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Landtag, 3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 130

 

Peter Marboe: Das Zuweisungsgesetz gilt für zwei Jahre! Es gilt für zwei Jahre!) Das stimmt ja überhaupt nicht, was ... Entschuldigung, wissen Sie nicht, was Sie selber verlangt haben? Wissen Sie, was zwei Jahre gilt? - Das Zuweisungsgesetz gilt in Wahrheit wahrscheinlich 40 Jahre, weil unter den 104 oder 105 Bediensteten wird wahrscheinlich jemand darunter sein, ich weiß das jetzt überhaupt nicht, der heute 20 Jahre ist. Ich weiß nicht, ob jemand darunter ist, der heute 19 Jahre ist. (StR Dr Peter Marboe: Das gilt doch nur zwei Jahre!) Das stimmt ja überhaupt nicht! Das Zuweisungsgesetz gilt, bis der letzte Gemeindebedienstete, den wir mit dem heutigen Beschluss ab 1.1.2002 zuweisen, vom Museum ausscheidet. Im Extremfall kann das in 42 Jahren sein. Das Einzige, was ... (Abg Dr Matthias Tschirf: Zwei Jahre!) Aber das stimmt ja nicht!

 

Entschuldigung, wissen Sie auch nicht, was der Bund beim Naturhistorischen und beim Kunsthistorischen beschlossen hat? - Ganz genau der gleiche Beschluss! Das Einzige, was die Zwei-Jahres-Frist betrifft, ist, dass die nächsten zwei Jahre Bedienstete weiterhin als Gemeindebedienstete aufgenommen werden können, und jetzt konstruiere ich: Der Herr Direktor oder die Frau Direktor nimmt Ende 2003 einen 17-jährigen Bediensteten als Gemeindebediensteten auf und dann gilt das Zuweisungsgesetz noch einmal um das länger. Das heißt, lange Rede kurzer Sinn, wahrscheinlich wird es 50 Jahre gelten. Das ist bitte der Sinn und Zweck dieser heutigen Bestimmung. Das Einzige, was wir haben, ist, die nächsten 24 Monate haben wir abgesichert, dass das nur als Gemeindebedienstete passiert. Punkt 1.

 

Punkt 2 darf ich die GRÜNEN insoweit informieren, ich gebe offen zu, es ist im Vorfeld von mir nicht geschehen, dass natürlich die Grundlage des nun abzuschließenden Kollektivvertrags - den müssen wir ja abschließen - ist, dass die Rechtsgrundlage natürlich die Vertragsbedienstetenordnung und natürlich der Nebengebührenkatalog ist, das ist gar keine Frage, weil wir alle natürlich nicht an einer Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Bediensteten interessiert sind. Das ist ja von der Logik her ganz klar. Demzufolge wird die Vertragsbedienstetenordnung die Basis dessen sein, was wir als Kollektivvertrag für diesen Sektor abschließen. Und dass das Wiener Gleichbehandlungsgesetz natürlich gilt und auch mehr Rechtssicherheit hat, als das Bundesgleichbehandlungsgesetz, das, glaube ich, sollte all denjenigen, die sich mit der Materie schon längere Zeit beschäftigen, bekannt sein.

 

Zum verbesserten Kündigungsschutz: Darf ich da auch nur aufklären. Wo sind wir schon wieder besser? - Die ersten drei Jahre sind wir überhaupt nicht besser. Da sind wir so wie alle anderen Arbeitnehmer in diesem Land. Ab dem dritten Jahr sind wir bei den Fristen ebenfalls so wie alle anderen Arbeitnehmer in diesem Land. Das Einzige, wo wir eine leichte Verbesserung haben, und auf das bin ich natürlich auch nicht ganz unstolz, ist, dass wir bei den Kündigungsgründen um eine Spur enger und dadurch um eine Spur exakter sind, als das Angestelltengesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen. - Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)  

 

Präsident Johann Römer: Herr Abg Dr Tschirf hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung gemeldet. Ich verweise auf die Zeitbeschränkung.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich werde sicherlich die Redezeit nicht ausnützen müssen. Ich möchte darauf hinweisen, dass ein wesentlicher Unterschied bei den Ausgliederungen auf Bundesebene, die übrigens im Wesentlichen von sozialdemokratischen Ministern auch so vorbereitet worden sind (Abg Heinz Hufnagl: Auf Druck der ÖVP!) und dem hier ... (Abg Heinz Hufnagl: Ja, auf Druck der ÖVP!) Sie wissen ganz genau, wie das vor sich gegangen ist! (Aufregung bei der SPÖ.) Erkundigen Sie sich, ob das jetzt beim Edlinger ist oder bei anderen, hier ist man davon ausgegangen (Weitere Aufregung bei der SPÖ.), was der Sinn der Ausgliederung ist, dass man mehr Autonomie ermöglicht, dass man entsprechend flexiblere Möglichkeiten einräumt. Das ist nur dann gegeben, wenn tatsächlich dieser Leiter auch die Möglichkeit gehabt hätte, sein Personal auszuwählen. (Abg Heinz Hufnagl: Das hat er ja!) Hier ist eine Doppelgleisigkeit, die unvernünftig ist. Das ist der Grund, warum wir auch dagegen stimmen. Wir glauben, dass die SPÖ dorthin zurückkehren sollte.

 

Herr StR Mailath-Pokorny wird ja aus seinem Zivilberuf wissen, wie es auf Bundesebene gelaufen ist (Amtsf StR Mag Dr Andreas Mailath-Pokorny: Eben!), und er wird wissen, ob das jetzt ein Schlögl oder ein anderer Staatssekretär für den öffentlichen Dienst war oder ein Finanzminister, dass die so etwas deshalb auch nicht gemacht hätten, weil es unsinnig ist. Wir wollen ja keinen Unsinn beschließen. In diesem Sinne stimmen wir dagegen.

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg Dipl Ing Margulies zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dipl Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Hundstorfer! Sehr geehrter Gemeinderat!

 

Stellen Sie sich nicht heraus und belehren die GRÜNEN, wenn Sie noch dazu Sachen sagen, die einfach so absolut nicht stimmen! Wenn dem Zuweisungsgesetz nicht zugestimmt wird ...

 

Beginnen wir ganz anders. Die Sozialdemokratie hat 52 Mandate. Sie haben so oder so eine absolute Mehrheit. Es ist ... (Abg Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch: Das tut Ihnen weh!) Mir tut's nicht wirklich weh. Es ist, wie es ist und wir gehen damit um. (Abg Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch: Na schon!)

 

Sprechen Sie nicht davon, dass irgendjemand anderer als die Sozialdemokratie für eine Arbeitsplatzvernichtung verantwortlich ist! Sie haben die absolute

 

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