Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 130
- Frau
Bundesministerin Gehrer hat in einer schwierigen Situation des Künstlerhauses,
und das Künstlerhaus ist finanziell immer in einer schwierigen Situation
gewesen in den letzten Jahren, um zu helfen auf einen befristeten Zeitraum von
drei Jahren, dort zirka die Hälfte der Räumlichkeiten fürs Kunsthistorische
Museum angemietet. Um kurzfristig zu helfen. Das war von Anfang an klar, dass
das auf drei Jahre eine einmalige befristete Aktion war, für die sich das
Künstlerhaus übrigens immer bedankt hat. Ich finde es daher nicht ganz fair,
jetzt im Nachhinein Frau Ministerin Gehrer vorzuwerfen, dass sie kurzfristig wo
eingesprungen ist, was an sich gar nicht ihre Zuständigkeit gewesen ist. Dann
muss man aber zur Kenntnis nehmen, dass diese einmalige kurzfristige
Hilfsaktion irgendwann einmal zu Ende war, und das war sie, wie vorgesehen,
indem nach drei Jahren das nicht verlängert wurde.
Dessen
ungeachtet ist es keine Frage, dass es Aufgabe von uns allen hier in dieser
Stadt ist, darüber nachzudenken, wie wir mittel- und langfristig eine ausreichende
Finanzierung des Künstlerhauses zu Stande bringen. Aber das so einfach auf den
Bund zu schieben, das ist einer sonst äußerst hoch stehenden Argumentation
nicht ganz würdig, und daher wollte ich das hier einmal klarstellen. (Beifall bei der ÖVP.)
Sonst bleibt
mir nur übrig, die vorher von Herrn StR Marboe angekündigten beiden
Abänderungsanträge einzubringen.
Zum ersten
Antrag. Es gab einen gemeinsamen Antrag mit den Freiheitlichen, wo wir gesagt
haben, dass es uns um eine faire Regelung für die Geschäftsführung des Museums
geht. Auf der anderen Seite sagen wir aber auch, was die Wiederbestellung betrifft,
und da gibt es keinen Widerspruch, da sind wir sehr dafür, dass der Herr Stadtrat
das ausschreibt. Es soll nur sichergestellt sein, dass es dann keine Wiederbestellung
auf immer gibt und dass man, wenn man sich zu einer zweiten Wiederbestellung
entscheidet, das mit einem speziellen Quorum tun soll.
Ich bringe
daher gemeinsam mit meinem Kollegen Dr Matthias Tschirf folgenden Abänderungsantrag
ein:
Der Landtag
möge beschließen:
"Eine
Wiederbestellung auf die Dauer von fünf Jahren ist möglich. Eine zweite
Wiederbestellung ist nur auf Antrag des Kuratoriums, wofür eine Mehrheit von
drei Viertel der Stimmen erforderlich ist, zulässig."
Und ich bringe
gleich noch einen zweiten Antrag ein, das ist der schon von Dr Marboe
angekündigte und ich glaube hier im Wesentlichen unbestrittene Antrag, der
natürlich auch einen gewissen deklamatorischen Charakter hat. Ich glaube, in
einer Frage wie der Restitution steht es uns auch zu, das klar zu machen, damit
es hier überhaupt keine Missverständnisse gibt, dass, auch wenn dort kein
weisungsgebundener Direktor mehr, sondern ein bestellter Direktor ist, der dann
von einem ausgegliederten Rechtskörper der Chef ist, es hier überhaupt keine
auch nur aufkeimende Zweifel geben kann, dass wir natürlich zu unseren
Beschlüssen im Gemeinderat stehen.
Ich bringe
daher, gemeinsam wieder mit meinem Kollegen Dr Matthias Tschirf, folgenden
Beschlussantrag ein:
"Der
Wiener Landtag hält fest, dass es durch die Ausgliederung der Wiener Museen bei
der weiteren Abwicklung der Restitution unrechtmäßiger Erwerbungen von Kunst-
und Kulturgegenständen zu keinen Beschränkungen oder Verzögerungen kommen
darf."
In formeller
Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt.
Ich glaube,
das ist sinnvoll, wenn der Wiener Landtag hier noch einmal in aller
Deutlichkeit, auch im Sinne eines Zeichens für die Öffentlichkeit und für die
internationale Öffentlichkeit, wie das Dr LUDWIG gesagt hat, das beschließt. -
Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident
Johann Römer: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und
erteile dem Herrn Berichterstatter das Schlusswort.
Berichterstatter
amtsf StR Mag Dr Andreas Mailath-Pokorny:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich glaube,
die Debatte hat gezeigt, dass im Grunde alle Fraktionen einer Meinung sind,
nämlich dass wir einen wichtigen Schritt für unser städtisches Museum hier und
heute beschließen, einen wichtigen Schritt, der natürlich auch kulturpolitische
Dimensionen hat, auch wenn es im Grunde - unter Anführungszeichen gesetzt -
"nur" um eine Organisationsreform geht.
Ich glaube, es
ist richtig, dass wir das hier nicht zum Anlass einer Debatte darüber genommen
haben, welche Aufgaben das Museum schlechthin und dieses im Besonderen in
Zukunft haben soll, was aber auch geleistet wurde in der Vergangenheit, sondern
dass wir darüber hinaus uns auch grundsätzlich über die Fragen der
Museumspolitik unterhalten.
Ich glaube, es
ist sehr viel Richtiges und Bedenkenswertes gesagt worden, auch so manches, was
mir zumindest vielleicht nicht so ganz verständlich war. Aber erlauben Sie mir,
dass ich Ihnen ganz zum Schluss dieser Debatte und am Ende eines Gesetzwerdungsprozesses
auch noch den einen oder anderen Gedanken hier sage.
Lassen Sie
mich einmal grundsätzlich davon ausgehen, worum es sich hier handelt. Es
handelt sich hiebei in der Tat um eine Ausgliederung, um eine Ausgliederung
einer Verwaltungseinheit, die über die letzten Jahre einen ganz wichtigen Teil
des städtischen kulturellen Lebens betrieben hat und auch maßgebliche Impulse gesetzt
hat, nämlich der Museen.
Eine Ausgliederung
einer Verwaltungseinheit ist - und das ist einmal das Erste, was festzustellen
ist - keine Privatisierung. Eine Ausgliederung einer Verwaltungseinheit ist im
Grunde eine Organisationsänderung, wo auch klargestellt wird - und das ist ja
auch
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