbehandlungsgesetz natürlich
gilt und auch mehr Rechtssicherheit hat, als das Bundesgleichbehandlungsgesetz,
das, glaube ich, sollte all denjenigen, die sich mit der Materie schon längere
Zeit beschäftigen, bekannt sein.
Zum verbesserten Kündigungsschutz: Darf ich da auch nur aufklären. Wo sind
wir schon wieder besser? - Die ersten drei Jahre sind wir überhaupt nicht besser.
Da sind wir so wie alle anderen Arbeitnehmer in diesem Land. Ab dem dritten
Jahr sind wir bei den Fristen ebenfalls so wie alle anderen Arbeitnehmer in
diesem Land. Das Einzige, wo wir eine leichte Verbesserung haben, und auf das
bin ich natürlich auch nicht ganz unstolz, ist, dass wir bei den
Kündigungsgründen um eine Spur enger und dadurch um eine Spur exakter sind, als
das Angestelltengesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen. - Ich danke schön.
(Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Römer:
Herr Abg Dr Tschirf hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet. Ich
verweise auf die Zeitbeschränkung.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich werde sicherlich die Redezeit nicht ausnützen müssen. Ich möchte darauf
hinweisen, dass ein wesentlicher Unterschied bei den Ausgliederungen auf
Bundesebene, die übrigens im Wesentlichen von sozialdemokratischen Ministern
auch so vorbereitet worden sind (Abg
Heinz Hufnagl: Auf Druck der ÖVP!) und dem hier ... (Abg Heinz Hufnagl: Ja, auf Druck der ÖVP!) Sie wissen ganz genau,
wie das vor sich gegangen ist! (Aufregung
bei der SPÖ.) Erkundigen Sie sich, ob das jetzt beim Edlinger ist oder bei
anderen, hier ist man davon ausgegangen
(Weitere Aufregung bei der SPÖ.), was der Sinn der Ausgliederung ist, dass
man mehr Autonomie ermöglicht, dass man entsprechend flexiblere Möglichkeiten
einräumt. Das ist nur dann gegeben, wenn tatsächlich dieser Leiter auch die
Möglichkeit gehabt hätte, sein Personal auszuwählen. (Abg Heinz Hufnagl: Das hat er ja!) Hier ist eine Doppelgleisigkeit,
die unvernünftig ist. Das ist der Grund, warum wir auch dagegen stimmen. Wir glauben,
dass die SPÖ dorthin zurückkehren sollte.
Herr StR Mailath-Pokorny wird ja aus seinem Zivilberuf wissen, wie es auf
Bundesebene gelaufen ist (Amtsf StR Mag
Dr Andreas Mailath-Pokorny: Eben!), und er wird wissen, ob das jetzt ein
Schlögl oder ein anderer Staatssekretär für den öffentlichen Dienst war oder
ein Finanzminister, dass die so etwas deshalb auch nicht gemacht hätten, weil
es unsinnig ist. Wir wollen ja keinen Unsinn beschließen. In diesem Sinne
stimmen wir dagegen.
Präsident Johann Römer:
Als Nächster ist Herr Abg Dipl Ing Margulies zum Wort gemeldet. Ich erteile es
ihm.
Abg Dipl Ing Martin Margulies
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr
geehrter Herr Hundstorfer! Sehr geehrter Gemeinderat!
Stellen Sie sich nicht heraus und belehren die GRÜNEN, wenn Sie noch dazu Sachen
sagen, die einfach so absolut nicht stimmen! Wenn dem Zuweisungsgesetz nicht
zugestimmt wird ...
Beginnen wir ganz anders. Die Sozialdemokratie hat 52 Mandate. Sie
haben so oder so eine absolute Mehrheit. Es ist ... (Abg Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch: Das tut Ihnen weh!) Mir tut's
nicht wirklich weh. Es ist, wie es ist und wir gehen damit um. (Abg Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch: Na
schon!)
Sprechen Sie nicht davon, dass irgendjemand anderer als die
Sozialdemokratie für eine Arbeitsplatzvernichtung verantwortlich ist! Sie haben
die absolute
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular