Gemeinderat,
34. Sitzung vom 04.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 99
Kostenverteilung ausschauen soll, denn hier handelt es sich
um Schulen. Es ist vollkommen klar, dass der Bund aufgefordert ist, hiefür mehr
an Ressourcen zur Verfügung zu stellen, deswegen wird bei diesem zweiten Runden
Tisch auch die zuständige Bildungsministerin dabei sein.
Ich habe es auch beachtlich gefunden – einerseits,
andererseits auch wieder logisch –, dass von einer Seite, von der wir es nie
erwartet hätten, nämlich von Seiten der ÖVP in der Steiermark, die Form der
Ganztagsschule in den Raum gestellt oder als Forderung erhoben wurde. Uns
brauchen sie nicht zu überzeugen, wir sind das schon seit Jahren.
Wir haben in Wien im Bereich der Schulen in der
Zwischenzeit eine ganztägige Betreuungspalette – auch für die schulfreien Tage
und für die Ferien. Ich schaue dem mit Spannung entgegen, denn es würde auch in
Wien einiges erleichtern, wenn man sich zu diesem ganztägigen Modell offensiv
entschließen würde und damit auch die nötigen Ressourcen, nämlich auch die
Lehrerressourcen, zur Verfügung stellen würde. Gerade in der aktuellen
Diskussion, in der wir ja eher das Gegenteil bemerken, nämlich ein
Zurückschrauben der Ressourcen, wird es spannend werden, wie man hier vorgeht,
welche Vorschläge eingebracht werden, um dann vielleicht auch endlich mit jenem
Gerücht aufzuräumen, dass die Ganztagsschule oder die ganztägige Betreuung
grundsätzlich eine Gefahr für Kinder und Familien wäre, waren es doch immer die
konfessionellen Schulen, die als Vorreiter ganztägige Betreuungsmodelle
angeboten haben, bis hin zu nicht nur ganztägiger, sondern ganzjähriger
Betreuung in Internaten. Gerade das war auch Teil einer bestimmten
Erziehungsrichtung, Kinder zur Erziehung, und nicht nur zur schulischen
Erziehung, in ganztägige oder auch ganzjährige Betreuung in konfessionelle
Einrichtungen zu übergeben.
Also ich schaue mit großer Spannung diesem zweiten
Termin entgegen.
Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke,
Frau Stadträtin, für die Beantwortung.
Die 5. Anfrage (FSP/04652/2003/0001-KGR/GM)
wurde von Herrn GR David Ellensohn (Grüner
Klub im Rathaus) gestellt und ist an den Herrn amtsführenden Stadtrat der
Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet: Wie viele
Vergaben von Gemeindewohnungen gab es außerhalb der sogenannten
"Direktvergabe", der "Sozialen Schiene" und außer den auf
der Homepage von Wiener Wohnen festgeschriebenen sechs Vormerkgründen
(Gesundheitsschädlichkeit der Wohnungen, krankheits- oder altersbedingter
Wohnungsbedarf, Überbelag, getrennter Haushalt, unverschuldete Aufgabe der
Dienstwohnung und Jung-Wiener-Aktion) aus Gründen wie beispielsweise "im
Interesse der Stadt Wien gelegen" seit Ihrer Amtsübernahme?
Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf StR Werner Faymann: Herr
Vorsitzender! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr GR Ellensohn, ich möchte kurz die
Zusammenfassung der von Ihnen eingeforderten Fälle, die im Interesse der Stadt
gelöst werden, bringen.
Es gibt zur Absiedlung, zum Wechsel von groß auf
klein oder von billiger auf teuer seit dem Jahre 1998 3 337 Fälle,
die von der Stadt als solche erledigt wurden. Sie wissen, dass jemand, der
einen Wohnungswechsel beantragt, keinen Tauschpartner hat, jemand der einen
Tausch beantragt, hingegen einen Tauschpartner hat. In beiden Fällen gehen wir
sehr unkompliziert vor, haben aber trotz unserer unkomplizierten Anwendung
gewisse Grundregeln.
Die wichtigste dieser Grundregeln betrifft das
Einkommen, das gewährleistet sein muss. Auch wenn es sich um ein ganz kleines
Reihenhäuschen handelt – wie in dem von Ihnen angesprochenem Fall von
56 Quadratmetern Nutzfläche –, bevorzugen wir trotzdem Familien mit
Kindern; im gegenständlichen Fall zwei Kinder, also ein Vierpersonenhaushalt.
Es muss außerdem gewährleistet sein, dass die Wohnung, die wir bei einem
Wohnungswechsel zurückbekommen, für uns als Stadt, für uns als Wiener Wohnen
einen Vorteil hat. Sie muss entweder größer oder deutlich billiger sein – am liebsten
ist uns natürlich, wenn alles zugleich zutrifft, aber zumindest von groß auf
klein –, und die Einkommensgrenzen müssen immer passen. Da gibt es keine
Ausnahmen.
Vorsitzender GR Günther Reiter: Erste
Zusatzfrage: Herr GR Ellensohn.
GR David Ellensohn (Grüner Klub im
Rathaus): Herr Stadtrat! Ich möchte auf ein konkretes Beispiel, das Sie
schon kurz angesprochen haben, eingehen. Es gibt einen Wohnwerberakt vom
Vizedirektor von Wiener Wohnen, der im Jahre 1998 – da war er erst ein paar
Monate in seiner neuen Funktion als Vizedirektor – einen Antrag gestellt hat.
Im Wohnwerberakt, der mir vorliegt, steht Wohnwerbeaufnahme 14.7.1998 –
14.7.1998; gut merken das Datum –, bekommen hat der Vizedirektor von Wiener
Wohnen ein Reihenhaus mit Eigengarten für eine Miete von 164 EUR in seinem
Wunschbezirk in Favoriten.
Das klingt einmal nicht schlecht, auch wenn es ein
kleines Häuschen ist, aber bei 164 Euro Miete scheint es sich – das werden
alle in diesem Raum sagen – um ein Schnäppchen zu handeln. Der Aktenvermerk ein
paar Zeilen darüber lautet: "Laut Rücksprache mit Frau Dr Payr"
– das ist die direkte Vorgesetzte, die Chefin von Wiener Wohnen – ist der
Wohnungswechsel zu befürworten und kann durchgeführt werden, da es sich um ein
extrem sanierungsbedürftiges Objekt handelt und die Instandsetzung durch den
künftigen Mieter im Interesse der Stadt Wien liegt. Sie haben das auch vorher
ausgeführt, das ist einer der Gründe, warum etwas vergeben werden kann.
Binnen drei Wochen erhält ein Ihnen weisungsgebundener
Beamter ein Reihenhaus für 164 EUR monatlich. Wenn man das so liest – auch
in der Ausgabe der "Presse" vom letzten Freitag –, dann klingt das
für den gelernten Wiener, die gelernte Wienerin oder für den zugewanderten
Wiener wie mich danach, dass es da jemand etwas leichter gehabt hat als andere.
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