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Landtag, 3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 130

 

besonderen Schutzgebieten mit dem Namen "Natura 2000". Mit diesem Netzwerk soll europaweit die Artenvielfalt gesichert werden. Zur Schaffung dieses Netzwerks haben die Mitgliedstaaten gewissen Gebiete, in denen für die Europäische Union besonders wichtige Arten oder Lebensräume vorkommen, an die Europäische Kommission zu nennen. Diese Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung wird auf Grundlage dieser Kriterien erstellt. Nach Vorliegen dieser Liste - ich gehe davon aus, dass diese Liste innerhalb der nächsten zwei Jahre fertig gestellt sein wird - haben die Mitgliedstaaten diese Gebiete unter einen besonderen Schutz zu stellen und entsprechende Erhaltungsmaßnahmen zu treffen.

 

Wien hat bereits 1998 auf der Grundlage zweier Beschlüsse der Wiener Landesregierung folgende vier Gebiete an die Europäische Kommission gemeldet: den Wiener Teil des Nationalparks Donauauen, das Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten, das Landschaftsschutzgebiet Liesing und das Landschaftsschutzgebiet Bisamberg. Auf Grund der unbestrittenen Bedeutung dieser Gebiete für den Naturschutz sind diese Gebiete bereits seit längerem nach dem Wiener Naturschutzgesetz geschützt.

 

In Wien sind die Verpflichtungen dieser EU-Richtlinien im Wiener Naturschutzgesetz, im Wiener Jagdgesetz und im Wiener Fischereigesetz umzusetzen. Im Wiener Naturschutzgesetz ist vorgesehen, dass nach Vorliegen der Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung jene Gebiete, die Teil des "Natura 2000"-Netzwerks sein sollen, zu Europaschutzgebieten zu erklären sind. Weiters - das ist für Bewilligungsverfahren besonders wichtig - ist für bestimmte Vorhaben eine Bewilligungspflicht durch die Naturschutzbehörde und die Erlassung von Managementplänen zum Erhalt und zur Pflege dieser Gebiete vorzusehen.

 

Das Wiener Naturschutzgesetz, das erst kürzlich novelliert wurde, zählte bereits im Jahr 1998 zu den wenigen Naturschutzgesetzen, die sich um eine möglichst frühzeitige und umfassende Umsetzung dieser EU-Richtlinien bemühten. Wie wir schon letztes Mal bei der Novellierung des Naturschutzgesetzes gehört haben, hat die Europäische Kommission im Juli 2000 gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil ihrer Ansicht nach eine wortwörtliche Übernahme dieser EU-Richtlinien durchzuführen ist. Dies wurde mit der Novelle des Wiener Naturschutzgesetzes durchgeführt. Im Wesentlichen wurden damit die Präzisierungen getroffen, die nach der EU-Richtlinie gefordert worden waren.

 

Diese Novelle des Wiener Naturschutzgesetzes wurde vom Wiener Landtag bereits am 28. Juni 2001 beschlossen und wird im Oktober 2001 in Kraft treten. Dieses Naturschutzgesetz erhielt höchstes Lob von allen Naturschutzorganisationen und damit wurden die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie erfolgreich umgesetzt.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. - Die erste Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Maresch.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Ein wichtiger Punkt im Naturschutz - und wenn man so will, auch im Menschenschutz - ist natürlich die Frage der grenznahen Atomkraftwerke. Wir haben im Juni einen Antrag gestellt, der die Installierung eines Anti-Atomschutzbeauftragten in Wien beinhaltet. Jetzt sind einige Monate ins Land gezogen und es gibt darüber noch immer keine Entscheidung der Wiener Stadtregierung.

 

Ich hätte gerne gewusst: Wann, wie und warum ist das nicht passiert?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abg Maresch!

 

Der Atombeauftragte wird - so hat es Herr Lhptm Dr Michael Häupl angewiesen - in der Wiener Umweltanwaltschaft eingerichtet werden. Die Vorarbeiten laufen derzeit.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. - Die zweite Zusatzfrage wird von Herrn Abg Klucsarits gestellt.

 

Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Wien ist auch eine sehr große Agrargemeinde, was ja nicht allgemein bekannt ist. Da hätte ich Sie gerne gefragt: Welchen Stellenwert messen Sie den landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen der Grünraumerhaltung zu?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Wir haben am Montag - es war mir dies eine besondere Freude - im Rahmen einer Enquete "Landwirtschaft in Wien" die Bedeutung der Landwirtschaft in Wien besonders hervorgehoben. Die Landwirtschaft in Wien hat große Bedeutung, und mir ist es ein besonderes Anliegen, dass die Gärtner, Gemüsegärtner, Weingärtner erhalten bleiben. 50 Prozent der Fläche von Wien sind Grünfläche.

 

Als ein wesentliches Problem sehen wir die biologische Landwirtschaft für den Bereich Wien an. Da geht die Stadt Wien einen eigenen Weg. Wir werden von den stadteigenen Flächen 75 Prozent auf biologische Landwirtschaft umstellen, weil, wie wir gesehen haben, 80 Prozent der Leute biologische Nahrungsmittel kaufen würden, aber nur 20 Prozent sie auch tatsächlich kaufen, weil das Angebot noch nicht groß genug ist. Daher setze ich jetzt große Anstrengungen daran, dass verstärkt biologische Lebensmittel in den Handel kommen werden.

 

Selbstverständlich gibt es auch, wie wir gesehen haben, für die Wiener Gärtner die Situation, dass sehr viel über LGV vertrieben wird. Das heißt, nur 15 Prozent der Produkte werden direkt in Wien angeboten, sehr viele gehen über Großhandelsketten und kommen dann über Niederösterreich wieder zurück nach Wien, was natürlich zusätzliche Emissionen

 

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