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Gemeinderat, 34. Sitzung vom 04.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 71 von 99

 

gesetzlichen und vertraglichen Leistungen. Maßnahmen, wie es die angesprochene Inflationsabgeltung ist, sind darin grundsätzlich nicht inkludiert. Daher bedarf es weiterer Berechnungen, die bereits von der MA 12 angefordert wurden – offensichtlich in einem Schreiben, das Ihnen nicht unmittelbar übermittelt wurde – und einer allfälligen neuen Entscheidung im Hinblick auf die Abgeltung einer Kostensteigerung. Sowohl die Berechnungen als auch die Gespräche mit den einzelnen Organisationen und Institutionen zur Vorbereitung allfälliger Entscheidungen sind im Laufen.

 

Zu Punkt 9, 9a und 9b: Die Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist Bestandteil der derzeit laufenden Verhandlungen betreffend die Artikel-15a-Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde. Der Bund verabschiedet sich jedoch zunehmend von seinen Aufgaben und schiebt diese auf Länder und Gemeinden ab, ohne dafür finanzielle Vorsorge zu treffen.

 

Zurzeit laufen Verhandlungen mit dem Bund, um zum Beispiel die Beschleunigung des Verfahrens, einheitliche Standards, die Betreuungsintensität und viele weitere Punkte festzulegen. In den einzelnen Bundesländern gibt es derzeit eine höchst unterschiedliche Vorgangsweise im Bezug darauf, ob das Jugendwohlfahrtsgesetz auf die besagte Personengruppe überhaupt anzuwenden ist.

 

Trotz der im Moment sehr unklaren Situation werden in Wien 20 Prozent aller zu betreuenden Personen versorgt. Mit der derzeitigen Wiener Versorgungsquote im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, bei deren Betreuung zwischen 2001 und 2002 eine Steigerungsrate von 30 Prozent zu verzeichnen ist, ist dieses Soll längst erfüllt. Auch für dieses Jahr ist ausreichend budgetäre Vorsorge getroffen.

 

Zu Punkt 10: In Kenntnis des Schreibens vom 11.8.2003 kann ich mir nicht erklären, wieso ein Einsparungsvorschlag von einer absoluten Zahl erfolgt sein sollte. Die Autorisierung zu diesem Verlangen ergibt sich aus der dienstrechtlichen Stellung des Budgetkoordinators meiner Geschäftsgruppe, nach welcher er verpflichtet ist, alle Umstände, die für eine ordnungsgemäße Budgeterstellung herangezogen werden können, zu berücksichtigen. Dazu zählen auch von den einzelnen Abteilungen anzufragende Einsparungspotentiale.

 

Wie der Herr Bürgermeister in seiner Beantwortung zur Dringlichen Anfrage vom 23.9. eindeutig angeführt hat, sind die Erfordernisse im Sozial- und Gesundheitsbereich budgetär zu erfüllen – das ist die politische Entscheidung –, damit waren die sich daraus ergebenden Vorschläge der MA 12 nicht mehr aktuell.

 

Und jetzt sage ich es noch einmal und, wie ich hoffe, zum letzten Mal: Es ist mir nachvollziehbar, dass Sie das Zusammenspiel zwischen Politik und Verwaltung aus Sicht der Opposition nicht real nachvollziehen können. Sie werden vielleicht im Zuge der Regierungsbeteilung der Grünen in Oberösterreich Erfahrungen sammeln und Informationen einholen können und dann vielleicht ein bisschen nachvollziehen können, wie sich das tatsächlich abspielt.

 

In einer laufenden Beratung zwischen Bediensteten des Hauses, verantwortlichen Bediensteten des Hauses, den Magistratsabteilungen und den politisch Verantwortlichen ist selbstverständlich die Vorbereitung eine Sache und die Umsetzung von politischen Entscheidungen eine andere. Das betrifft zum Beispiel auch das, was Sie, als Trophäe vor sich hertragend, als "Paket der Grauslichkeiten" bezeichnet haben, die sich in diesem Haus nie in der Realität wiedergefunden haben. Kein einziges Stück aus dieser Ihrer Trophäe ist hier zur Beschlussfassung vorgelegt worden, weil nämlich in Abwägung von Alternativen und der klaren politischen Zielsetzung eines sozialen, sicheren Wiens die klare Entscheidung gefallen ist: Wir dotieren nach. Das ist der Unterschied, den Sie zur Kenntnis nehmen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Zu den Punkten 11, 12, 12a, 12b und 13: Auch hier wiederhole ich noch einmal: Das Zusammenspiel zwischen Politik und Verwaltung sowie Voranschlagserstellung und dem laufenden Budgetvollzug wurde bereits in den vorigen Antworten dargestellt. Im Rahmen des Budgeterstellungsprozesses und dem sich aus dem Vollzug ergebenden Mehrbedarf für 2003 wurde von mir ein Gespräch mit dem Budgetkoordinator der Geschäftsgruppe über Konsequenzen und Alternativen geführt. Die von Herrn Dr Podkowicz gesetzten Maßnahmen sind die logische Konsequenz zur Vorbereitung für die in der Zwischenzeit erfolgten politischen Entscheidungen. Er hatte darzustellen, welche Veränderungen zum Budgetvollzug laut Voranschlag erforderlich gewesen wären, die dann aber, wie schon gesagt, nicht erfolgt sind. Die entsprechenden Beschlussvorschläge, die jetzt vorgelegt werden, sehen ganz anders aus, und da bedarf es wirklich keiner Zurufe der Grünen.

 

Zu den Punkten 14 und 15: Gemäß der geltenden Haushaltsordnung für den Magistrat der Stadt Wien sind die zu veranschlagenden Einnahmen und Ausgaben zu errechnen beziehungsweise, wenn dies nicht möglich ist, gewissenhaft zu schätzen, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, dass jedenfalls den gesetzlichen oder sonstigen rechtsgültigen Verpflichtungen nachgekommen werden kann. Daraus kann noch nicht geschlossen werden, dass alle Eventualitäten, Wünsche und Worst-Case-Szenarien bereits bei der Voranschlagserstellung eingeplant beziehungsweise berechnet werden.

 

Dazu ist festzustellen, dass für die befürchteten negativen Auswirkungen der Bundespolitik von Wien nicht in allen Einzelbereichen Vorsorge getroffen werden kann. Vielmehr wurde, basierend auf den Schätzungen der Fachabteilung und den Erfahrungen des letzten Jahres, dem Bedarf entsprechend die Dotierung der verschiedenen Ansätze der MA 12 vorgenommen. Konkret sind im Voranschlagsentwurf 2004 auf dem Ansatz 4110 um fast 29 Millionen EUR mehr vorgesehen als 2003, und der Ansatz 4130 wurde um rund 15,5 Millionen EUR höher dotiert als im heurigen Jahr. Insgesamt wurde für die Aufgabenstellungen der MA 12 der Ausgabenrahmen um mehr als 50 Millionen EUR erhöht. Darüber hinaus sind im Zusatzrahmen mit Sperre auf

 

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