Gemeinderat,
34. Sitzung vom 04.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 71 von 99
gesetzlichen und vertraglichen Leistungen. Maßnahmen, wie es
die angesprochene Inflationsabgeltung ist, sind darin grundsätzlich nicht
inkludiert. Daher bedarf es weiterer Berechnungen, die bereits von der
MA 12 angefordert wurden – offensichtlich in einem Schreiben, das Ihnen
nicht unmittelbar übermittelt wurde – und einer allfälligen neuen Entscheidung
im Hinblick auf die Abgeltung einer Kostensteigerung. Sowohl die Berechnungen
als auch die Gespräche mit den einzelnen Organisationen und Institutionen zur
Vorbereitung allfälliger Entscheidungen sind im Laufen.
Zu Punkt 9, 9a und 9b: Die Versorgung von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist Bestandteil der derzeit laufenden
Verhandlungen betreffend die Artikel-15a-Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen
zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde. Der
Bund verabschiedet sich jedoch zunehmend von seinen Aufgaben und schiebt diese
auf Länder und Gemeinden ab, ohne dafür finanzielle Vorsorge zu treffen.
Zurzeit laufen Verhandlungen mit dem Bund, um zum
Beispiel die Beschleunigung des Verfahrens, einheitliche Standards, die
Betreuungsintensität und viele weitere Punkte festzulegen. In den einzelnen
Bundesländern gibt es derzeit eine höchst unterschiedliche Vorgangsweise im
Bezug darauf, ob das Jugendwohlfahrtsgesetz auf die besagte Personengruppe
überhaupt anzuwenden ist.
Trotz der im Moment sehr unklaren Situation werden in
Wien 20 Prozent aller zu betreuenden Personen versorgt. Mit der
derzeitigen Wiener Versorgungsquote im Bereich der unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge, bei deren Betreuung zwischen 2001 und 2002 eine Steigerungsrate
von 30 Prozent zu verzeichnen ist, ist dieses Soll längst erfüllt. Auch
für dieses Jahr ist ausreichend budgetäre Vorsorge getroffen.
Zu Punkt 10: In Kenntnis des Schreibens vom
11.8.2003 kann ich mir nicht erklären, wieso ein Einsparungsvorschlag von einer
absoluten Zahl erfolgt sein sollte. Die Autorisierung zu diesem Verlangen
ergibt sich aus der dienstrechtlichen Stellung des Budgetkoordinators meiner
Geschäftsgruppe, nach welcher er verpflichtet ist, alle Umstände, die für eine
ordnungsgemäße Budgeterstellung herangezogen werden können, zu berücksichtigen.
Dazu zählen auch von den einzelnen Abteilungen anzufragende
Einsparungspotentiale.
Wie der Herr Bürgermeister in seiner Beantwortung zur
Dringlichen Anfrage vom 23.9. eindeutig angeführt hat, sind die Erfordernisse
im Sozial- und Gesundheitsbereich budgetär zu erfüllen – das ist die politische
Entscheidung –, damit waren die sich daraus ergebenden Vorschläge der
MA 12 nicht mehr aktuell.
Und jetzt sage ich es noch einmal und, wie ich hoffe,
zum letzten Mal: Es ist mir nachvollziehbar, dass Sie das Zusammenspiel
zwischen Politik und Verwaltung aus Sicht der Opposition nicht real
nachvollziehen können. Sie werden vielleicht im Zuge der Regierungsbeteilung
der Grünen in Oberösterreich
Erfahrungen sammeln und Informationen einholen können und dann vielleicht ein
bisschen nachvollziehen können, wie sich das tatsächlich abspielt.
In einer laufenden Beratung zwischen Bediensteten des
Hauses, verantwortlichen Bediensteten des Hauses, den Magistratsabteilungen und
den politisch Verantwortlichen ist selbstverständlich die Vorbereitung eine
Sache und die Umsetzung von politischen Entscheidungen eine andere. Das
betrifft zum Beispiel auch das, was Sie, als Trophäe vor sich hertragend, als
"Paket der Grauslichkeiten" bezeichnet haben, die sich in diesem Haus
nie in der Realität wiedergefunden haben. Kein einziges Stück aus dieser Ihrer
Trophäe ist hier zur Beschlussfassung vorgelegt worden, weil nämlich in
Abwägung von Alternativen und der klaren politischen Zielsetzung eines
sozialen, sicheren Wiens die klare Entscheidung gefallen ist: Wir dotieren
nach. Das ist der Unterschied, den Sie zur Kenntnis nehmen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)
Zu den Punkten 11, 12, 12a, 12b und 13: Auch
hier wiederhole ich noch einmal: Das Zusammenspiel zwischen Politik und
Verwaltung sowie Voranschlagserstellung und dem laufenden Budgetvollzug wurde
bereits in den vorigen Antworten dargestellt. Im Rahmen des
Budgeterstellungsprozesses und dem sich aus dem Vollzug ergebenden Mehrbedarf
für 2003 wurde von mir ein Gespräch mit dem Budgetkoordinator der
Geschäftsgruppe über Konsequenzen und Alternativen geführt. Die von Herrn
Dr Podkowicz gesetzten Maßnahmen sind die logische Konsequenz zur
Vorbereitung für die in der Zwischenzeit erfolgten politischen Entscheidungen.
Er hatte darzustellen, welche Veränderungen zum Budgetvollzug laut Voranschlag
erforderlich gewesen wären, die dann aber, wie schon gesagt, nicht erfolgt
sind. Die entsprechenden Beschlussvorschläge, die jetzt vorgelegt werden, sehen
ganz anders aus, und da bedarf es wirklich keiner Zurufe der Grünen.
Zu den Punkten 14 und 15: Gemäß der geltenden Haushaltsordnung
für den Magistrat der Stadt Wien sind die zu veranschlagenden Einnahmen und
Ausgaben zu errechnen beziehungsweise, wenn dies nicht möglich ist,
gewissenhaft zu schätzen, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, dass jedenfalls
den gesetzlichen oder sonstigen rechtsgültigen Verpflichtungen nachgekommen
werden kann. Daraus kann noch nicht geschlossen werden, dass alle
Eventualitäten, Wünsche und Worst-Case-Szenarien bereits bei der
Voranschlagserstellung eingeplant beziehungsweise berechnet werden.
Dazu ist festzustellen, dass für die befürchteten negativen
Auswirkungen der Bundespolitik von Wien nicht in allen Einzelbereichen Vorsorge
getroffen werden kann. Vielmehr wurde, basierend auf den Schätzungen der
Fachabteilung und den Erfahrungen des letzten Jahres, dem Bedarf entsprechend
die Dotierung der verschiedenen Ansätze der MA 12 vorgenommen. Konkret
sind im Voranschlagsentwurf 2004 auf dem Ansatz 4110 um fast
29 Millionen EUR mehr vorgesehen als 2003, und der Ansatz 4130
wurde um rund 15,5 Millionen EUR höher dotiert als im heurigen Jahr.
Insgesamt wurde für die Aufgabenstellungen der MA 12 der Ausgabenrahmen um
mehr als 50 Millionen EUR erhöht. Darüber hinaus sind im Zusatzrahmen
mit Sperre auf
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