Gemeinderat,
34. Sitzung vom 04.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 99
Amtsf StR Werner Faymann: Das war ja Ihre
Eingangsfrage, die habe ich – glaube ich – schon beantwortet.
GR Josef Wagner (unterbrechend): Nein!
Amtsf StR
Werner Faymann (fortsetzend): Es gibt von mir
keinerlei, und zwar aus politischer tiefer Überzeugung, Weisungen an die
Baubehörde, irgendeine Verzögerung oder Beschleunigung im Verfahren
vorzunehmen. Aus einem sehr einfachen Grund: Würde ich das einmal machen -
selbst wenn es ein guter Zweck wäre und ganz egal wo -, dann würde ich ja die
behördlichen Vorschriften verletzen, die ich Ihnen hier so ausführlich
referiere. Und wenn jemand eine Wahrnehmung an die Baubehörde heranträgt, ganz
egal wer es ist - es kann auch über Medien, es kann über Personen, es kann über
Politiker dieses Hauses erfolgen -, ganz gleich wer immer also an die
Baubehörde eine Wahrnehmung heranträgt, dann geht die Baubehörde immer gleich
vor und hält jedes Mal die selben Fristen ein. Und auch Kollege Schicker hat natürlich
gewusst, dass der Grundstückseigentümer, wenn Gefahr im Verzug ist, gar nicht
mehr gefragt wird, sondern die Baubehörde sofort die Beseitigung vornimmt. Nur
wenn es sich nicht um Gefahr in Verzug handelt, dann gibt es einen Ablauf, den
ich geschildert habe, der ordnungsgemäß und punktgenau und ganz präzise von
meiner Behörde angewandt wurde.
Und ich
kann das nur unterstützen und unterstreichen: Wenn die Baubehörde eine
Wahrnehmung erhält und das muss nicht aus eigenem passieren, die Baubehörde ist
nicht zuständig ununterbrochen zu schauen, ob irgendwo irgendwer was aufstellt
- sondern wenn sie - und das lässt sich ja in der Aktenlage ganz genau
nachvollziehen - von irgendjemandem einen Hinweis bekommt, dann geht sie dem
nach, in jedem Falle sofort und verhält sich auch in jedem Falle gleich.
Vorsitzender
GR Günther Reiter: Danke Herr
Stadtrat für die Beantwortung.
Die 4.
Anfrage (FSP/04657/2003/0001-KSP/GM) wurde von Herrn GR Mag Andreas
Schieder gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der
Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport gerichtet: Am
13. Oktober 2003 war im Bundesministerium für soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz ein "Runder Tisch" zum Thema
Kinderbetreuung. Hat er für Wien relevante Ergebnisse gebracht?
Ich
ersuche um Beantwortung.
VBgmin
Grete Laska: Sehr geehrter
Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr
Gemeinderat!
Sie haben
nach den Ergebnissen jenes runden Tisches gefragt, der auf Bundesebene vor
kurzer Zeit, nämlich am 13. Oktober, zum Thema Kinderbetreuung
stattgefunden hat. Ich kann Ihnen sagen, das Ergebnis dieses Runden Tisches für
Wien ist eigentlich die Bestätigung dessen, was wir zwar immer wieder sagen,
aber geglaubt wird es dann vielleicht, wenn es sozusagen auch von ganz anderer
Seite bestätigt wird, nämlich dass Wien im österreichweiten Vergleich der
Kinderbetreuung wirklich eine Vorreiterrolle einnimmt.
Was
sozusagen auf Grund dieser Mikrozensusuntersuchung auch deutlich wurde, sind die
Unterschiede der einzelnen Bundesländer-Ansätze, wie sie nämlich
Kinderbetreuung verstehen und dadurch natürlich auch die jeweilige
Infrastruktur einrichten. Man muss dazu wissen, dass dieses keine statistische
Erhebung war, sondern eine Elternbefragung. Das heißt, dass man aus den
Erfahrungen der betroffenen Eltern den Bedarf festgestellt hat und sich daher
zahlenmäßige Unterschiede zu Statistiken ergeben.
Das heißt,
wenn sich in dieser Mikrozensusuntersuchung für Wien an sich sehr hohe, aber
dennoch im Vergleich zu statistischen Daten niedrigere Werte ergeben, dann
ergibt sich das dadurch, dass auf der einen Seite bei der Statistik gezählt
wird und bei einer Befragung eben die Erfahrungen eingebracht werden. Trotzdem,
und das Wichtige dabei ist, dass die Bundesländer sehr heftig den Vorwurf
kritisiert haben, der in dieser Mikrozensusuntersuchung erhoben wurde, dass es
nämlich einen eklatanten Bedarf in einigen Gebieten Österreichs gibt, weil sie
aus ihrer Sicht der Meinung sind, sie hätten genügend Angebote.
Ich möchte
nur auf einen der Fälle hinweisen die die Unterschiede auch gerade deshalb so
deutlich machen, weil wir ja wissen, dass Vorarlberg oder Tirol einen ganz
anderen Ansatz haben, was eigentlich Kinderbetreuung sein soll, aber Wien sehr
gerne mit Niederösterreich verglichen wird. Und dazu eine Zahl aus dieser
Untersuchung: Es wurde die Dauer des Aufenthaltes von unter sechsjährigen
Kindern nach Bundesländern hinterfragt und zwar in den Unterschiedlichkeiten
ganztags, nur vormittags, oder nur nachmittags. Und da zeigt sich bei
Niederösterreich, dass 8,1 Prozent der Kinder ganztags in
Kinderbetreuungseinrichtungen aufenthältig sind und in Wien 43,3 Prozent. Also
allein dieser Unterschied macht deutlich, welche unterschiedlichen Ansätze wir
haben.
Ein
zweiter großer Unterschied hat sich herausgestellt, was Schließzeiten
beziehungsweise Ferienzeiten betrifft. In fast allen Bundesländern ist es
selbstverständlich, dass sich Kinderbetreuungseinrichtungen auch für
nichtschulpflichtige Kinder an den Ferienordnungen der Schulen orientieren.
Nicht ganz durchgedrungen dürfte aber die Tatsache sein, dass sich die
Urlaubsgestaltung von Eltern nicht an den Ferienzeiten der Schulen orientiert
und damit natürlich ein riesengroßes Problem für die Eltern darstellt.
Die Kritik der Bundesländer an dieser Mikrozensuserhebung
und die Darstellung insgesamt hat als Ergebnis dazu geführt, dass die
Bundesvertreterinnen und -vertreter sich entschlossen haben, eine
ExpertInnenkommission aus allen verschiedensten Bereichen der
Interessenvertretungen sowohl der Arbeitgeber als auch der ArbeitnehmerInnen
mit all den Familienverbänden einzuberufen und die sollen jetzt gemeinsam
entlang dieser Mikrozensuserhebung feststellen, ob nun ein tatsächlicher Bedarf
gegeben ist oder nicht. Dieser ExpertInnenrunde schaue ich mit Aufmerksamkeit
entgegen, denn dabei wird sich herausstellen, dass man
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