Gemeinderat,
34. Sitzung vom 04.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 61 von 99
Wir Freiheitlichen werden natürlich dem Antrag, den wir ja
mittragen, zustimmen. Wir werden aber der Flächenwidmung zugunsten eines
Einzelnen, aber zu Lasten eines ganzen Bezirksteils und der dort lebenden
Menschen nicht zustimmen. Wir hoffen, dass in Zukunft all diese für ein
derartig großes Vorhaben notwendigen und relevanten Punkte schon im Vorfeld und
im Flächenwidmungsplan geklärt werden und dass es dann keiner nachträglichen
Anträge dazu bedarf. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Als
nächster Redner ist Herr GR Deutsch zum Wort gemeldet. – Bitte schön.
GR Christian Deutsch (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Vorsitzender! Herr
Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Die Festsetzung des Flächenwidmungs- und
Bebauungsplans für das Gebiet zwischen der Breitenfurter Straße, dem Aquädukt
der 1. Wiener Hochquellwasserleitung, der Rudolf-Waisenhorn-Gasse und der
Schartlgasse betrifft fast ausschließlich das rund 10,3 Hektar große Areal
der Liesinger Brauerei, die Ende 1999 stillgelegt wurde.
Bereits am 29. April 1999 wurde vom Gemeinderat
der Beschluss gefasst, nicht nur eine zeitlich begrenzte Bausperre zu verhängen,
sondern auch Lösungsvorschläge für die weitere Nutzung dieses Geländes zu
erarbeiten, nämlich mit dem Ziel, einerseits Flächen für den erforderlichen
Wohnraum beziehungsweise auch für Arbeitsstätten zu schaffen, andererseits aber
auch öffentlich zugängliche Freiflächen zu sichern und zu errichten.
Dieses Projekt beruht auf dem Ergebnis eines
städtebaulichen Wettbewerbs aus dem Jahr 2000, aus dem die
Architektengruppe Coop Himmelb(l)au als Sieger hervorgegangen ist. Zentrales
Thema war von Anfang an natürlich auch die verkehrliche Verträglichkeit. Das
heißt, das Projekt wurde bereits mit Auflagen zu einer Weiterbearbeitung
ausgelobt. Nutzungsstrukturen wurden definiert, die immer wieder auf diese
verkehrliche Verträglichkeit hin überprüft wurden, sodass letztendlich das
Projekt mehrfach abgeändert wurde und anschließend die Grundlage für den
Entwurf des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes, wie er uns heute hier
vorliegt, geschaffen wurde.
Alleine aus dieser Überarbeitung resultierte eine
Nutzflächenreduktion um rund 13 500 Quadratmeter, die vor allem die
Büro-, Gewerbe- und Freizeitnutzungen sowie das Einkaufszentrum betraf. Von
120 000 Quadratmetern erfolgte eine Reduktion auf 105 000
Quadratmeter, um eben diese Verkehrszunahme zu verringern.
Die Wohnbebauung wurde auf Grund der vorhandenen
beziehungsweise verfügbaren sozialen Infrastruktur mit 600 Wohneinheiten
festgesetzt. Die Größe des Einkaufszentrums wurde reduziert, ebenso die
Büroflächen. Das heißt, es kommen damit folgende Festsetzungen zur
Beschlussfassung:
Es wird eine Bebauungszone an der Breitenfurter
Straße für den Gewerbe- und Dienstleistungsbereich geschaffen.
Die Fläche der einkaufszentrumsrelevanten Räume wird
auf insgesamt 15 000 Quadratmeter beschränkt, wobei höchstens
4 000 Quadratmeter davon als Einkaufszentrum für Lebens- und
Genussmittel der Grundversorgung genutzt werden dürfen. Das heißt, auch hier
ist es wiederum zu einer Reduktion von 6 000 auf
4 000 Quadratmeter gekommen.
Die schlangenförmige Bebauung, in der überwiegend
Wohnnutzung vorgesehen ist, erstreckt sich über das gesamte Plangebiet. Es ist
aber auch eine Wohnbebauung, wie bereits festgestellt wurde, entlang der
Rudolf-Waisenhorn-Gasse vorgesehen.
Weil Kollegin Reinberger auch die Bürgerinitiativen,
die Forderungen von Anrainern angesprochen hat, möchte ich feststellen, dass
vielen dieser Forderungen auch in der Überarbeitung des Flächenwidmungs- und
Bebauungsplanes Rechnung getragen wurde. Eine ganz zentrale, wesentliche
Forderung war, dass im Hinblick auf die Berücksichtigung des Erscheinungsbildes
des Aquädukts, aber auch zur Wahrung der Privatsphäre der benachbarten
Wohnhausanlagen der Hauptkörper dieses Projekts, die erwähnte
"Schlange", im unteren Bereich um 20 Meter und im oberen Bereich
um 50 Meter vom Aquädukt abgerückt wird. Allein auf Grund dieser Maßnahme
gehen weitere 1 500 Quadratmeter Bruttogeschossfläche verloren,
sodass es letztendlich zu einer Gesamtreduktion des Projekts auf
103 500 Quadratmeter gekommen ist.
Mit der Widmung "Grünland – Schutzgebiet -
Parkschutzgebiet" wird aber auch ein rund 4,1 Hektar großer Grünraum,
der das Projekt in Längsrichtung durchzieht, gesichert und - mit einem Netz von
öffentlichen Durchgängen - erstmals auch öffentlich zugänglich gemacht.
Kollege Chorherr hat auch die Verkehrssituation im
Speziellen im Bereich des Liesinger Platzes und auch die Verkehrsuntersuchungen
angeführt. Dazu hat Rosinak festgestellt, dass es an der Kreuzung am Liesinger
Platz im Bereich des Rechtsabbiegers in jedem Fall – egal, welches Projekt zur
Realisierung kommt - in einigen Stunden, je nach Nutzungsvariante, zu einer
rechnerischen Übersättigung gekommen ist, was aber nicht bedeutet - und dieser
Teil der Untersuchung wurde nicht erwähnt -, dass diese rechnerische Sättigung
nicht vertretbar wäre und darüber hinaus für viele Kreuzungsbereiche auch
üblich ist.
Die Lärmuntersuchung, die Kollegin Reinberger
angesprochen hat, zeigt ganz andere Ergebnisse, nämlich dass die aus dem
zusätzlichen Verkehr, der sich durch die geplanten Nutzungen ergibt,
resultierenden Pegelerhöhungen unter 1 dBA liegen, das heißt, eigentlich
nicht wahrnehmbar sind und im Bereich der Messungenauigkeit liegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden
Flächenwidmung werden folgende wesentliche Zielsetzungen erreicht: eine
optische und funktionelle Aufwertung des Liesinger Bezirkszentrums, neue
Naherholungsflächen durch die Öffnung der Wald- und
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