Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 42 von 130
gegenüberstehen. Vor allem dann und insbesondere, wenn es sich - wie man an
den bisherigen Ausgliederungen, die gerade die Stadt Wien vorgenommen hat,
sieht - eigentlich nur um eine Fortsetzung der SPÖ-Personalpolitik und eine
weitere Erweiterung der Machterhaltung der SPÖ handelt. Einer solchen Strategie
wollen und können wir nicht zustimmen.
Wir stimmen aber vor allem deshalb nicht zu, weil es nicht im Interesse der
Bediensteten ist, zuzustimmen. Wir lehnen es im Interesse der Bediensteten ab,
und zwar nicht nur der mit diesem Gesetz zugewiesenen Bediensteten der Stadt
Wien, sondern vor allem im Interesse der Neuzugänge und der künftigen Bediensteten
der Anstalt Wiener Museen.
Lügen wir uns nichts vor. Eine Ausgliederung ist nicht nur eine Flucht aus
dem Budget, sie ist nicht nur eine Flucht aus der staatlichen Kontrolle, sie
ist insbesondere auch eine Flucht aus dem Dienstrecht. Das ist nicht der grüne
Weg, die Flucht aus dem Dienstrecht.
Wir werden vor unhaltbaren personalpolitischen Zuständen stehen, nämlich
vor zwei Gruppen von Bediensteten, die völlig unterschiedlichem Arbeitsrecht
unterliegen und völlig unterschiedlich dienstrechtlich, besoldungsrechtlich
behandelt werden.
Wir werden eine Gruppe von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen haben, nämlich
die zugewiesenen, die nach wie vor den Errungenschaften des öffentlichen
Dienstes unterliegen - ich spreche zum Beispiel vom Gleichbehandlungsgesetz,
vom erweiterten Kündigungsschutz und von diversen Zulagen, also von allem, was
in den letzten Jahren erkämpft wurde, zu Recht erkämpft wurde, und auf das wir
zu Recht stolz sind -, und eine zweite Gruppe von Bediensteten, nämlich die neu
aufgenommenen, die nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab 1. Jänner
2004 diesen Errungenschaften und diesem Recht nicht mehr unterliegen werden,
weil sie privatrechtliche Angestellte sind, die in den Genuss all dieser
Errungenschaften nicht mehr kommen werden.
Das ist personalpolitisch nicht gerade das, was wir wollen. Es ist nicht
gerade wünschenswert, dass dann Kolleginnen und Kollegen, die zum Beispiel
dieselbe Tätigkeit ausführen, dann unterschiedlich bezahlt werden und dass ein
Teil der Frauen dem Gleichbehandlungsgesetz unterliegt, ein anderer Teil der
Frauen nicht mehr. (Kopfschütteln bei GR
Kurt Wagner.)
Das ist nicht egal, meine Damen und Herren, weil Sie so den Kopf schütteln,
als ob das alles eine Lappalie wäre!
Gerade das Gleichbehandlungsgesetz des öffentlichen Dienstes, das Wiener
Gleichbehandlungsgesetz, geht nämlich sehr, sehr weit über das Gleichbehandlungsgesetz
der Privatwirtschaft hinaus. Da spreche ich jetzt gar nicht von der Möglichkeit,
sich an die Gleichbehandlungskommission zu wenden. Das haben wir im Privatrecht
auch. Das Gleichbehandlungsgebot haben wir im Privatrecht auch. Aber was ist
mit der 50-Prozent-Frauenförderquote des öffentlichen Dienstes? - Wir werden
dann eine Gruppe von Frauen haben, die dem Frauenfördergebot unterliegt, und
zwar Gott sei Dank, das haben wir ja erkämpft, die bei der Aus- und
Weiterbildung, bei der Einstellung bevorzugt werden, und dann wird es eine
Gruppe von Frauen geben, für die das alles nicht gilt! Das halte ich personalpolitisch
nicht gerade für sinnvoll. Das ist nicht der grüne Weg.
Wir GRÜNE bringen daher einen Antrag betreffend Mindestrechte für neue Museumsbedienstete
ein, wo gerade die Sozialdemokratie die Möglichkeit hat zu beweisen, dass es
ihr nicht nur um Lippenbekenntnisse in der Arbeitnehmerschutzpolitik und in der
Frauenpolitik geht, sondern die auch für innovative Lösungen und für neue Lösungen
in diesem personalpolitischen Dilemma bereit ist, vor das uns die Ausgliederung
stellt. Und zwar beinhaltet dieser Antrag kein Präjudiz, wie Kollege LUDWIG
angedeutet hat, und es ist auch keine Bindung oder kein Eingriff in die
Selbständigkeit der Anstalt Wiener Museen - nein. Dieser Antrag beinhaltet
"lediglich"2, sage ich jetzt einmal unter Anführungszeichen, das
politische Bekenntnis dieses Landtags, sich auch weiterhin für die neuen Bediensteten
und für die möglichst weit gehenden arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen
einzusetzen und daraufhin zu wirken, dass die Mindeststandards und die guten
Standards des öffentlichen Dienstes auch mindestens in dieser Form für die Neuzugänge
gelten, was insbesondere eben das Gleichbehandlungsgesetz betrifft,
beispielsweise eben den erweiterten Kündigungsschutz, diverse
Zulagenregelungen, et cetera, et cetera.
Ich denke, das ist das Mindeste (Beifall
bei den GRÜNEN.), was dieser Landtag und auch die Sozialdemokratie tun
kann, um die Rechtsunsicherheit und insgesamt eben die Unsicherheit von
Bediensteten, von Personal, was die Zukunft von ausgegliederten Unternehmen
betrifft, zu lindern. (Kopfschütteln bei
den Abgen Franz Ekkamp und Godwin Schuster.) Nämlich gerade - weil Sie auch
gerade den Kopf schütteln - wenn wir von Sozialabbau und einem Sozialstaat-Volksbegehren
reden, wenn wir uns gegen die blau-schwarze Sozialabbaupolitik wenden, wenn wir
uns gegen Deregulierungstendenzen gerade am Arbeitsmarkt wenden, wenn wir uns
gegen diese unsägliche Beamtenprivilegiendebatte wenden, dann ist das endlich
einmal ein Zeichen zu sagen, wo wir stehen, und wir GRÜNE stehen auf Seiten der
Bediensteten, und zwar auch der künftigen Bediensteten! Wir können uns dieser
Arbeitsmarktpolitik, die Sie machen, nämlich sich aus der Arbeitsmarktpolitik
eigentlich davon zu stehlen und die auch sukzessive zu privatisieren, nicht
anschließen und wir werden uns nie anschließen.
Zu unserem zweiten Antrag, der zu Unrecht ein bisschen abqualifiziert
wurde, nämlich zur Anwendung des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes auf die
Wiener Museen, möchte ich nur sagen, dass ich mich eigentlich sehr wundere, vor
allem auch nach den Statements von StR Mailath-Pokorny, der uns gestern bei
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