Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 32 von 130
Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir begrüßen die Ausgliederung der Museen der Stadt
Wien aus dem Organisationsbereich des Magistrats und die Überführung in eine
wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts als neue Rechtsform der Museen.
Wir Freiheitliche erwarten uns von diesem Schritt mehr Entscheidungsfreiheit,
größere Unabhängigkeit, sowohl in politischer als auch in finanzieller
Hinsicht. Das bedeutet mehr Freiraum und größere Flexibilität für kreative und
innovative Vorhaben in künstlerischer und wirtschaftlicher Hinsicht, aber auch
mehr Verantwortung für die Leitung der Museen.
Museen konnten von ihrer Bedeutung her in der letzten
Zeit immer mehr zu Orten des kulturellen Austausches werden. Waren die Museen
der vorigen Jahrhunderte - die Vorredner haben das ja auch schon gesagt - eher
Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen in meist belehrender Art, so
kommt das Museum heutzutage dem antiken Modell sehr nahe - und da unterscheiden
wir uns ein bisschen von der Vorrednerin der Grünen
-, denn das Wort "Museum", also der Sitz der Musen, ist für uns sehr
wohl ein Vorbild, denn die Musen, die Göttinnen der Künste und Wissenschaften,
haben genau das vereint.
Sie haben
genau das vereint – die Wissenschaft, aber auch das Sammeln, das Bewahren, das
miteinander Sprechen, das Diskutieren. Und heutzutage spiegeln Museen eben
dieses lebendige Interesse, die Begeisterung für Kunst und Kultur wider und
sind ja bereits Orte des kulturellen Austausches und deswegen diesem antiken
Vorbild sehr ähnlich.
Wir haben
Vorgaben gehabt, Vorgaben, welche Aufgaben diese Museen jetzt erfüllen sollen;
die sind festgeschrieben im Gesetz, und wir finden diese Vorgaben in ihren
Grundzügen gut. Wir Freiheitliche sehen, so wie das im Gesetz vorgesehen ist,
die Sammlung, die Bewahrung, die Erschließung von Sammlungsexponaten sowie die
wissenschaftlichen Forschungsaufgaben und die Vermittlung als die wichtigsten
Aufgaben der Museen.
Und ich möchte
natürlich schon auf die Bedeutung der Bewahrung eingehen, denn ein Historisches
Museum ist aus unserer Sicht genau der Ort, wo das Bewahren von großer
Bedeutung ist. Dort liegt das Gedächtnis einer Stadt, die Geschichte, die
Kulturgeschichte, das Schicksal der Stadt und somit auch das Schicksal der
Menschen. Das Gedächtnis einer Stadt ist hilfreich für das Zugehörigkeitsgefühl
zu einer Gemeinschaft, für das Verständnis füreinander und den Umgang
miteinander. Das Bewahren ist von unserer Sicht her identitätsstiftend. Das
wäre ein großer Schwerpunkt.
Der andere
wäre natürlich das Museum als Ort der kulturellen Begegnung. Und hier, muss ich
sagen, hat das Historische Museum der Stadt Wien unter der Leitung von HR
Düriegl diese gesellschaftspolitische Rolle in wirklich außerordentlich hohem
Maße erfüllt. Eine Fülle von Sonderausstellungen - mein Vorredner, Herr Dr
Marboe, hat das schon erwähnt - und viele Veranstaltungen in den Häusern des
Historischen Museums haben es möglich gemacht, dass genau dieser Austausch der
Ideen, dass genau dieser Platz, der Ort der Begegnung umgesetzt werden konnte.
Was uns
auch sehr wichtig ist, ist die Bedeutung des Museums als Bildungsstätte. Ich
habe immer wieder gesagt, wie wichtig es wäre, ein enges Zusammenwirken zwischen
Schulen und kulturellen Institutionen anzustreben. Auch das ist in den letzten
Jahren geschehen und sollte in Zukunft weiterhin vermehrt aufgebaut werden.
Und dann, als
Punkt 4, natürlich das Museum als Ort der wissenschaftlichen Forschungsarbeit,
als Hort der Wissenschaften. Das ist wirklich von großer Bedeutung für das Land
Wien.
Das Gelingen
aller dieser Vorhaben ist natürlich mit der Person des Direktors verbunden und
ihm wird nun mehr Verantwortung zukommen. Und deshalb finden wir es auch
richtig, dass, so wie auf Bundesebene, aber auch so wie beim Kärntner
Landesmuseumsgesetz die bisherigen Leiter die Direktion übernehmen.
Im
Gesetzesentwurf, der heute beschlossen werden soll, ist jedoch eine Frist vorgesehen,
und zwar eine Frist, der 31. März 2003, bis zu der der bisherige Leiter
der für die Museen der Stadt Wien zuständigen Dienststelle der Stadt Wien zum Direktor
der Anstalt öffentlichen Rechts bestellt wird. Das Gesetz tritt am 1.1.2002 in
Kraft. Die Frist, für die der bisherige Leiter der MA 10 bestellt wird,
ist somit ein Jahr und drei Monate. Und dieser Zeitraum ist unserer Meinung
nach viel zu kurz für die erste Funktionsperiode des Direktors.
Sowohl in dem
Gesetz, das vorgesehen wurde für die Bundesmuseen, als auch im Kärntner Landesmuseumsgesetz,
an das sich ja das Wiener Museumsgesetz anlehnt, ist eine Frist von fünf
beziehungsweise zehn Jahren vorgesehen. Und die Frist von einem Jahr und drei
Monaten erscheint uns Freiheitlichen mutwillig. Es ist hier eine Frist
eingeführt, die wenig sinnvoll ist, denn gerade in der ersten Phase ist es
zielführend und sogar notwendig, denjenigen mit der Direktion zu betrauen, der
die meiste Erfahrung und das Fachwissen besitzt, um das Museum erfolgreich zu
führen.
Die im
§ 10 Abs. 1 vorgegebene Dauer von fünf Jahren bis zur Wiederbestellung
eines neuen Direktors sollte unserer Meinung nach voll ausgeschöpft werden.
Deshalb haben wir Freiheitliche gemeinsam mit der ÖVP einen Abänderungsantrag
vorbereitet, der die Frist, die im § 10 Abs. 6 eingeführt wird, bis
zum 31. März 2003 weglässt.
Ich bringe
daher einen Abänderungsantrag ein:
"Der
§ 10 Abs. 6 lautet: Ab Inkrafttreten dieses Gesetzes ist der
bisherige Leiter der für die Museen der Stadt Wien zuständigen Dienststelle der
Stadt Wien - abweichend vom Abs. 1 - zum Direktor der Anstalt öffentlichen
Rechts bestellt. Diese Bestellung gilt höchstens für die Dauer von fünf Jahren."
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