Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 130
und zumindest einmal mit der ersten Periode betraut. Bei
Herrn Düriegl wären es sogar weniger als die vollen fünf Jahre.
Wir werden daher auch einen diesbezüglichen Antrag
stellen beziehungsweise unterstützen, weil ich wirklich glaube, dass man hier
noch etwas ändern sollte, und weil ich auch glaube, dass der Gemeinderatsbeschluss,
den wir hier gefasst haben, sehr wohl in diese Richtung durchdacht war.
Schaffen Sie doch, meine Damen und Herren von der SPÖ, jetzt nicht nach dem
Fall Scholz auch noch einen Fall Düriegl!
Ich bin auch gespannt, wie dann die Vertreter der
SPÖ, vor allem die Vertreter der Gewerkschaft - Herzlich willkommen! (In Richtung des Abg Rudolf Hundstorfer, der
eben zu seinem Platz kommt.) -, stimmen werden, wenn wir nichts anderes als
den Antrag stellen werden, dass man mit der ersten Funktionsperiode den
jetzigen Direktor, bis zu seiner Pensionierung zumindest, betraut. Ich glaube
nicht, dass man wegen zweieinhalb Jahren hier eine solche Maßnahme hätte
treffen sollen.
Ich kann mir schon vorstellen, was der Berichterstatter
sagen wird, und ich hoffe, dass er es nicht sagt. Er wird sagen: Er kann sich
ja bewerben. Er kann sich ja nach 15 Jahren Museumsleitung - oder dann
sind es schon 16 - mit 63 Jahren auf fünf Jahre - dann wird er 68 sein -
bewerben. Vielleicht wird er es wieder. Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass
uns ein solcher Zynismus in diesem Haus heute erspart bleibt. (Beifall bei der ÖVP und der Abg Mag
Heidemarie Unterreiner.)
Aber die Widersprüchlichkeit dieses Paragrafen macht
es ja auch unmöglich, dem Zuweisungsgesetz zuzustimmen. Da steht - ich darf das
zitieren - im § 10 Abs. 4:
"Dem Direktor obliegt die Gesamtverantwortung
für die wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts 'Museen der Stadt
Wien' ... Ihm obliegen alle personellen, finanziellen und
organisatorischen Angelegenheiten der 'Museen der Stadt Wien'."
Das heißt, er tritt am 1. April 2003 mit dem gesetzlichen
Anspruch der Personalhoheit an. Das Zuweisungsgesetz im kompletten gesetzlichen
Widerspruch dazu setzt fest, dass zwei Jahre lang, also noch weitere neun
Monate bis zum Ende des Jahres 2003, die Zuweisung erfolgen kann.
Na wie soll das gehen, bitte? - Das sind zwei einander
widersprechende gesetzliche Bestimmungen. Da kann man doch von niemandem, der
nur einen Hauch Logik mit sich trägt, verlangen, dass man dem Zuweisungsgesetz
in dieser Form zustimmt, meine Damen und Herren. Einfach deshalb, weil beides
nicht geht. Wir werden daher auch diesbezüglich einen Antrag stellen, um diese
Widersprüchlichkeit aus der Welt zu schaffen.
Ein nächster Punkt, der mir aufgefallen ist und bei
dem ich der Meinung bin, man sollte konsequent sein, ist die Wiederbestellung.
Da heißt es hier im § 10: "Die Wiederbestellung ist möglich."
Was heißt das jetzt? Ist sie einmal möglich, ist sie ein Leben lang möglich,
kann man de facto ein Leben lang Direktor der Wiener Museen sein? Wenn die
Wiederbestellung möglich ist, ist sie vielleicht ein zweites, drittes, viertes
Mal möglich?
Also ich würde ersuchen, dass man auch hier unseren
Antrag ernst nimmt und darüber nachdenkt, ob es nicht vernünftiger ist, das so
zu formulieren, wie wir begonnen haben, es bei allen Kunsteinrichtungen zu
formulieren - zuletzt auch beim Tanzhaus -, um nämlich den Bewerbern auch die
Lebensplanung zu ermöglichen, um ihnen zu sagen: Bitte, passt auf, in fünf oder
zehn Jahren kann das zu Ende gehen!, und sie nicht in der Unsicherheit zu
belassen: Bleibe ich jetzt 30 Jahre Museumsdirektor oder nur 5?
Ich würde vorschlagen - wir werden das auch im Antrag
formulieren -, dass eine einmalige Wiederbestellung möglich ist, dass aber für
eine zweite Wiederbestellung ein qualifiziertes Quorum des Kuratoriums erforderlich
ist, auf dessen Antrag dann eine allfällige neuerliche und letztmalige Bestellung
erfolgen kann.
Und letztlich - auch wenn ich das wirklich nur für
eine Formalität halte, aber ich glaube, wir sollten es tun - werden wir hier
einen Antrag einbringen, was die Restitution betrifft. Wir haben, wie Sie
wissen, 1999 die Restitution beschlossen, sprich die Rückgabe aller
rechtswidrig erworbenen Kunstgüter in dieser Stadt. Dafür sind bestimmte Prozeduren
festgelegt worden. Ich würde bitten, dass man den Antrag einfach sozusagen als
Ausdruck des Wunsches dieses Hauses ernst nimmt, dass sich durch die
Ausgliederung bei der weiteren zügigen Abwicklung der Restitution keine
Veränderungen oder Verzögerungen einstellen dürfen. Wir haben uns ja ungefähr
den Zeithorizont von zwei Jahren gesetzt, und ich wünsche mir, dass man uns
nicht den Vorwurf macht, wir hätten nicht daran gedacht, dass allenfalls - aus
welchen Gründen immer, weil es jetzt kein Weisungsrecht mehr gibt und so weiter
- in dieser Abwicklung eine Verzögerung eintreten könnte, meinen Damen und
Herren.
Ich habe gesagt, diese Ausgliederung ist alles in allem
- mit den Ausnahmen, die ich hier mit Argumenten darzulegen versucht habe -
eine gute. Sie ist wichtig für Wien. Ich glaube, dass mehr Freiheit immer auch
mehr Anreiz bedeutet, mehr Initiative, mehr Eigenverantwortlichkeit. Ich würde
mir wünschen, dass das zusätzlich dazu beiträgt - was in hohem Ausmaß
tatsächlich schon der Fall ist -, dass die Wiener Museen ein spannender Ort der
Auseinandersetzung sind, ein Ort, nach dem sich in gewissen Zeitabschnitten
alle in dieser Stadt und alle Besucher dieser Stadt sehnen. Und auf diesem Weg
wünsche ich den Wiener Museen sehr viel Erfolg in der Zukunft. - Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste ist Frau Abg Mag Unterreiner zum
Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.
Abg Mag Heidemarie Unterreiner (Klub der
Wiener
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