Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 130
betreuung zu
unterstützen; da geht es darum, vor allem Alleinerzieherinnen zu unterstützen.
Selbstverständlich ist es das Ergebnis der Untersuchung, die wir derzeit bei
den Anmeldungen laufen haben, nämlich genau zu hinterfragen, welche Betriebszeiten
vonnöten sind, die dann auch in das Regelwesen einfließen werden.
Präsident
Johann Hatzl: Danke. - Die
dritte Zusatzfrage stellt Frau Abg Sommer-Smolik. - Bitte.
Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Es ist erfreulich zu hören, dass das
Kindertagesheimgesetz novelliert wird. Das ist eine Forderung von uns, die
schon sehr lange besteht.
Ich möchte jetzt fragen:
Inwieweit werden die Erfahrungen mit der Kindergarten-Einschätzskala in der
Novellierung des Kindertagesheimgesetzes berücksichtigt werden?
Präsident
Johann Hatzl: Frau
Stadträtin, bitte.
LhptmSt Grete Laska: Ich habe das Wort nicht
verstanden. Welche Skala?
Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Die Kindergarten-Einschätzskala.
LhptmSt Grete Laska: Die
Kindergarten-Einschätzskala?
Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Ja, kurz KES, das ist die Abkürzung.
LhptmSt Grete Laska: Was immer das ist. (Abg Walter Strobl: Das ist ein Fachausdruck!
- Lhptm Dr Michael Häupl - in Richtung Abg Walter Strobl -: Hör auf, den hast
du dein Leben lang noch nicht gehört!)
Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Gut, danke. Es wird also nicht Berücksichtigung
finden?
LhptmSt Grete Laska: Wenn das ein Fachausdruck
ist, ist dieser mir nicht bekannt. Auch Landeshauptmann-Stellvertreterinnen
sind nicht allwissend. Dann werden das die Fachleute, die diesen Fachausdruck
sicherlich kennen (Abg Claudia
Sommer-Smolik: Ja!), bei der Novellierung des Kindertagesheimgesetzes
natürlich berücksichtigen.
Präsident
Johann Hatzl: Danke. - Die
vierte Zusatzfrage stellt Herr Abg Strobl.
Abg Walter Strobl (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!
Ich darf die Frage insofern
formulieren, als ich Sie fragen möchte: Inwieweit sind Sie bereit, sich dafür
einzusetzen, einen Kriterienkatalog, der mehrere Punkte umfassen muss - unter
anderem die Gruppengröße, die Anzahl der Fachkräfte, die Frage der Fortbildungsnotwendigkeit
und die Freistellung für Kindergartenleiterinnen -, in die Diskussion
einzubeziehen und damit genaue Richtlinien für ein Qualitätskriterium bekannt
zu geben?
Präsident
Johann Hatzl: Frau
Stadträtin, bitte.
LhptmSt Grete Laska: Herr Landtagsabgeordneter!
Wie Sie wissen, teilt sich
die gesetzliche Regelung der Wiener Kindertagesheime, auch schon das jetzige
Kindertagesheimgesetz, in ein Gesetz und in eine Verordnung. Auch bei der
Novellierung wird das, was im Gesetz verankert wird oder werden muss, in den
Gesetzestext einfließen, und das, was über eine Verordnung zu regeln sein wird,
in die Verordnung einzufließen haben. Dementsprechend werden die Punkte, die
Sie genannt haben - und sicherlich auch die Frage der Integration im
Kindertagesheim und vieles andere mehr -, zu berücksichtigen sein und
letztlich, wie gesagt, im Gesetz oder in der Verordnung die entsprechende
Berücksichtigung finden.
Präsident
Johann Hatzl: Danke. - Damit
ist die 3. Anfrage beantwortet.
Wir kommen zur
4. Anfrage (PrZ 0030/LM/01-KFP).
Sie wurde von Herrn Abg Michael Kreißl gestellt und ist an den Herrn
Landeshauptmann gerichtet: Welche
Vorkehrungen wurden Ihrerseits bislang unternommen, um die Wiener Bevölkerung
in Katastrophenfällen wirkungsvoll zu schützen?
Ich ersuche um
die Beantwortung.
Lhptm Dr
Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Landtagsabgeordneter!
Die Maßnahmen
der Stadt Wien, die den Schutz der Wiener Bevölkerung in Katastrophenfällen
betreffen, umfassen Vorsorgen für den Katastrophenschutz und den Katastropheneinsatz
selbst. Wie im Wiener Katastrophenhilfegesetz vorgeschrieben, verfügt die Stadt
Wien über einen umfangreichen Katastrophenschutzplan als Generalkonzept und
einzelne Katastropheneinsatzpläne für verschiedene Bedrohungsfälle.
Diese
ausführlichen, laufend aktualisierten Unterlagen dienen als Leitfaden für die
Arbeit des Krisenmanagements. Das ist die moderne Bezeichnung des im Gesetz
angeführten Beirats für den Katastropheneinsatz. Im Katastrophenfall erfolgt
auf der Ebene dieses Krisenmanagements die Beurteilung der Lage und die
Veranlassung aller Maßnahmen, die zum Schutz der Bevölkerung der Stadt Wien im
konkreten Fall zu treffen sind.
Die Stadt Wien
hat eine der bestausgebildeten und -ausgerüsteten Berufsfeuerwehren der Welt,
die auf Grund ihrer Organisation und ihrer Strukturen in der Lage ist, rasch
und effizient mit auftretenden Gefahren umzugehen. Sie konnte so bereits
mehrmals Ereignisse mit möglicherweise katastrophalen Auswirkungen im Ansatz
verhindern.
Ebenso
vorbildlich ist das Wiener Rettungswesen. Die Wiener Berufsrettung verfügt
unter anderem über einen eigenen Katastrophenzug und eine der modernsten
Einsatzzentralen Europas.
Darüber hinaus ist
das System der Hilfe in Wien zwischen den verantwortlichen städtischen
Dienststellen und den Dienststellen des Bundes, insbesondere der Polizei und
dem Bundesheer, sowie mit den zahlreichen freiwilligen Einsatzorganisationen
gut vernetzt. Es besteht zwischen all diesen Organisationen nicht nur eine ausgezeichnete
Gesprächsbasis, sondern auch Einvernehmen und eine Festlegung über die Struktur
und Führung eines im Katastrophenfall erforderlichen Gesamteinsatzes. Die
Effektivität und das
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