Gemeinderat,
34. Sitzung vom 04.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 72 von 99
den Ansätzen 4110 und 4130 weitere 11,7 Millionen EUR
im Voranschlagsentwurf der MA 12 enthalten, um allenfalls seitens der
Wiener Stadtregierung entsprechende Mittel zuführen zu können.
Darüber hinaus glaube ich, nicht gesondert festhalten
zu müssen, dass ich mich als Mitglied der Stadtregierung auch weiterhin für die
Politik dieser Stadt mitverantwortlich fühle und diese Verantwortung – auch
wenn es Ihnen nicht passt – in vollem Umfang wahrnehmen werde. (Beifall bei der SPÖ.)
Zu Punkt 16: Wie in allen anderen Bereichen der
Verwaltung ist auch bei der Verrechnung des Ansatzes 4130 entsprechend den
geltenden Bestimmungen zu verrechnen, das heißt, in der Regel werden die
Ausgaben eines Jahres nach ordnungsgemäßer Leistungserbringung und
Rechnungsvorlage bezahlt.
Zu
Punkt 17, 17a und 17b: Ich gehe davon aus, dass die bereits zu
Punkt 9 erwähnte 15a-Vereinbarung abgeschlossen sein wird.
Selbstverständlich wird Wien die auf Grund dieser Vereinbarung übertragenen
Aufgaben erfüllen und die dafür nötigen budgetären Mittel bereitstellen.
Zu Punkt 18: Es ist vorgesehen, mit der
Strukturreform die Finanzierung unterschiedlicher sozialer Dienstleistungen auf
die Grundlage von Förderrichtlinien umzustellen. Diese Förderrichtlinien sollen
in den nächsten Monaten gemeinsam mit den Vertretern der im Feld tätigen
Institutionen erarbeitet werden. Es ist von einem einvernehmlichen Wechsel aus
der derzeitigen oftmals gerade von den Institutionen kritisierten
Vertragssituation in das zukünftige Förderwesen auszugehen. Da in manchen
Bereichen, insbesondere im Bereich der ambulanten Dienste und der Pflege,
Kündigungsfristen von einem Jahr vorgesehen sind, ist aus juristischen Gründen
eine rechtzeitige Kündigung mit Wirksamkeit vom 31.12.2004 vorgesehen.
Zu Punkt 19: Im Zuge der Gespräche über die
geplante Umstrukturierung wurden zahlreiche Vertreter der betroffenen Institutionen
sowohl aus dem Bereich Pflege als auch Behindertenhilfe von der Intention
dieses bevorstehenden Schrittes insbesondere durch den Geschäftsführer des
Fonds Soziales Wien informiert; dies beispielsweise etwa im Rahmen einer
Diskussion im Dachverband Wiener Pflege- und Sozialdienste.
Zu Punkt 20: Wie oben genannt, ist beabsichtigt,
eine Förderungsstruktur auf der Grundlage von Förderrichtlinien einzurichten.
Zu Punkt 21: Es ist nicht beabsichtigt, durch
den Wechsel der juristischen Grundlagen Versorgungsengpässe im Bereich des
Wiener Sozialsystems entstehen zu lassen, ganz im Gegenteil. Die Strukturreform
wird vielmehr zu mehr Sicherheit bei den Vereinen, aber vor allem zu mehr
Sicherheit im Leistungsangebot führen und wird vor allem auch – im Gegensatz zu
dem, was Sie, Frau Kollegin Jerusalem, am Nachmittag ausgesendet haben – zur
Sicherheit von Arbeitsplätzen in diesem Bereich führen und nicht zum Gegenteil.
Zu Punkt 22:. Bei der Neustrukturierung des
gesamten Bereiches wird die Entscheidungsgrundlage für die zukünftige
Aufteilung der Agenden entlang der Grundsatzentscheidung vorgenommen werden,
die da lautet: Die Umstrukturierung orientiert sich an einer neuen
grundlegenden Ordnung in der Kompetenzverteilung. Beim Magistrat wird in
Zukunft die Planung verbunden mit allen strategischen Zielsetzungen und der
finanziellen Dotierung liegen, dem Fonds Soziales Wien obliegt die Steuerung,
wobei insbesondere dem Vertragsmanagement und dem Controlling besondere
Bedeutung zukommen wird. Jedenfalls wird sich der zukünftige Personaleinsatz an
diesen inhaltlichen Vorgaben orientieren.
Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die konkrete
Beschlussfassung dem Wiener Gemeinderat obliegt.
In diesem Sinne bedanke ich mich für das aufmerksame
Zuhören. (Beifall bei der SPÖ.)
Vorsitzende GRin Josefa Tomsik: Danke,
Frau Stadträtin.
Ich eröffne die Debatte, wobei ich bemerke, dass die
Dauer der Diskussion maximal 180 Minuten beträgt.
Zur Debatte gemeldet hat sich Frau GRin Jerusalem. Ich
erteile ihr das Wort, wobei ich bemerke, dass die Redezeit mit 20 Minuten
begrenzt ist.
GRin Susanne Jerusalem (Grüner Klub
im Rathaus): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Vorsitzende! Frau
Stadträtin!
Ich werde an derselben Stelle beginnen, an der auch
Sie begonnen haben, nämlich bei diesem Titel der heutigen Dringlichen Anfrage,
wo Sie einmal mehr die ganze Schuld und Verantwortung auf den Staat schieben,
und ich möchte Ihnen einmal mehr darauf antworten, dass auch wir Grünen sehen, dass die Politik des
Bundes dazu führt, dass im Sozialbereich erhöhte Kosten für die Stadt
entstehen. Das streiten wir nicht ab, das sehen wir auch. Was uns trennt und wo
wir die Dinge anders betrachten, das ist an der Stelle, wo wir sagen, die
Antwort Wiens darauf muss dezidiert eine andere sein als die des Bundes. Wenn
der Bund sagt, sparen, sparen, sparen im Sozialbereich, dann muss die Antwort
Wiens eindeutig heißen: Man kann im Sozialbereich nicht sparen. Wir haben die
Aufgabe, den Auftrag, als Kommune für die schwächsten Menschen in dieser Stadt
eindeutig zu sorgen. – Das ist die Meinung der Grünen, die wir immer wieder wiederholen und auch heute
wiederholen.
Sie haben dann gesagt, die Sozialdemokraten fällen
Entscheidungen in Erkenntnis der Lage. Sie sagen damit nichts anderes, als dass
Sie im Jahr 2002 und auch zu Beginn des Jahres 2003 nicht in der Lage waren, zu
erkennen, wie die Politik des Bundes aussieht. Jeder hat sie erkannt, jede hat
sie erkannt, nur die Wiener Sozialdemokraten sind zu diesem Zeitpunkt immer
noch davon ausgegangen, dass der Bund seine Politik ändern wird, einen
Kurswechsel vollziehen wird.
Meiner Meinung nach ist auch das ein politischer Fehler, den
wir Ihnen vorwerfen, denn es gab zu keinem Zeitpunkt auch nur das geringste
Anzeichen dafür, dass der Bund seine Politik ändern will oder einen Kurswechsel
vollziehen will. Das, was wir von Ihnen erwartet haben und was Sie zu Beginn
dieser Legislaturperiode versprochen haben, war, Sie werden ein Gegenmodell
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