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Landtag, 3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 130

 

Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir begrüßen die Ausgliederung der Museen der Stadt Wien aus dem Organisationsbereich des Magistrats und die Überführung in eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts als neue Rechtsform der Museen. Wir Freiheitliche erwarten uns von diesem Schritt mehr Entscheidungsfreiheit, größere Unabhängigkeit, sowohl in politischer als auch in finanzieller Hinsicht. Das bedeutet mehr Freiraum und größere Flexibilität für kreative und innovative Vorhaben in künstlerischer und wirtschaftlicher Hinsicht, aber auch mehr Verantwortung für die Leitung der Museen.

 

Museen konnten von ihrer Bedeutung her in der letzten Zeit immer mehr zu Orten des kulturellen Austausches werden. Waren die Museen der vorigen Jahrhunderte - die Vorredner haben das ja auch schon gesagt - eher Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen in meist belehrender Art, so kommt das Museum heutzutage dem antiken Modell sehr nahe - und da unterscheiden wir uns ein bisschen von der Vorrednerin der Grünen -, denn das Wort "Museum", also der Sitz der Musen, ist für uns sehr wohl ein Vorbild, denn die Musen, die Göttinnen der Künste und Wissenschaften, haben genau das vereint.

 

Sie haben genau das vereint – die Wissenschaft, aber auch das Sammeln, das Bewahren, das miteinander Sprechen, das Diskutieren. Und heutzutage spiegeln Museen eben dieses lebendige Interesse, die Begeisterung für Kunst und Kultur wider und sind ja bereits Orte des kulturellen Austausches und deswegen diesem antiken Vorbild sehr ähnlich.

 

Wir haben Vorgaben gehabt, Vorgaben, welche Aufgaben diese Museen jetzt erfüllen sollen; die sind festgeschrieben im Gesetz, und wir finden diese Vorgaben in ihren Grundzügen gut. Wir Freiheitliche sehen, so wie das im Gesetz vorgesehen ist, die Sammlung, die Bewahrung, die Erschließung von Sammlungsexponaten sowie die wissenschaftlichen Forschungsaufgaben und die Vermittlung als die wichtigsten Aufgaben der Museen.

 

Und ich möchte natürlich schon auf die Bedeutung der Bewahrung eingehen, denn ein Historisches Museum ist aus unserer Sicht genau der Ort, wo das Bewahren von großer Bedeutung ist. Dort liegt das Gedächtnis einer Stadt, die Geschichte, die Kulturgeschichte, das Schicksal der Stadt und somit auch das Schicksal der Menschen. Das Gedächtnis einer Stadt ist hilfreich für das Zugehörigkeitsgefühl zu einer Gemeinschaft, für das Verständnis füreinander und den Umgang miteinander. Das Bewahren ist von unserer Sicht her identitätsstiftend. Das wäre ein großer Schwerpunkt.

 

Der andere wäre natürlich das Museum als Ort der kulturellen Begegnung. Und hier, muss ich sagen, hat das Historische Museum der Stadt Wien unter der Leitung von HR Düriegl diese gesellschaftspolitische Rolle in wirklich außerordentlich hohem Maße erfüllt. Eine Fülle von Sonderausstellungen - mein Vorredner, Herr Dr Marboe, hat das schon erwähnt - und viele Veranstaltungen in den Häusern des Historischen Museums haben es möglich gemacht, dass genau dieser Austausch der Ideen, dass genau dieser Platz, der Ort der Begegnung umgesetzt werden konnte.

 

Was uns auch sehr wichtig ist, ist die Bedeutung des Museums als Bildungsstätte. Ich habe immer wieder gesagt, wie wichtig es wäre, ein enges Zusammenwirken zwischen Schulen und kulturellen Institutionen anzustreben. Auch das ist in den letzten Jahren geschehen und sollte in Zukunft weiterhin vermehrt aufgebaut werden.

 

Und dann, als Punkt 4, natürlich das Museum als Ort der wissenschaftlichen Forschungsarbeit, als Hort der Wissenschaften. Das ist wirklich von großer Bedeutung für das Land Wien.

 

Das Gelingen aller dieser Vorhaben ist natürlich mit der Person des Direktors verbunden und ihm wird nun mehr Verantwortung zukommen. Und deshalb finden wir es auch richtig, dass, so wie auf Bundesebene, aber auch so wie beim Kärntner Landesmuseumsgesetz die bisherigen Leiter die Direktion übernehmen.

 

Im Gesetzesentwurf, der heute beschlossen werden soll, ist jedoch eine Frist vorgesehen, und zwar eine Frist, der 31. März 2003, bis zu der der bisherige Leiter der für die Museen der Stadt Wien zuständigen Dienststelle der Stadt Wien zum Direktor der Anstalt öffentlichen Rechts bestellt wird. Das Gesetz tritt am 1.1.2002 in Kraft. Die Frist, für die der bisherige Leiter der MA 10 bestellt wird, ist somit ein Jahr und drei Monate. Und dieser Zeitraum ist unserer Meinung nach viel zu kurz für die erste Funktionsperiode des Direktors.

 

Sowohl in dem Gesetz, das vorgesehen wurde für die Bundesmuseen, als auch im Kärntner Landesmuseumsgesetz, an das sich ja das Wiener Museumsgesetz anlehnt, ist eine Frist von fünf beziehungsweise zehn Jahren vorgesehen. Und die Frist von einem Jahr und drei Monaten erscheint uns Freiheitlichen mutwillig. Es ist hier eine Frist eingeführt, die wenig sinnvoll ist, denn gerade in der ersten Phase ist es zielführend und sogar notwendig, denjenigen mit der Direktion zu betrauen, der die meiste Erfahrung und das Fachwissen besitzt, um das Museum erfolgreich zu führen.

 

Die im § 10 Abs. 1 vorgegebene Dauer von fünf Jahren bis zur Wiederbestellung eines neuen Direktors sollte unserer Meinung nach voll ausgeschöpft werden. Deshalb haben wir Freiheitliche gemeinsam mit der ÖVP einen Abänderungsantrag vorbereitet, der die Frist, die im § 10 Abs. 6 eingeführt wird, bis zum 31. März 2003 weglässt.

 

Ich bringe daher einen Abänderungsantrag ein:

 

"Der § 10 Abs. 6 lautet: Ab Inkrafttreten dieses Gesetzes ist der bisherige Leiter der für die Museen der Stadt Wien zuständigen Dienststelle der Stadt Wien - abweichend vom Abs. 1 - zum Direktor der Anstalt öffentlichen Rechts bestellt. Diese Bestellung gilt höchstens für die Dauer von fünf Jahren."

 

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