Gemeinderat,
35. Sitzung vom 24.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 113 von 134
durchsetzen, dass endlich differenzierte Leistungsnachweise
vorgelegt werden. Sie sind uns noch nicht aussagekräftig genug, aber das, was
man sieht, sollte uns zu denken geben.
Ein paar kleine Beispiele: Zwei sozialpsychiatrische
Ambulatorien erledigen 50 Prozent aller Hausbesuche. Zwei! Da muss man
sich schon fragen, ob man in Wien, wenn man psychisch krank ist, in den
richtigen Bezirk ziehen muss, damit man dann in den Genuss des Privilegs kommt,
dass jemand kommt, wenn man krank, wenn man bedürftig ist und nicht in einer
Verfassung ist, selbst zu gehen und Hilfe zu suchen.
Es gibt keine Sprechstunden des Psychosozialen
Dienstes in den Einrichtungen, die dringend Unterstützung brauchen würden, wie
zum Beispiel die Meldemannstraße und jetzt die Siemensstraße, die
Obdachloseneinrichtungen der Stadt, wo - und ich habe mit der zuständigen
Leiterin gesprochen - eine große Anzahl der Bewohner und Bewohnerinnen
psychische Probleme hat, die dringend therapeutisch behandelt werden müssen.
Keine Sprechstunde, kein Auftrag, offenbar nach der Devise: Sie können ja ins
nächstgelegene sozialpsychiatrische Ambulatorium gehen. - Das ist nicht
aufsuchende Arbeit, wie wir sie uns vorstellen!
Die Wohnplätze des Psychosozialen Dienstes: Man
leistet sich Auslastungszahlen bei 60 Prozent. In einer Einrichtung kommen
sage und schreibe vier Patienten auf zehn Plätze – 30 Prozent Auslastung.
- Das kann, wenn man sich an Grundsätzen der Sparsamkeit zu orientieren hat,
nicht die Politik sein, die man hier unterstützen kann.
Es gibt auch ein großes Verwirrspiel, was die
Leistungszahlen betreffend die ärztlichen Leistungen, die in den
sozialpsychiatrischen Ambulatorien erbracht werden, betrifft. Da gibt es zum
Beispiel ein Ambulatorium, das laut Leistungskennzahlen glatt das Neunfache des
anderen leistet, obwohl sie annähernd gleich groß sind und eine annähernd
gleiche Einzugszahl an Patienten und Patientinnen haben. In der
Vorstandssitzung hat Herr Chefarzt Rudas gesagt, das seien eben
unterschiedliche ärztliche Gepflogenheiten. Auf meine schriftliche Anfrage
bekam ich dann die Antwort, hier wären Kommastellen verrutscht. - Das ist keine
seriöse Berichterstattung!
Statt Innovation gibt es Erstarrung, und Erstarrung
führt zu Privilegien, die ärgerlich und nicht zu vertreten sind. Herr Chefarzt
Dr Rudas hat einen unkündbaren Vertrag. Er kann selbst entscheiden und
theoretisch bis an sein Lebensende im Amt bleiben. Seine
Pensionsabschlagszahlung von über 11 Millionen S wurde ihm gleichwohl
ausbezahlt, ohne dass die vertraglichen Bestimmungen dazu geändert wurden. -
Das findet außer den GRÜNEN niemand ärgerlich. So kann man mit dem öffentlichen
Geld aber nicht umgehen!
Die
Informationspolitik rund um diese Privilegien und rund um diese verschiedenen
Funktionen der Bediensteten im PSD ist mehr als aufklärungsbedürftig. So habe
ich am 26.10.2002 eine Anfrage an die Frau Stadträtin gestellt, welche
Konsulentenverträge für welche Fachbereiche im Krankenanstaltenverbund vergeben
würden: Wer hat Konsulentenverträge? Gibt es Dauerkonsulentenverträge? Gibt es
schriftliche Expertisen, die erstellt werden? Und, und, und. Man hat mir
geantwortet, dass externe Beratungsleistungen nahezu ausschließlich im Rahmen
der Umsetzung von Projekten in Anspruch genommen werden und daher die
Fragestellung der Beauftragung von Konsulenten nur einen sehr eingeschränkten
Bereich der Unternehmung Krankenanstaltenverbund betreffen würde.
Schlussendlich, da ja meine Frage konkret lautete, wer nun einen solchen
Konsulentenvertrag habe, wurde mir ein einziger genannt, und zwar für das
Vienna Medical Center of Competence. Und das war es.
Ich wusste aber,
dass Herr Chefarzt Dr Rudas einen Konsulentenvertrag beim
Krankenanstaltenverbund hat. Also habe ich ein Jahr später noch einmal
nachgefragt, und dieses Mal genau. Meinem Kenntnisstand zufolge übt Herr
Chefarzt Dr Rudas seit vielen Jahren neben seiner Beschäftigung im PSD
auch eine Konsulentenfunktion im Krankenanstaltenverbund aus. Was hat man mir
geantwortet? - Von 1996 bis 2002 bestand für Herrn Dr Rudas ein
Konsulentenvertrag mit dem KAV. Überwiegender Anlass des Vertrages waren unter
anderem die massiven Veränderungen im stationären Bereich der Psychiatrie. Der
Vertrag sah eine Honorierung in limitierter Höhe von tatsächlich erbrachten und
kontrollierten Leistungen vor und liefe Ende 2002 ersatzlos aus. - Soweit
es meine Amtszeit betrifft, betrug das Gesamthonorar im Jahr 2001 29 010 EUR und im
Jahr 2002 10 153 EUR. –
Na, das ist ja eine erkleckliche Summe!
Bis zu diesem
Zeitpunkt hat sich Frau StRin Pittermann offensichtlich nicht erinnert, dass
Herr Chefarzt Dr Rudas einen ganz konkreten und konkret dotierten
Konsulentenvertrag hat. Und kommen Sie mir nicht damit, dass ich offensichtlich
nur nach dem letzten Jahr gefragt habe! Ich habe nach allen Jahren,
zurückreichend bis über die Amtszeit der Frau Stadträtin hinaus, gefragt.
Das ist
aufklärungsbedürftig, und ich habe an die Frau Stadträtin eine weitere Anfrage
gestellt: Ich möchte wissen, warum man sich erst dann erinnert, wenn man darauf
aufmerksam gemacht wird, dass hier Verträge bestehen, die man offensichtlich
nur dann publiziert, wenn es einem sozusagen konkret auf den Kopf zugesagt
wird. Und ich möchte auch wissen, was diese Beratungsleistungen an Ergebnissen
gezeigt haben: Gibt es Berichte? Gibt es konkrete Dokumente? Gibt es Maßnahmen,
die auf Grundlage dieser doch jahrelangen und sehr üppigen
Konsultationstätigkeit erledigt wurden?
Letzter Punkt, letztes Thema, der Fonds Soziales
Wien: Für all diejenigen Kollegen und Kolleginnen, die nicht in den Genuss der
Unterlagen, die mir vorliegen, gekommen sind, ein paar Fakten. Es gibt einen
Vorschlag über die Satzung. (GR Mag Helmut Kowarik: Bitte in den Verteiler!)
Sie wollen in den Verteiler? Die Arbeit der FPÖ werde ich sicherlich nicht
machen. Wenn Sie aber gut aufpassen, hören Sie etwas. (GR Günther Barnet:
Wir würden aber nicht schlecht zahlen!) Das ist nicht einmal ein Argument,
schon gar nicht bei den Grünen.
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