Einwanderung und Aufenthalt
Bislang können Ukraine-Vertriebene nicht auf einen Aufenthaltstitel wie etwa die Rot-Weiß-Rot-Karte plus wechseln.
Die Bundesregierung hat jetzt angekündigt, dass sie für erwerbstätige Vertriebene aus der Ukraine einen Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus ermöglichen will. Es gibt dazu allerdings noch keinen konkreten Gesetzesbeschluss.
Derzeit ist noch nicht klar, was die genauen Voraussetzungen sein werden. Sobald diese feststehen, werden wir darüber informieren.
Sie möchten aus einem anderen Land nach Österreich kommen und hier längere Zeit leben?
Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen, hängt zum Beispiel davon ab, welche Staatsangehörigkeit Sie haben, wie lange Sie in Österreich bleiben und ob Sie hier arbeiten, studieren oder mit Ihrer Familie leben möchten.
Beantworten Sie die folgenden Fragen und erfahren Sie, ob Sie einen Aufenthaltstitel beantragen können. Wenn ja, erhalten Sie weitere Informationen zur Antragstellung, zum Beispiel welche Unterlagen Sie brauchen und welche Stelle für Sie zuständig ist.
Befragung starten
Sie haben die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz
Sie sind EWR-Bürger*in oder Schweizer*in und möchten länger als 3 Monate in Österreich bleiben? Dafür brauchen Sie eine Anmeldebescheinigung. Sie können auch einen Lichtbildausweis beantragen. mehr
Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates oder sind staatenlos
Sie kommen aus einem Drittstaat und möchten länger als 6 Monate in Österreich leben, zum Beispiel um hier zu studieren oder zu arbeiten? Dafür müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen. mehr
Sie haben eine Legitimationskarte
Mit einer Legitimationskarte halten Sie sich bereits rechtmäßig in Österreich auf und brauchen keinen weiteren Aufenthaltstitel. Wenn Sie auf ein Aufenthaltsrecht nach dem NAG umsteigen wollen, gelten für Sie die gleichen Voraussetzungen wie für alle Antragsteller*innen. mehr
Sie möchten Ihre Familie nach Österreich mitnehmen oder nachholen
Sie kommen aus dem Ausland und möchten Ihre Familie mitnehmen? Informieren Sie sich, ob Sie das können und welche Voraussetzungen Sie und Ihre Familienangehörigen erfüllen müssen. mehr
Notvignette
Sie haben rechtzeitig einen Verlängerungsantrag für Ihren abgelaufenen Aufenthaltstitel gestellt und müssen, bevor über Ihren Antrag entschieden wurde, ins Ausland reisen? Dafür brauchen Sie eine Notvignette. mehr
Aufenthalt in Österreich nach Brexit
Sie sind britische*r Staatsangehörige*r und leben schon seit vor dem 31. Dezember 2020 rechtmäßig in Österreich. Oder Sie sind mit einer solchen Person verwandt, verheiratet oder verpartnert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV erhalten. mehr
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 1 4000-3535 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an servicecenter@ma35.wien.gv.at. Das Team der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) informiert Sie gerne.
Kontakt zum Fachbereich Einwanderung (MA 35)
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