Landtag,
3. Sitzung vom 04.10.2001, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 130
besonderen Schutzgebieten
mit dem Namen "Natura 2000". Mit diesem Netzwerk soll europaweit die
Artenvielfalt gesichert werden. Zur Schaffung dieses Netzwerks haben die
Mitgliedstaaten gewissen Gebiete, in denen für die Europäische Union besonders
wichtige Arten oder Lebensräume vorkommen, an die Europäische Kommission zu
nennen. Diese Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung wird auf
Grundlage dieser Kriterien erstellt. Nach Vorliegen dieser Liste - ich gehe
davon aus, dass diese Liste innerhalb der nächsten zwei Jahre fertig gestellt
sein wird - haben die Mitgliedstaaten diese Gebiete unter einen besonderen
Schutz zu stellen und entsprechende Erhaltungsmaßnahmen zu treffen.
Wien hat
bereits 1998 auf der Grundlage zweier Beschlüsse der Wiener Landesregierung
folgende vier Gebiete an die Europäische Kommission gemeldet: den Wiener Teil
des Nationalparks Donauauen, das Naturschutzgebiet Lainzer Tiergarten, das
Landschaftsschutzgebiet Liesing und das Landschaftsschutzgebiet Bisamberg. Auf
Grund der unbestrittenen Bedeutung dieser Gebiete für den Naturschutz sind
diese Gebiete bereits seit längerem nach dem Wiener Naturschutzgesetz geschützt.
In Wien sind
die Verpflichtungen dieser EU-Richtlinien im Wiener Naturschutzgesetz, im
Wiener Jagdgesetz und im Wiener Fischereigesetz umzusetzen. Im Wiener
Naturschutzgesetz ist vorgesehen, dass nach Vorliegen der Liste der Gebiete von
gemeinschaftlicher Bedeutung jene Gebiete, die Teil des "Natura
2000"-Netzwerks sein sollen, zu Europaschutzgebieten zu erklären sind.
Weiters - das ist für Bewilligungsverfahren besonders wichtig - ist für bestimmte
Vorhaben eine Bewilligungspflicht durch die Naturschutzbehörde und die
Erlassung von Managementplänen zum Erhalt und zur Pflege dieser Gebiete
vorzusehen.
Das Wiener
Naturschutzgesetz, das erst kürzlich novelliert wurde, zählte bereits im Jahr
1998 zu den wenigen Naturschutzgesetzen, die sich um eine möglichst frühzeitige
und umfassende Umsetzung dieser EU-Richtlinien bemühten. Wie wir schon letztes
Mal bei der Novellierung des Naturschutzgesetzes gehört haben, hat die
Europäische Kommission im Juli 2000 gegen Österreich ein
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil ihrer Ansicht nach eine
wortwörtliche Übernahme dieser EU-Richtlinien durchzuführen ist. Dies wurde mit
der Novelle des Wiener Naturschutzgesetzes durchgeführt. Im Wesentlichen wurden
damit die Präzisierungen getroffen, die nach der EU-Richtlinie gefordert worden
waren.
Diese Novelle
des Wiener Naturschutzgesetzes wurde vom Wiener Landtag bereits am
28. Juni 2001 beschlossen und wird im Oktober 2001 in Kraft treten. Dieses
Naturschutzgesetz erhielt höchstes Lob von allen Naturschutzorganisationen und
damit wurden die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie erfolgreich umgesetzt.
Präsident
Johann Hatzl: Danke. - Die
erste Zusatzfrage stellt Herr Abg Mag Maresch.
Abg Mag
Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Ein wichtiger Punkt im Naturschutz - und
wenn man so will, auch im Menschenschutz - ist natürlich die Frage der
grenznahen Atomkraftwerke. Wir haben im Juni einen Antrag gestellt, der die
Installierung eines Anti-Atomschutzbeauftragten in Wien beinhaltet. Jetzt sind
einige Monate ins Land gezogen und es gibt darüber noch immer keine
Entscheidung der Wiener Stadtregierung.
Ich hätte gerne gewusst: Wann, wie und warum ist das nicht
passiert?
Präsident
Johann Hatzl: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StR Dipl
Ing Isabella Kossina: Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr
geehrter Herr Abg Maresch!
Der Atombeauftragte wird -
so hat es Herr Lhptm Dr Michael Häupl angewiesen - in der Wiener Umweltanwaltschaft
eingerichtet werden. Die Vorarbeiten laufen derzeit.
Präsident
Johann Hatzl: Danke. - Die
zweite Zusatzfrage wird von Herrn Abg Klucsarits gestellt.
Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Wien ist auch eine sehr große Agrargemeinde, was ja nicht
allgemein bekannt ist. Da hätte ich Sie gerne gefragt: Welchen Stellenwert
messen Sie den landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen der Grünraumerhaltung zu?
Präsident
Johann Hatzl: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StR Dipl
Ing Isabella Kossina: Sehr
geehrter Herr Abgeordneter! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren!
Wir haben am
Montag - es war mir dies eine besondere Freude - im Rahmen einer Enquete
"Landwirtschaft in Wien" die Bedeutung der Landwirtschaft in Wien
besonders hervorgehoben. Die Landwirtschaft in Wien hat große Bedeutung, und
mir ist es ein besonderes Anliegen, dass die Gärtner, Gemüsegärtner,
Weingärtner erhalten bleiben. 50 Prozent der Fläche von Wien sind
Grünfläche.
Als ein
wesentliches Problem sehen wir die biologische Landwirtschaft für den Bereich
Wien an. Da geht die Stadt Wien einen eigenen Weg. Wir werden von den
stadteigenen Flächen 75 Prozent auf biologische Landwirtschaft umstellen,
weil, wie wir gesehen haben, 80 Prozent der Leute biologische Nahrungsmittel
kaufen würden, aber nur 20 Prozent sie auch tatsächlich kaufen, weil das
Angebot noch nicht groß genug ist. Daher setze ich jetzt große Anstrengungen
daran, dass verstärkt biologische Lebensmittel in den Handel kommen werden.
Selbstverständlich
gibt es auch, wie wir gesehen haben, für die Wiener Gärtner die Situation, dass
sehr viel über LGV vertrieben wird. Das heißt, nur 15 Prozent der Produkte
werden direkt in Wien angeboten, sehr viele gehen über Großhandelsketten und
kommen dann über Niederösterreich wieder zurück nach Wien, was natürlich
zusätzliche Emissionen
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular