Aufenthalt für Drittstaatsangehörige oder Staatenlose
Bislang können Ukraine-Vertriebene nicht auf einen Aufenthaltstitel wie etwa die Rot-Weiß-Rot-Karte plus wechseln.
Die Bundesregierung hat jetzt angekündigt, dass sie für erwerbstätige Vertriebene aus der Ukraine einen Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot-Karte plus ermöglichen will. Es gibt dazu allerdings noch keinen konkreten Gesetzesbeschluss.
Derzeit ist noch nicht klar, was die genauen Voraussetzungen sein werden. Sobald diese feststehen, werden wir darüber informieren.
Drittstaatsangehörige sind Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz haben. Staatenlose sind Personen ohne Staatsangehörigkeit.
Sie kommen aus einem Drittstaat und möchten länger als 6 Monate in Österreich leben? Dafür müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.
Beantworten Sie die folgenden Fragen und erfahren Sie, ob Sie einen Aufenthaltstitel beantragen können. Wenn ja, erhalten Sie weitere Informationen zur Antragstellung, zum Beispiel welche Unterlagen Sie brauchen und welche Stelle für Sie zuständig ist.
Befragung starten
Erstantrag auf einen Aufenthaltstitel
Wenn Sie noch keinen Aufenthaltstitel haben, stellen Sie einen Erstantrag. Es ist auch ein Erstantrag, wenn Sie früher schon einmal einen Aufenthaltstitel hatten, der abgelaufen ist. Welchen Aufenthaltstitel Sie benötigen, hängt von mehreren Kriterien ab, zum Beispiel vom Zweck und von der Dauer Ihres Aufenthalts. mehr
Verlängerung oder Zweckänderung
Die meisten Aufenthaltstitel gelten eine bestimmte Zeit lang. Wenn Sie länger in Österreich bleiben möchten und es möglich ist, Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern, müssen Sie rechtzeitig einen Verlängerungsantrag stellen. Wenn sich Ihr Aufenthaltszweck ändert, müssen Sie eine Zweckänderung beantragen. mehr
Umstieg vom Asylgesetz auf einen Aufenthaltstitel nach dem NAG
Sie möchten Ihre Familie mitnehmen oder nachholen?
Informieren Sie sich, ob Sie das können und welche Voraussetzungen Sie und Ihre Familienangehörigen erfüllen müssen. mehr
Sie haben eine Legitimationskarte?
Mit einer Legitimationskarte halten Sie sich bereits rechtmäßig in Österreich auf und brauchen keinen weiteren Aufenthaltstitel. Wenn Sie auf ein Aufenthaltsrecht nach dem NAG umsteigen wollen, gelten für Sie die gleichen Voraussetzungen wie für alle Antragsteller*innen. mehr
Aufenthalt in Österreich nach Brexit
Sie sind britische*r Staatsangehörige*r und leben schon seit vor dem 31. Dezember 2020 rechtmäßig in Österreich. Oder Sie sind mit einer solchen Person verwandt, verheiratet oder verpartnert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV erhalten. mehr
Haben Sie noch Fragen?
Rufen Sie uns unter der Telefonnummer +43 1 4000-3535 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an servicecenter@ma35.wien.gv.at. Das Team der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) informiert Sie gerne.
Kontakt zum Fachbereich Einwanderung (MA 35)
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Stadt Wien | Einwanderung und Staatsbürgerschaft
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