Gemeinderat,
34. Sitzung vom 04.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 99
vorgegangen worden, so wie
das für die Baubehörde üblich ist.
Vorsitzender
GR Günther Reiter: Erste Zusatzfrage, Herr GR Josef Wagner.
GR Josef Wagner (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr
Stadtrat!
Ihre
heutige Antwort ist genau so enttäuschend wie Ihre Ausführungen im
Wohnbauausschuss. Ich habe Sie am 13. Oktober auf dieses illegale Bauwerk
aufmerksam gemacht, das am 10. Oktober errichtet wurde. Sie sagten damals, die
Baupolizei habe die Statik geprüft, es gebe keine Gefahr, daher sei alles in
Ordnung.
So ist es
nicht, Herr Stadtrat, und Sie erklären auch heute hier nicht, was Sie gegen ein
illegales Bauwerk unternommen haben. Ich glaube, dass Sie in der Zwischenzeit einsehen,
dass es ein Bauwerk nach der Bauordnung ist, nicht bewilligt an diesem Platz
steht, und daher die Baupolizei einzuschreiten hat.
Sie kennen
selbstverständlich die Bauordnung, aber Sie sagen nicht, ob ein Verfahren
eingeleitet und was unternommen wurde. Es ist jedenfalls für die Bürgerinnen
und Bürger in Wien schon sehr seltsam und ärgerlich, dass wochenlang jemand
ohne Sanktionen Gesetze brechen kann, wenn es sich gegen die Bundesregierung
richtet und wenn er der politischen Linie der Mehrheitsfraktion hier im Haus
angehört. Den Eindruck haben jedenfalls die Bürger und dabei geht es nicht nur
darum, dass es wochenlang währt, sondern schon dreieinhalb Jahre.
Konkret
frage ich Sie um das „Denkmal“, diesen Stein, den es vor dem Burgtheater von
der selben Künstlerin gibt und der dort bereits dreieinhalb Jahre steht. Warum
haben weder Sie als verantwortlicher Stadtrat noch die zuständige Baupolizei in
den vergangenen Jahren gegen das illegale Bauwerk am Burgtheater etwas
unternommen?
Vorsitzender
GR Günther Reiter: Herr Stadtrat, bitte.
Amtsf StR
Werner Faymann: Den Zwischenruf aus Ihren eigenen Reihen “Nun,
warum steht es dann dort!“ hätte ich persönlich für eine sinnvolle Frage
gehalten, weil dann kann man erklären und erläutern, wie die Verteilung in der
Stadt ist, und auch der rechtliche Zustand in einer Stadt, wenn jemand ein
Bauwerk aufstellt.
Die Frage
kann ich jetzt vielleicht mit beantworten, weil Sie das auch noch einmal
angesprochen haben, und Ihnen sagen: Wenn der Grundstückseigentümer - also
nehmen wir an, es ist ein Privater und es geht gar nicht um die Stadt - auf
seinem Grundstück etwas zulässt oder sogar selbst errichtet, dann hat trotzdem
die Baubehörde die Verpflichtung zu prüfen, ob Gefahr im Verzug ist.
Wenn
Gefahr in Verzug ist und das geprüft und festgestellt wurde, handelt sie
sofort. Ganz unabhängig, ob der Grundstückseigentümer derselben Meinung ist ...
(GR Josef Wagner spricht mit Kollegen seiner Fraktion.) Wollen
Sie das wissen Herr Gemeinderat, sonst erspare ich es mir, wenn es nicht ernst
gemeint ist, ersparen wir es uns beide. Ich wollte es Ihnen nur sagen: Wenn der
Grundstückseigentümer der Meinung ist, das ist ein Kunstwerk das dort stehen
sollte, wenn er dieser Meinung wäre, hat die Baubehörde ganz unabhängig von dieser
Frage zu prüfen, ob hier Gefahr in Verzug vorliegt. Dies auch unabhängig davon,
ob eine Bauverhandlung stattgefunden hat und ein positiver Abschluss der
Bauverhandlung erfolgt ist.
Gefahr in
Verzug war dort nicht gegeben, aber weil dieser Sockel über viele Wochen oder
gar über Monate gesehen, weil er aus Holz ist, natürlich witterungsanfällig
ist, wird daher in den nächsten Tagen ein Bescheid zugestellt werden, der die
aufschiebende Wirkung der Berufung aberkennt. Aber es war nicht - und zwar ganz
egal wer es ist, ganz egal auf welchem Grundstück es ist - Aufgabe der
Baubehörde, eine Gefahr in Verzug am 10.10. festzustellen, wenn keine vorhanden
ist.
Daher ist
der Vorwurf, oder die Frage an die Baubehörde, "Ist hier irgendein
Einfluss genommen worden?", unsinnig, weil ein Politiker aus meiner Sicht
niemals der Baubehörde vorschreiben würde, wann Gefahr in Verzug ist und wann
nicht.
Ist keine
Gefahr in Verzug, dann gibt es eine ganz klare Abfolge, wieder ganz unabhängig
vom Grundstückseigentümer: Es dauert ab dieser Wahrnehmung 14 Tage bis eine
Verhandlung stattfindet. Das war in diesem Fall so, ich kann Ihnen das ganz
genau sagen. Es wurde seitens der MA 37 bereits damals am nächsten Arbeitstag
am 13.10. Kontakt mit der Eigentümerin aufgenommen und sie auf die
baurechtliche Situation hingewiesen. Am 14.10. wurde die Verhandlung betreffend
der Erteilung eines Entfernungsauftrages ausgeschrieben unter Einhaltung der
erforderlichen Fristen, die gibt es nämlich, unabhängig vom
Grundstückseigentümer, unabhängig vom Bauwerk.
Unabhängig
von all dem wurde für den 29.10.2003, also rechtskonform, der
Verhandlungstermin festgesetzt. Am 29.10. fand um 10 Uhr die Vorort-Verhandlung
statt.
Anwesend
war Frau Mag Truger, also die Künstlerin, ein Vertreter der grundverwaltenden
Dienststelle MA 28, ein Vertreter des Bezirksvorstehers, ein Vertreter der
MA 37 und der MA 19. Auf Grund der Stellungnahmen des
Amtssachverständigen der MA 37 wurde einvernehmlich festgelegt, dass die
Skulptur binnen einer Woche nach Zustellung des Bescheides zu entfernen ist,
ebenfalls ohne politische Einflussnahme.
Die
aufschiebende Wirkung einer Berufung wurde ausgeschlossen. Frau Mag Truger hat
zugesagt, dem Auftrag zu entsprechen. Der Bescheid wird im Laufe dieser Woche
zugestellt. Das ist die eine Antwort.
Die zweite Antwort: Ebenso verhält es sich mit der
„Wächterin“. Für die “Wächterin“ fand ebenfalls am 14.10. eine Verhandlung
statt. Für die, die es nicht so genau wissen, es ist dies die Skulptur die beim
Burgtheater steht, die Sie erwähnt haben. Und es ergeht ebenfalls ein
Abtragungsauftrag, da die MA 19 aus Stadtbildgründen dem Standort nicht
zustimmt. Da ebenfalls kein ausreichendes Fundament erstellt wurde und daher
die statische Sicherheit nicht gewährleistet ist, wird auch in diesem Fall eine
Abtragungsfrist von einer Woche ohne aufschiebende Wirkung gegeben werden. Der
Bescheid soll ebenfalls im Laufe dieser Woche zustellt
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