Landtag, 13. Sitzung vom 26.06.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 102 von 111
sage ich jetzt einmal, auch zu einem gewissen Grad, der anstrebenswert ist, aufgebaut werden. Wenn man diese Aufgaben vermischt, tut man beiden Institutionen nichts Gutes, nämlich weder den Krisenzentren noch den sozialpädagogischen WGs. Auch aus diesem Grund können wir dieser Novelle nicht beitreten. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist schon angesprochen worden, die Novelle ist natürlich grundrechtsrelevant - und zwar in mehreren Dimensionen. Sie hat natürlich eine Dimension im Artikel 8 MRK, im Bereich des Privat- und Familienlebens - no na, das liegt auf der Hand -, aber natürlich auch im Bereich des Grundrechtes auf Datenschutz. Wenn Kollege Burian vorher gesagt hat, das Kindeswohl schlägt alles (Abg. Mag. Lukas Burian: Das habe ich nicht gesagt!), ist das, und das habe ich vorhin hineingerufen, erstaunlich eindimensional, Herr Kollege, weil natürlich das Kindeswohl in einem Rechtsstaat immer rechtsstaatlich bestmöglich ausgestattet werden muss. Wir kommen sonst in eine Dimension hinein, in der zumindest ich als jemand, der Artikel 18 unserer Bundesverfassung durchaus verbunden ist - nur zur Erläuterung: dass eben die gesamte staatliche Verwaltung auf Grund der Gesetze ausgeübt wird und nicht auf Grund höherer Bedürfnisse ... (Abg. Mag. Lukas Burian: Kinder schlagen hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen!) … höhere Bedürfnisse immer berücksichtigen, aber immer in einem rechtsstaatlichen Rahmen, immer im Rahmen einer Verhältnisabwägung aller Grundrechte! Ich gebe zu, fast alle Grundrechte haben einen Ausgestaltungs- oder einen Eingriffsvorbehalt, aber bitte nicht in dieser Apodiktik sich hier herausstellen und das proklamieren, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn wir jetzt auf die Auskünfte, auf die Sonderauskünfte eingehen und auf die Zugriffe beispielsweise auf die Zentrale Informationssammlung und den KPA: Es ist selbst von der LPD Wien eingewendet worden - das selbst nehme ich zurück -, es ist von der LPD Wien eingewendet worden, dass ein umfassender Zugriff Informationen umfassen würde, die für die Zwecke des Kinderschutzes nicht erforderlich sind. Ja, es ist schon gesagt worden, das ist richtig, dass Einwände im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt wurden und Anpassungen vorgenommen wurden. Aber eines frage ich mich schon - vielleicht kann es Kollege Gremel nachher beantworten: Wenn ein solch umfassender Zugriff ursprünglich geplant war, mit welcher Intentionalität war er geplant? Das heißt, auf welche Daten wollte man zugreifen? Und nachdem man sich überzeugen hat lassen, dass dieser Zugriff offensichtlich nicht notwendig ist, und wäre die Einschränkung in der endgültigen Vorlage nicht geschehen: Warum braucht man diese Daten jetzt plötzlich doch nicht? - Das heißt, wäre dieser Einwand im Begutachtungsverfahren nicht gekommen, hätten Sie den erweiterten Zugriff durchgezogen. Das garantiere ich Ihnen, weil von selbst wären Sie nicht draufgekommen. Und wenn Sie von selbst nicht draufgekommen wären, hätten Sie den erweiterten Zugriff, den Sie jetzt eingeschränkt haben, nachher auch durchgezogen. Sie hätten auf Daten zugegriffen, von denen Sie jetzt selbst behaupten, dass Sie sie gar nicht brauchen. Dann frage ich mich als jemand, der sich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung und einen Grundsatz der Datenminimierung wünscht und alles, was im Datenschutzrecht damit zu tun hat, der sich das anschaut: Mit welchem Mindset gehen Sie in solche Abfragen dann hinein? Wie schaut das dann im Konkreten aus?
Wir haben im Ausschuss auch gefragt: Wie schaut das technisch aus, wie wird das abgewickelt? Werden die Betroffenen, wenn das Geheimnis des Datenzugriffes nicht mehr erforderlich ist, nachher informiert, dass man dann die Datenschutzrechte auf Richtigstellung, auf Löschung und so weiter geltend machen kann? Wenn ich gar nicht weiß, dass meine Daten erhoben wurden, werde ich wohl kaum zu jeder Behörde hingehen und fragen: Was macht ihr heute mit meinen Daten?, außer ich habe ein sehr verdichtetes Bedürfnis danach. - Wir haben keine Antworten bekommen, und das gibt uns meines Erachtens begründeten Anlass zur Sorge, dass eben überschießend vorgegangen werden könnte auf Grund dieser Bestimmungen. Es wurde von meiner Vorrednerin, ich glaube, von Kollegin Keri, schon gesagt, vielleicht war es auch Kollegin Berner, ich möchte das jetzt niemanden zuweisen. Die Bedingungen, unter denen auf die Daten zugegriffen werden kann, müssen präzisiert werden, damit man auch hier ein grundrechtsfreundlicheres Raster hat, an dem sich auch die Behörde - und das schützt auch die Behörde - orientieren kann und dann eben nicht in die Gefahr kommt, überschießend zu handeln, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist vorher die Kinder- und Jugendanwaltschaft schon angesprochen worden: Natürlich macht der Titel, und da wende ich mich wieder an die NEOS, jetzt nicht besonders viel aus.
Immer zu sagen, das ist nur ein Symbol und so weiter: In kulturellen Kontexten haben natürlich auch Symbole eine bestimmte Wirkung. Wir bewegen uns halt in kulturellen Kontexten. In erster Linie ist natürlich der Gesetzestext wichtig, aber auch Symbole, Bezeichnungen, Namen et cetera haben Bedeutung. Wenn man ein Amt für Jugend und Familie hat und das Wort Familie herausstreicht, dann gibt man dem Ganzen natürlich einen anderen Spin. Das ist in der Natur der Sache.
Das ist auch den Bediensteten dort überhaupt nicht vorzuwerfen. Es gibt zum Beispiel auch in Unternehmen Leitbilder. Die haben überhaupt keine rechtsverbindliche Wirkung. Auch in öffentlichen Dienststellen gibt es Leitbilder. (Zwischenruf.) - Wie bitte? Ich vergaloppiere mich überhaupt nicht. Sie können nur meinen Gedanken vielleicht nicht folgen. Ich erkläre es Ihnen aber gerne langsamer.
Schauen Sie, wenn Sie sagen, dass das Herausstreichen des Wortes Familie aus dem damaligen Amt für Jugend und Familie nicht wichtig sei - ich habe Ihnen ganz genau zugehört -, dann sage ich Ihnen: Nein, der Name ist wichtig, weil der Name identitätsstiftend ist. Eine Identitätsstiftung ist gerade bei einer Behörde, die im grundrechtsnahen Bereich arbeitet, ganz essenziell. Das wollen Sie halt nicht wahrhaben. Wir sehen das halt anders. Wir sind ja in einer pluralistischen Gesellschaft.
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