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Gemeinderat, 34. Sitzung vom 04.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 99

 

Amtsf StR Werner Faymann: Das war ja Ihre Eingangsfrage, die habe ich – glaube ich – schon beantwortet.

 

GR Josef Wagner (unterbrechend): Nein!

 

Amtsf StR Werner Faymann (fortsetzend): Es gibt von mir keinerlei, und zwar aus politischer tiefer Überzeugung, Weisungen an die Baubehörde, irgendeine Verzögerung oder Beschleunigung im Verfahren vorzunehmen. Aus einem sehr einfachen Grund: Würde ich das einmal machen - selbst wenn es ein guter Zweck wäre und ganz egal wo -, dann würde ich ja die behördlichen Vorschriften verletzen, die ich Ihnen hier so ausführlich referiere. Und wenn jemand eine Wahrnehmung an die Baubehörde heranträgt, ganz egal wer es ist - es kann auch über Medien, es kann über Personen, es kann über Politiker dieses Hauses erfolgen -, ganz gleich wer immer also an die Baubehörde eine Wahrnehmung heranträgt, dann geht die Baubehörde immer gleich vor und hält jedes Mal die selben Fristen ein. Und auch Kollege Schicker hat natürlich gewusst, dass der Grundstückseigentümer, wenn Gefahr im Verzug ist, gar nicht mehr gefragt wird, sondern die Baubehörde sofort die Beseitigung vornimmt. Nur wenn es sich nicht um Gefahr in Verzug handelt, dann gibt es einen Ablauf, den ich geschildert habe, der ordnungsgemäß und punktgenau und ganz präzise von meiner Behörde angewandt wurde.

 

Und ich kann das nur unterstützen und unterstreichen: Wenn die Baubehörde eine Wahrnehmung erhält und das muss nicht aus eigenem passieren, die Baubehörde ist nicht zuständig ununterbrochen zu schauen, ob irgendwo irgendwer was aufstellt - sondern wenn sie - und das lässt sich ja in der Aktenlage ganz genau nachvollziehen - von irgendjemandem einen Hinweis bekommt, dann geht sie dem nach, in jedem Falle sofort und verhält sich auch in jedem Falle gleich.

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Danke Herr Stadtrat für die Beantwortung.

 

Die 4. Anfrage (FSP/04657/2003/0001-KSP/GM) wurde von Herrn GR Mag Andreas Schieder gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport gerichtet: Am 13. Oktober 2003 war im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz ein "Runder Tisch" zum Thema Kinderbetreuung. Hat er für Wien relevante Ergebnisse gebracht?

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

VBgmin Grete Laska: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Gemeinderat!

 

Sie haben nach den Ergebnissen jenes runden Tisches gefragt, der auf Bundesebene vor kurzer Zeit, nämlich am 13. Oktober, zum Thema Kinderbetreuung stattgefunden hat. Ich kann Ihnen sagen, das Ergebnis dieses Runden Tisches für Wien ist eigentlich die Bestätigung dessen, was wir zwar immer wieder sagen, aber geglaubt wird es dann vielleicht, wenn es sozusagen auch von ganz anderer Seite bestätigt wird, nämlich dass Wien im österreichweiten Vergleich der Kinderbetreuung wirklich eine Vorreiterrolle einnimmt.

 

Was sozusagen auf Grund dieser Mikrozensusuntersuchung auch deutlich wurde, sind die Unterschiede der einzelnen Bundesländer-Ansätze, wie sie nämlich Kinderbetreuung verstehen und dadurch natürlich auch die jeweilige Infrastruktur einrichten. Man muss dazu wissen, dass dieses keine statistische Erhebung war, sondern eine Elternbefragung. Das heißt, dass man aus den Erfahrungen der betroffenen Eltern den Bedarf festgestellt hat und sich daher zahlenmäßige Unterschiede zu Statistiken ergeben.

 

Das heißt, wenn sich in dieser Mikrozensusuntersuchung für Wien an sich sehr hohe, aber dennoch im Vergleich zu statistischen Daten niedrigere Werte ergeben, dann ergibt sich das dadurch, dass auf der einen Seite bei der Statistik gezählt wird und bei einer Befragung eben die Erfahrungen eingebracht werden. Trotzdem, und das Wichtige dabei ist, dass die Bundesländer sehr heftig den Vorwurf kritisiert haben, der in dieser Mikrozensusuntersuchung erhoben wurde, dass es nämlich einen eklatanten Bedarf in einigen Gebieten Österreichs gibt, weil sie aus ihrer Sicht der Meinung sind, sie hätten genügend Angebote.

 

Ich möchte nur auf einen der Fälle hinweisen die die Unterschiede auch gerade deshalb so deutlich machen, weil wir ja wissen, dass Vorarlberg oder Tirol einen ganz anderen Ansatz haben, was eigentlich Kinderbetreuung sein soll, aber Wien sehr gerne mit Niederösterreich verglichen wird. Und dazu eine Zahl aus dieser Untersuchung: Es wurde die Dauer des Aufenthaltes von unter sechsjährigen Kindern nach Bundesländern hinterfragt und zwar in den Unterschiedlichkeiten ganztags, nur vormittags, oder nur nachmittags. Und da zeigt sich bei Niederösterreich, dass 8,1 Prozent der Kinder ganztags in Kinderbetreuungseinrichtungen aufenthältig sind und in Wien 43,3 Prozent. Also allein dieser Unterschied macht deutlich, welche unterschiedlichen Ansätze wir haben.

 

Ein zweiter großer Unterschied hat sich herausgestellt, was Schließzeiten beziehungsweise Ferienzeiten betrifft. In fast allen Bundesländern ist es selbstverständlich, dass sich Kinderbetreuungseinrichtungen auch für nichtschulpflichtige Kinder an den Ferienordnungen der Schulen orientieren. Nicht ganz durchgedrungen dürfte aber die Tatsache sein, dass sich die Urlaubsgestaltung von Eltern nicht an den Ferienzeiten der Schulen orientiert und damit natürlich ein riesengroßes Problem für die Eltern darstellt.

 

Die Kritik der Bundesländer an dieser Mikrozensuserhebung und die Darstellung insgesamt hat als Ergebnis dazu geführt, dass die Bundesvertreterinnen und -vertreter sich entschlossen haben, eine ExpertInnenkommission aus allen verschiedensten Bereichen der Interessenvertretungen sowohl der Arbeitgeber als auch der ArbeitnehmerInnen mit all den Familienverbänden einzuberufen und die sollen jetzt gemeinsam entlang dieser Mikrozensuserhebung feststellen, ob nun ein tatsächlicher Bedarf gegeben ist oder nicht. Dieser ExpertInnenrunde schaue ich mit Aufmerksamkeit entgegen, denn dabei wird sich herausstellen, dass man

 

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