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Landtag, 13. Sitzung vom 26.06.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 101 von 111

 

fessionelle Teams sind natürlich notwendig. Die sind in etlichen sozialen Bereichen notwendig, die sind State of the Art, damit man eben Dinge nicht aus einer einfachen Perspektive sieht. Probleme sind multikausal, daher sollten die Lösungsansätze multiperspektivisch sein. Das, was wir kritisieren und was hier in dieser Novelle zum Ausdruck kommt, ist aber eine Vermischung von Professionalitäten. Die Ausbildungswege sind ja aus gutem Grund unterschiedlich, und wenn man sich die Bemerkungen zu den Einwendungen, die im Rahmen dieser Begutachtung gemacht wurden, ansieht, kann man das vereinfacht folgendermaßen wiedergeben: Ja, es gibt unterschiedliche Ausbildungswege, aber wir können diejenigen, die nicht als Sozialpädagogen ausgebildet sind, quasi nachschulen. - Das ist aber der falsche Weg. Es sind eben keine Sozialpädagogen, sondern Menschen, die in der Psychologie, in der Psychiatrie, in der Pädagogik daheim sind. Diese Ausbildung sollen sie auch zur Anwendung bringen. Sie sollen aber nicht in einem fachfremden Tätigkeitsfeld tätig werden, weil man - genau, wie es Kollegin Berner auch gesagt hat - damit keine Lösung schafft, man schafft damit eine zusätzliche Gefahr. Und das ist genau das Gegenteil von dem, was wir für unsere Kinder und Jugendlichen wollen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Auch der Schluss, dass es sich bei der Sozialpädagogik um eine Anschlussausbildung handelt, aber die Psychiater und die Psychologen eine tertiäre Ausbildung haben, dass diese gleichsam höherwertig ist und quasi eine tertiäre Ausbildung eine nicht tertiäre Ausbildung per se schlägt, ist ja eine nahezu nicht nachvollziehbare Annahme. Ich würde ganz grundsätzlich, um es auf ein ganz anderes Feld zu bringen, jemanden, der vielleicht technische Physik oder Maschinenbau auf der TU studiert hat, bei einem Auto keine Bremsen reparieren zu lassen, weil das eben gefährlich ist, weil er ja kein Mechaniker ist. Ich würde so jemanden auch nicht mit einem Nachschulkurs meine Bremsen reparieren lassen, sondern gleich zum Mechaniker gehen. Und genauso sollen Sozialpädagogen dort eingesetzt werden, wo Sozialpädagogik gefragt ist, Psychiater und Psychologen dort eingesetzt werden, wo ihre fachliche Kompetenz ist, gerne in multiprofessionellen Teams, aber jeder in seiner Profession, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Der Einwand von anderen hat vielleicht mehr Gravität, als wenn es der Blind oder von mir aus auch die Kollegin Berner und die Kollegin Keri hier am Rednerpult sagt. Deshalb habe ich hier eine ganze Latte von fachlich einschlägig bewandten Institutionen, die fachlich wesentlich bewandter sind als ich es bin - das gebe ich durchaus zu, ich bin kein Sozialpädagoge und auch kein Psychologe, kein Psychiater: die Younion, die UG-Younion, die Younion KIV/UG, der Österreichische Gewerkschaftsbund, die Arbeiterkammer Wien, die Volksanwaltschaft, die Österreichische Gesellschaft für Soziale Arbeit, das Department Sozialwissenschaften der Hochschule Campus Wien, die Fachbereichskonferenz der Studiengänge Soziale Arbeit in Österreich und der Österreichische Berufsverband der Sozialen Arbeit.

 

Und dann kommt die Stadt Wien daher und sagt, die Einwände all dieser fachlich einschlägigen und mit der fachlichen Materie bestens vertrauten Institutionen seien nicht nachvollziehbar, und dann kommt quasi ex cathedra: Wahr ist vielmehr, …! - also eine tatsächliche Berichtigung quasi in der Regierungsvorlage. Das kann doch nicht ernsthaft das Niveau sein, auf dem wir diskutieren wollen, wenn es darum geht, den bestmöglichen Schutz für unsere Kinder und Jugendlichen herzustellen, meine Damen und Herren! Das ist einfach ein Niveau, das ich nicht teile. (Beifall bei der FPÖ sowie von Abg. Mag. Ursula Berner, MA und Abg. Sabine Keri.)

 

Der Psychosoziale Dienst sagt, dass pädagogische Fachkräfte gleichgesetzt werden wollen und zumindest eine Mindestquote für sozialpädagogisch qualifiziertes Personal wollen. Wir fragen dann im Ausschuss nach, ob es diese Mindestquote gibt und dann kommt: Nein, es gibt keine Quoten, ist nicht festgelegt. - Gut, offensichtlich kann man nicht nachvollziehen, was der Psychosoziale Dienst will, weil man es ja nicht macht. Die Volksanwaltschaft: Das ist nicht einmal eine Institution, der man einen Bias unterstellen könnte, weil man sagt, okay, es gibt Institutionen, die bilden Sozialpädagogen aus, die wollen das als quasi Closed Circle nur für Sozialpädagogen haben, dass das quasi Interesse von Standespolitik wäre. Aber die Volksanwaltschaft ist weder eine Ausbildungseinrichtung für Sozialpädagogen noch sonst in dieser Tätigkeit irgendwie verbunden, und auch die Volksanwaltschaft sagt: keine Öffnung, sondern Zusatzqualifikationen! - Also genau das Gegenteil von dem, was hier in der Novelle geschieht.

 

Ein Passus, dass man sagt, es ist eine gleichwertige Ausbildung anzuerkennen: Dann fragt man, was unter einer gleichwertigen Ausbildung zu verstehen ist, an welchen Parametern man das bemisst, welche Checkliste man abarbeiten muss, damit man diesen Standard als erreicht ansieht. Und dann kommt die Antwort: Das wird geschehen, weil die Behörde es in einem Verwaltungsverfahren feststellt. - Ich möchte Ihnen keine Angst machen, aber tagtäglich passieren Verwaltungsverfahren, die einfach nicht richtig ausgehen. Die Behörde ist nicht fehlerfrei. Wenn ich einen unbestimmten Gesetzesbegriff habe, den die Behörde, die das dann ausführen soll, selbst auszufüllen hat und offensichtlich - befürchte ich fast - nach Bedarf an Personal auszufüllen hat - bevor man gar niemanden hat, ist halt die Gleichwertigkeit leichter zu erreichen -, dann ist das nicht gut. Da verlangen wir auch, was die Vorhersehbarkeit betrifft, was die Präzisierung betrifft, mehr als eine allgemeine Anerkennung der gleichwertigen Ausbildung. Da wären zum Beispiel demonstrative Aufzählungen, wenn sie schon nicht taxativ sind, durchaus angebracht gewesen, um mehr Rechtssicherheit zu bieten.

 

Zum Zweiten: Die Vermischung der Aufgaben der Krisenzentren, nämlich die Gefährdungsabklärung, und jene der sozialpädagogischen WGs ist schon angesprochen worden. Das eine soll der Kurzzeitbetreuung dienen, der Akutbetreuung, sage ich jetzt einmal, bis auch ein Sachverhalt halbwegs rechtssicher festgestellt ist. Bei den anderen soll aber eine emotionale Bindung,

 

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