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Landtag, 3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 130

 

gegenüberstehen. Vor allem dann und insbesondere, wenn es sich - wie man an den bisherigen Ausgliederungen, die gerade die Stadt Wien vorgenommen hat, sieht - eigentlich nur um eine Fortsetzung der SPÖ-Personalpolitik und eine weitere Erweiterung der Machterhaltung der SPÖ handelt. Einer solchen Strategie wollen und können wir nicht zustimmen.

 

Wir stimmen aber vor allem deshalb nicht zu, weil es nicht im Interesse der Bediensteten ist, zuzustimmen. Wir lehnen es im Interesse der Bediensteten ab, und zwar nicht nur der mit diesem Gesetz zugewiesenen Bediensteten der Stadt Wien, sondern vor allem im Interesse der Neuzugänge und der künftigen Bediensteten der Anstalt Wiener Museen.

 

Lügen wir uns nichts vor. Eine Ausgliederung ist nicht nur eine Flucht aus dem Budget, sie ist nicht nur eine Flucht aus der staatlichen Kontrolle, sie ist insbesondere auch eine Flucht aus dem Dienstrecht. Das ist nicht der grüne Weg, die Flucht aus dem Dienstrecht.

 

Wir werden vor unhaltbaren personalpolitischen Zuständen stehen, nämlich vor zwei Gruppen von Bediensteten, die völlig unterschiedlichem Arbeitsrecht unterliegen und völlig unterschiedlich dienstrechtlich, besoldungsrechtlich behandelt werden.

 

Wir werden eine Gruppe von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen haben, nämlich die zugewiesenen, die nach wie vor den Errungenschaften des öffentlichen Dienstes unterliegen - ich spreche zum Beispiel vom Gleichbehandlungsgesetz, vom erweiterten Kündigungsschutz und von diversen Zulagen, also von allem, was in den letzten Jahren erkämpft wurde, zu Recht erkämpft wurde, und auf das wir zu Recht stolz sind -, und eine zweite Gruppe von Bediensteten, nämlich die neu aufgenommenen, die nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab 1. Jänner 2004 diesen Errungenschaften und diesem Recht nicht mehr unterliegen werden, weil sie privatrechtliche Angestellte sind, die in den Genuss all dieser Errungenschaften nicht mehr kommen werden.

 

Das ist personalpolitisch nicht gerade das, was wir wollen. Es ist nicht gerade wünschenswert, dass dann Kolleginnen und Kollegen, die zum Beispiel dieselbe Tätigkeit ausführen, dann unterschiedlich bezahlt werden und dass ein Teil der Frauen dem Gleichbehandlungsgesetz unterliegt, ein anderer Teil der Frauen nicht mehr. (Kopfschütteln bei GR Kurt Wagner.)

 

Das ist nicht egal, meine Damen und Herren, weil Sie so den Kopf schütteln, als ob das alles eine Lappalie wäre!

 

Gerade das Gleichbehandlungsgesetz des öffentlichen Dienstes, das Wiener Gleichbehandlungsgesetz, geht nämlich sehr, sehr weit über das Gleichbehandlungsgesetz der Privatwirtschaft hinaus. Da spreche ich jetzt gar nicht von der Möglichkeit, sich an die Gleichbehandlungskommission zu wenden. Das haben wir im Privatrecht auch. Das Gleichbehandlungsgebot haben wir im Privatrecht auch. Aber was ist mit der 50-Prozent-Frauenförderquote des öffentlichen Dienstes? - Wir werden dann eine Gruppe von Frauen haben, die dem Frauenfördergebot unterliegt, und zwar Gott sei Dank, das haben wir ja erkämpft, die bei der Aus- und Weiterbildung, bei der Einstellung bevorzugt werden, und dann wird es eine Gruppe von Frauen geben, für die das alles nicht gilt! Das halte ich personalpolitisch nicht gerade für sinnvoll. Das ist nicht der grüne Weg.

 

Wir GRÜNE bringen daher einen Antrag betreffend Mindestrechte für neue Museumsbedienstete ein, wo gerade die Sozialdemokratie die Möglichkeit hat zu beweisen, dass es ihr nicht nur um Lippenbekenntnisse in der Arbeitnehmerschutzpolitik und in der Frauenpolitik geht, sondern die auch für innovative Lösungen und für neue Lösungen in diesem personalpolitischen Dilemma bereit ist, vor das uns die Ausgliederung stellt. Und zwar beinhaltet dieser Antrag kein Präjudiz, wie Kollege LUDWIG angedeutet hat, und es ist auch keine Bindung oder kein Eingriff in die Selbständigkeit der Anstalt Wiener Museen - nein. Dieser Antrag beinhaltet "lediglich"2, sage ich jetzt einmal unter Anführungszeichen, das politische Bekenntnis dieses Landtags, sich auch weiterhin für die neuen Bediensteten und für die möglichst weit gehenden arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen einzusetzen und daraufhin zu wirken, dass die Mindeststandards und die guten Standards des öffentlichen Dienstes auch mindestens in dieser Form für die Neuzugänge gelten, was insbesondere eben das Gleichbehandlungsgesetz betrifft, beispielsweise eben den erweiterten Kündigungsschutz, diverse Zulagenregelungen, et cetera, et cetera.

 

Ich denke, das ist das Mindeste (Beifall bei den GRÜNEN.), was dieser Landtag und auch die Sozialdemokratie tun kann, um die Rechtsunsicherheit und insgesamt eben die Unsicherheit von Bediensteten, von Personal, was die Zukunft von ausgegliederten Unternehmen betrifft, zu lindern. (Kopfschütteln bei den Abgen Franz Ekkamp und Godwin Schuster.) Nämlich gerade - weil Sie auch gerade den Kopf schütteln - wenn wir von Sozialabbau und einem Sozialstaat-Volksbegehren reden, wenn wir uns gegen die blau-schwarze Sozialabbaupolitik wenden, wenn wir uns gegen Deregulierungstendenzen gerade am Arbeitsmarkt wenden, wenn wir uns gegen diese unsägliche Beamtenprivilegiendebatte wenden, dann ist das endlich einmal ein Zeichen zu sagen, wo wir stehen, und wir GRÜNE stehen auf Seiten der Bediensteten, und zwar auch der künftigen Bediensteten! Wir können uns dieser Arbeitsmarktpolitik, die Sie machen, nämlich sich aus der Arbeitsmarktpolitik eigentlich davon zu stehlen und die auch sukzessive zu privatisieren, nicht anschließen und wir werden uns nie anschließen.

 

Zu unserem zweiten Antrag, der zu Unrecht ein bisschen abqualifiziert wurde, nämlich zur Anwendung des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes auf die Wiener Museen, möchte ich nur sagen, dass ich mich eigentlich sehr wundere, vor allem auch nach den Statements von StR Mailath-Pokorny, der uns gestern bei

 

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