Gemeinderat,
37. Sitzung vom 19.12.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 82 von 98
keine Baubewilligung.
Dort werden schon die Piloten gesetzt.
Und wenn man die Bauarbeiter fragt und sagt:
"Was macht ihr denn da?" sagen die: "No, wir bauen ein
Fundament." "Nun, für was?" "No, für vier Häuser."
“Nun, das kann doch nicht, da ist doch nichts gewidmet.“ Und dann sagen die:
"No freilich, wir haben ja den Plan." Und ich habe mir den Plan
besorgt. Man sieht es nicht so gut, weil er ein bisschen klein ist, aber da ist
das eine Haus eingezeichnet. Und da wo der rote Kringel ist, das sind die zwei
Hausmauern, die werden auch so errichtet. Ich habe sie da mit, wieder rot
eingekringelt, (Redner hält ein Blatt
Papier in die Höhe.) da sind schon die zwei Hausmauern.
Und wenn die Leute bei der Bürgerversammlung zu den
WIENER LINIEN sagen "Na, was ist denn das, wenn das angeblich Teil der
U-Bahnlinie ist und kein Haus, für das ihr keine Baubewilligung braucht,
sondern was ihr nach dem Eisenbahngesetz baut, was ist das, ist das ein
Tennisraum, also so ein Tischtennisraum, oder ein Kraftkammerl für die
Bediensteten der WIENER LINIEN, oder ist das ein Ruheraum oder eine Sauna, oder
ich weiß nicht was, was immer die Bediensteten der WIENER LINIEN dort brauchen
werden, ungefähr 200 Meter von der Endstelle entfernt. Dann sagen die
WIENER LINIEN "Nun, das können wir euch nicht sagen, wo kummat ma da hin,
wenn wir den Bürgern sagen, was wir dort bauen?" Und dann wenden sich die
Bürger noch einmal an die Magistratsabteilung 64 und sagen "Meine
Damen und Herren, wir glauben, ihr müsst euch geirrt haben. Die WIENER LINIEN
können uns nicht sagen, was das ist, aber sie behaupten, das ist ein Teil der
U-Bahntrasse. Bitte, prüft das einmal."
Und dann macht die 64er ganz was skurriles. Die
prüfen das nicht, wie eine Behörde das prüfen sollte, sondern die rufen bei den
WIENER LINIEN an und sagen "Was ist denn das?" Und die WIENER LINIEN,
ich weiß nicht, was Ihnen die gesagt haben, aber offensichtlich haben sie
gesagt, "Das ist Teil von der U-Bahntrasse." Ich weiß zwar nicht, was
die Fundamente dort verloren haben, weil ich erinnere noch einmal, gell, da war
nur so eine Wanne im Plan mit den zwei Linien. Also, die zwei Züge links und
rechts und ein kleine Mauer, keine fünf Meter hoch. Da war keine Rede von einem
Fundament für vier Häuser. Da haben sie gesagt, nein, Überdachung können wir
keine bauen. Wir können das nicht einhausen, das ist zu teuer, es wird keinen
Lärmschutz geben. Aber auf einmal bauen die WIENER LINIEN vier Fundamente. Man
braucht ja nur die Arbeiter dort fragen.
Und das hätte die 64er auch machen können. Sie hätten
ja nur vor Ort fahren brauchen, sich das anschauen, den Bauleiter der WIENER
LINIEN nehmen und sagen "Hallo, was ist denn das für ein Bauwerk da, wo
ist denn das eingezeichnet, welcher Teil der U-Bahn Linie soll das sein?"
Ich meine, wenn das so geht, dass man das Eisenbahngesetz so weit auslegt, dann
warte ich ja nur, dass die WIENER LINIEN irgendwo ein Stadion bauen. Die bauen
ein Fußballstadion über irgendeine U-Bahnlinie drüber und sagen, das ist Teil
der U-Bahnlinie, da kicken unsere Leute.
Und das nächste Mal bauen sie, ich weiß nicht was,
einen Atombunker oder irgendein Vergnügungszentrum oder was auch immer, und
sagen "Na, für das brauchen wir keine Baubewilligung, das geht nach dem
Eisenbahngesetz." Das ist – wie es so schön heißt im Eisenbahngesetz, man
muss sich das auf der Zunge zergehen lassen, da heißt es, “Bei Erweiterungs-,
Erneuerungs- und Umbauten geringen Umfanges“ – Fußballstadion – “bei Veränderungen
eisenbahntechnischer Einrichtungen und Fahrbetriebsmittel“ – Sauna,
Tischtennistisch, irgendwas – “im geringen Umfang sowie bei Abtragungsbedarf
ist keine eisenbahnrechtliche Baugenehmigung und keine Betriebsbewilligung
erforderlich. Voraussetzung ist,“ und jetzt kommt es aber, “dass das
Eisenbahnunternehmen diese Maßnahmen unter der Leitung einer gemäß
Paragraph 15 verzeichneten Person ausführt“ –Betriebsleiter - der ist da
“und Rechte und Interessen Dritter ...“ das wären jetzt die Anrainer, die gegenüber
wohnen “deren Zustimmung nicht bereits vorliegt“ und die liegt nicht vor, weil
im Bürgerbeteiligungsverfahren waren diese vier Häuser nicht eingezeichnet, da
waren keine Fundamente, da war keine Einhausung, sondern da waren links und
rechts zwei Mauern, keine fünf Meter hoch. Also liegt die Zustimmung Dritter
nicht vor. Und daher wäre dieser Bau sofort einzustellen und zwar egal ob durch
die 64er oder durch die 37er. Die 37er müsste sagen "Haha, Eisenbahngesetz
ist nicht zuständig, weil das ist ja gar kein Teil der U-Bahnlinie, sondern das
ist ein illegales Haus." Ich zeige es noch einmal her, da sieht man die
Wände. Da ist der Plan, das dürfte es alles normal gar nicht geben. Die müssten
sagen "Baustopp". Und die 64er müsste sagen "Wir sind nicht
zuständig, weil es ist nicht Teil der U-Bahnlinie, sondern das ist ein Haus.
Zurück an die 37er und die muss den Baustopp verhängen."
Aber jetzt muss man sich einmal die Antwort der 64er
auf der Zunge zergehen lassen, und das ist ja wirklich die Verdrehung aller Rechtsgrundsätze.
Denn üblicherweise ist eine Behörde dazu da, um etwas zu prüfen in einem
Prüfverfahren und festzustellen, ob etwas legal oder illegal ist. Und nicht
umgekehrt.
Und jetzt muss man sich anhören, was die 64er sagt. Die 64er
sagt zu diesem Diplomkaufmann Bach, dem Anrainer gegenüber, der bei der
Baupolizei die Anzeige gemacht und gesagt hat, es muss ja wohl ein illegales
Bauwerk sein, dem sagen die: "Zu Ihrer Anzeige vom 15. und so weiter, die
von der Bezirkstelle 21 der Magistratsabteilung 37 an mich
weitergeleitet wurde, möchte ich Ihnen mitteilen, dass nach Rücksprache mit der
zuständigen Baupolizei auf Grund der übermittelten Fotos keine unzulässige
Wohnbebauung festgestellt werden konnte." Ich weiß nicht, was die gesehen
haben. Da noch einmal. (Redner hält
neuerlich den Plan in die Höhe.) Da sind die Hauswände, und da ist schon
das Fundament vom Nachbarhaus. Das ist kein Haus, das ist Teil der U-Bahn. Wir
wissen also, bei jeder U-Bahn werden immer Fundamente verlegt, falls einmal
irgendwas
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