Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 35 von 130
lung im Kulturleben.
Jetzt kann man
sich natürlich fragen: Welche Neupositionierungen soll es im Historischen
Museum überhaupt geben, wenn ich so viel Positives, wie ich meine auch zu
Recht, jetzt eingebracht habe? Wo gibt es jetzt überhaupt noch Handlungsbedarf,
etwas weiterzuentwickeln, oder was kann durch das neue Gesetz verbessert
werden? Was kann durch die Herausnahme aus der Kameralistik auf Grund der größeren
Flexibilität für Herrn HR Düriegl und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
verbessert, verändert werden?
Da steht für
mich an der Stelle eine noch stärkere Öffnung nach außen, wenn man so will, die
noch bessere Möglichkeit, Sonderausstellungen durchzuführen, vor allem auch mit
bestimmten Querverbindungen, zum Beispiel zu den Wiener Festwochen oder auch zu
dem von der Bundesregierung sträflich vernachlässigten Künstlerhaus, das uns in
Wien ja sehr am Herzen liegt und das leider die Unterstützung der
Bundesregierung verloren hat. Wir glauben, dass das Künstlerhaus eine sehr
wichtige Einrichtung ist. Die Kooperation mit dem Künstlerhaus kann beispielsweise
auch für das Historische Museum in dieser neuen organisatorischen Konstellation
eine Möglichkeit darstellen.
Aber ich denke
auch, dass die Herausforderung, das Museum noch stärker als bisher als einen
Ort der Auseinandersetzung zu sehen, zum Thema stadtteilbezogene Kulturarbeit,
Grätzelkultur, auch zur Frage, wie man mit den Zuwanderinnen und Zuwanderern
umgeht, welche speziellen Angebote man hier stellt, auf Grund der neuen
Struktur ebenfalls möglich ist. Die besondere Vermittlung von Kultur entsprechend
den verschiedenen Zielgruppen wird durch diese neue Struktur ebenfalls, wie wir
glauben, verbessert.
Man muss an
der Stelle auch sagen, dass die Museen der Stadt Wien ja nicht nur aus dem
Historischen Museum bestehen, das ist so das Flaggschiff der Museen der Stadt
Wien. Es gibt auch eine Fülle an Gedenkstätten, Ausgrabungen und kleineren
Spezialmuseen, die ebenfalls von Herrn Dr Düriegl geleitet werden und von
seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch schon in der Vergangenheit mit
großer Umsicht koordiniert worden sind. Ich denke hier nur an das Museum in der
Hermesvilla, an das Uhrenmuseum, an den Schauraum der Modesammlung beispielsweise,
das Pratermuseum, die Römischen Ruinen oder an die verschiedenen Gedenkeinrichtungen,
die an prominente Musiker erinnern, die in Wien gelebt haben. Nicht alle waren
Österreicherinnen und Österreicher, wenn ich an Beethoven denke oder Mozart,
aber viele haben in Wien ihre Wurzeln gefunden und haben Wien zu der Musikstadt
gemacht, die ja weltweit berühmt geworden ist.
Wenn man diese
Fülle an musealen Einrichtungen sieht, wird man bemerken, dass natürlich auch
die Neustrukturierung, die neue Organisation ein vielfältigeres und flexibleres
Reagieren auf neue gesellschaftliche Erscheinungen zulässt.
Besonders gut
gelungen, und das freut mich als Kulturpolitiker ganz besonders, ist auch der
Umstand, dass eine Valorisierung im Gesetz festgelegt worden ist. Das war, wie
ich meine, sehr vorausschauend von all jenen, die dieses Gesetz entwickelt
haben, festgelegt haben, denn der Umstand, dass es eine festgeschriebene Valorisierung
im Ausmaß von 1,43 Prozent gibt ab dem Jahr 2003 und dass selbst bei einer
Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien pro Jahr nicht mehr
als 5 Prozent eingespart werden können, im laufenden Jahr sogar nur
2,5 Prozent, garantiert, dass die wichtigen Aufgaben, die ich vorhin
definiert habe, für die Museen auch in Zukunft erhalten bleiben können. Das war
eine ganz wichtige Entscheidung in diesem Zusammenhang.
Ganz kurz noch
vielleicht auch zu den verschiedenen Anträgen, die eingebracht worden sind und
die zum Teil sehr unterschiedliche Themen betreffen.
Die Frage der
Leitung habe ich kurz angesprochen.
Zu den Fragen
der Museumsbediensteten vielleicht in aller Kürze. Wenn Sie, Frau Kollegin
Ringler, darauf verweisen, dass die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und
ich entnehme das so Ihrem Beschluss- und Resolutionsantrag, zumindest den
jetzigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gleichgestellt werden sollen, dann
ist das deshalb für mich nicht zulässig, weil der Begriff "zumindest"
ja ableiten lässt, dass sie auch besser gestellt werden sollen, und das kann ja
nicht Sinn der Sache sein. Es gibt, wie Sie wissen, zwei unterschiedliche, auch
gesetzlich festgelegte Bereiche, nämlich den Bereich des öffentlichen Dienstes
und den Bereich der Privatwirtschaft. Die Ausgliederung bedeutet, dass die
neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und es geht ja nur um die, die jetzt
neu eintreten, auch nach den in der Privatwirtschaft üblichen Instrumenten ihre
Verträge bekommen. Das sind zum Beispiel Kollektivverträge, das sind aber auch
die verschiedenen arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie das
Arbeitsverfassungsgesetz, also all jene Maßnahmen, die auch in der
Privatwirtschaft Gültigkeit haben.
Ich denke, wir
sollten jetzt hier mit einem Antrag nicht die Verhandlungen präjudizieren. Es
ist üblich, dass die Vertragspartner, die Kollektivvertragspartner, entsprechende
Abschlüsse ausverhandeln. Es ist auch im Parlament völlig unüblich, dass man
von den politischen Parteien oder auch von der Regierung, oder wem auch immer,
den Kollektivvertragspartnern hier Vorgaben gibt. Ich denke, es macht Sinn,
dass sich hier die Vertragspartner auch über die neuen gesetzlichen Regelungen
im Rahmen der in der Privatwirtschaft üblichen gesetzlichen Bestimmungen, wie Arbeitsverfassungsgesetz
und andere, einigen. Deshalb werden wir diesem Beschlussantrag nicht näher
treten können.
Zum
Abänderungsantrag, der das Gleichbehandlungsgesetz betrifft, vielleicht nur
eine Anmerkung: Es sind in diesem Gesetz all jene Maßnahmen aufgelistet, die
für jene Personen Gültigkeit haben, die neu in diese neue Struktur übernommen
werden. Beim
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