Gemeinderat,
34. Sitzung vom 04.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 99
Mir ist bekannt, dass es intern eine Weisung gibt, dass
Reihenhäuser, die an Familien gehen, in erster Linie, wenn es möglich ist und
wenn es nachgefragt wird, an Familien mit behinderten Kindern gehen sollen. Da
gibt es angeblich eine Weisung der Frau Payr.
Ich frage jetzt: Was war das spezielle Interesse der
Stadt Wien, dieses Reihenhaus ausgerechnet an den damals frischgebackenen
Vizedirektor zu vergeben?
Vorsitzender GR Günther Reiter: Herr
Stadtrat.
StR Werner Faymann: Erlauben Sie mir da
eine politische Bemerkung. Ich weiß, dass man mit Neid Politik machen kann,
aber ich halte es persönlich nicht für besonders sinnhaft, auch nicht gegen
einen Beamten der Stadt Wien. Gegen andere Politiker ist es in diesem Haus eine
Unsitte geworden, fast schon üblich, aber es ist unverständlich, dass es jetzt
auch gegen Beamte der Stadt Wien eine derart unnötige Neidkampagne gibt. Sie
bilden auf Ihrer Homepage ein Haus ab, das erstens doppelt so groß ist wie
seines, weil es nämlich zwei Häuser sind – den Strich haben wir dazu gemacht in
blau, damit man sieht, wo tatsächlich die Mitte ist –, Sie schreiben aber nicht
dazu, dass man, um so ein Haus zu sanieren in etwa, wenn ich es in Schilling
sagen darf, mindestens eine halbe Million Schilling, im gegenständlichen Fall
mehr, Kredit aufnehmen muss, um dieses Haus in den Zustand zu bringen, wie Sie
es hier abbilden und dann darunter schreiben,164 EUR im Monat, damit ein
paar Leute irgendwie darauf neidisch werden. Also ich muss Ihnen sagen, das ist
eine politische Kategorie, der ich mich nicht anschließen kann. Davon halte ich
nichts, im Gegenteil, davon distanziere ich mich. (Beifall bei der SPÖ.)
Der
Wohnungswechsel hat immer, im Unterschied zur Wohnungsvergabe ... (Zwischenruf
des GR David Ellensohn.) Na
was empört Sie da? Ihre Internetseite, Herr Kollege? Ihre eigene Internetseite,
hoffe ich, empört Sie. Denn ich muss Ihnen sagen, wenn jemand Anspruch auf eine
Gemeindewohnung hat, kommt er auf eine Warteliste, auf eine Vormerkliste, aber
ein Wohnungswechsel funktioniert immer so, dass jemand an die Stadt herantritt
und sagt, er möchte der Stadt eine Wohnung zurückgeben. Jetzt ist die
entscheidende Frage, ob der Wechsel von größer auf kleiner erfolgt. Jawohl, und
zwar deutlich, von 88 auf 56 Quadratmeter. Dafür geben wir in diesem
Wohnungswechsel etwas her, was besonders begehrt ist.
Dazu muss
ich Ihnen sagen, diese kleinen Häuschen sind, wenn sie saniert sind, sehr
begehrt – das gilt auch für Familien mit behinderten Kindern –, nicht aber, wenn
sie nicht saniert sind – ich zeige Ihnen die Ablehnungen, die es in den letzten
Jahren für diese Häuser gegeben hat –, weil man so viel Geld in die Hand nehmen
und das dort mit eigenen Mitteln und eigenem Kredit bezahlen muss.
Sogar das
Mietrechtsgesetz, das auch heute unter dieser Regierung noch gilt, sieht ja
deshalb für C-Wohnungen so geringe Mieten vor, weil man ja, wenn man die auf
einen normalen Standard bringen will, wie die anderen Reihenhäuser dort auch
sind, eigene Mittel investieren muss. Daher ist es bis heute so – und damals
hat es besonders gegolten –, dass, wenn wir eine Anlage sanieren, die sanierten
Teile, wenn sie frei werden, wahnsinnig begehrt sind. Dann geht es auch nicht
so leicht mit dem Wohnungswechsel – und das liegt auch in diesem Fall gar nicht
vor –, da gibt es nur ganz wenige und da muss uns schon etwas ganz Besonderes
zurückgegeben werden, dass meine Beamten das für einen Vorteil für die Stadt
erachten. Diesen Vorteil für die Stadt können Beamte nach bestem Wissen und Gewissen
sehen, aber das ist sehr selten der Fall. Bei den nicht sanierten Objekten ist
das anders. Da gibt es eine große Anzahl von Wohnungen oder von kleinen
Reihenhäusern – 56 Quadratmeter, damit wir wissen, wovon wir reden –, die
uns zurückgegeben werden, weil die Leute das Geld nicht haben, das auf den
Stand zu bringen, den Sie dann auf der Internetseite präsentieren.
Das wollte
ich unbedingt dazu sagen, weil es mich wirklich stört, dass der Beamte, der
Kollege, der in diesem Bereich im guten Glauben und auch, wie ich meine, reinen
Gewissens gehandelt hat, sich eigentlich jetzt auf der Internetseite von Ihnen
beleidigen lassen muss. Ich sage, man soll sich nicht beleidigen lassen von
Ihnen. Sie gehen da sehr unmenschlich vor, denn durch so eine falsche Darstellung
den Neid der Nachbarn oder der Wohnungssuchenden zu erwecken, ist etwas, gegen
das ich den Beamten nur unterstützen kann.
Wir werden
nicht zulassen, dass mit verschiedenem Maß gemessen wird. Wir haben überprüft,
ob die Einkommensgrenzen gepasst haben – das habe ich mir sehr genau angesehen
–, ob das mit den Kindern zutrifft – jawohl, eine vierköpfige Familie mit zwei
Kindern, passt auch, stimmt auch –, und dass er dort sehr viel investiert hat,
stimmt auch. Das hätte er mir gar nicht sagen müssen, das unterliegt eigentlich
einer gewissen Privatsphäre und dem Datenschutz, aber er hat dort, noch dazu
das meiste über Kredit, sehr viel zu investieren gehabt, um es auf diesen Stand
zu bringen.
Also
bleibt die Frage: Sollen wir zusätzliche Regeln für den Wohnungswechsel machen?
Davon würde ich persönlich abraten. Das ist eine politisch legitime Diskussion,
die sich ja von der Neiddebatte wesentlich unterscheidet. Denn zu sagen,
"der hat ein Häusel, ich hätte auch gerne eines", das ist keine große
politische Debatte für mich, das ist Neid und unterste Schublade.
Aber eine
politische Diskussion, in der wir fragen: Wie sollen wir mit einem
Wohnungswechsel vorgehen? Sind wir hier zu liberal? Ist das, was wir
zurückbekommen, gut genug? Ist das freie Ermessen der Kollegen, die dort
entscheiden, in der Vergangenheit gut oder schlecht gehandhabt worden?, das ist
eine ernsthafte Diskussion.
Entsprechend dem heutigen Stand, dass sowohl das Einkommen
als auch das, was zurückgegeben wird, sehr genau geprüft wird und beim
Wohnungstausch geprüft wird, ob das, zumindest von den überprüfbaren
Möglichkeiten her, korrekt ist – mit der Möglichkeit, dass uns Tauschpartner
natürlich einmal auch was erzählen, was nicht stimmt, also mit geringer
Missbrauchsmöglichkeit,
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