Landtag, 13. Sitzung vom 26.06.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 98 von 111
dieses konkrete Kind? - Genau da habe ich meine Probleme mit dem ÖVP-Antrag zur ganzheitlichen Einbeziehung der Familie. Dort wird so getan, als wäre das Hauptproblem, dass der Begriff "Familie" nicht mehr im Namen der MA 11 steht, als hätte Kinderschutz dadurch seine Richtung verloren - so hast du, glaube ich, gesagt. Ich halte das für sehr rückwärtsgewandt und überhaupt nicht im Sinne dessen, was unsere Kinder und Jugendlichen brauchen. (Abg. Armin Blind: Na ja, …!) Die MA 11 heißt Kinder- und Jugendhilfe, weil Kinder und Jugendliche im Zentrum stehen müssen, nicht die Selbsterzählung der Eltern, nicht ein mögliches Idealbild einer Familie, sondern immer das Kindeswohl. Eltern einzubinden ist richtig, wenn es dem Kindeswohl dient. Es gibt kein Elternvetorecht gegen Kinderschutz, das gibt es einfach nicht. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Die Generation meiner Eltern hat noch auf Scheiteln knien müssen.
Jetzt komme ich auch gleich zu unserem Resolutionsantrag für eine gewaltfreie Erziehung. Wir wissen alle, wie wichtig das ist, wir haben in den 89er Jahren begonnen, wir alle wissen aus den Geschichten unserer Eltern, unserer Familien ganz genau, wie Traumata auch weitervererbt werden.
An dieser Stelle möchte ich nicht nur um Zustimmung für diesen Resolutionsantrag bitten, ich möchte schon auch noch auf den Antrag der FPÖ eingehen, der etwas überrascht. Wir haben ja einerseits den Kickl-Sager von der Ohrfeige, diese Nostalgie, und andererseits haben wir hier gleichzeitig einen Antrag über die gewaltfreie Kindererziehung. (Abg. Armin Blind: Sie sollten vielleicht weniger hineininterpretieren in Reden, sondern besser zuhören!) Ich möchte euch gerne Folgendes empfehlen: Es gibt einen wunderbaren österreichischen Heimatfilm von einem berühmten österreichischen Regisseur, der "Das weiße Band" heißt. Da geht es nicht nur um Kindererziehung, sondern, wenn man ein bisschen zwischen den Zeilen liest, es geht auch noch um etwas ganz anderes, was in den 20er und 30er Jahren passiert ist. Dieser Film, lieber Kollege Blind, trägt auf alle Fälle zur eigenen Intellektualität bei. Ich kann Ihnen das auf alle Fälle nur empfehlen. (Beifall bei den NEOS.)
Natürlich müssen Kindesabnahmen sorgfältig geprüft werden - welche Kontakte möglich sind, welche Kontakte belastend sind und welche Kontakte ein Kind gefährden oder retraumatisieren können. Auch uneingeschränkte Akteneinsicht klingt zunächst einmal nach Transparenz, aber im Kinderschutz ganz konkret kann sie sensible Informationen über Kinder meldende Fachpersonen oder Bezugspersonen offenlegen. Transparenz ja, Rechtsstaatlichkeit ja, aber nicht um jeden Preis, dass das Schutzinteresse des Kindes zur Nebensache wird.
Auch der Antrag auf eine neue unabhängige Ombudsstelle klingt zunächst freundlich, in Wahrheit wäre sie aber eine zusätzliche Parallelstruktur neben Gerichten, Kinder- und Jugendanwaltschaft, Auskunftsrechten, Dokumentationspflichten, Aufsicht und Beschwerdemöglichkeiten. Das baut nicht Kinderschutz aus, das baut Misstrauen gegen die Kinder- und Jugendhilfe institutionell ein. Und dagegen sind wir ganz konkret.
Eine Stelle mit kostenloser Rechtshilfe, Akteneinsicht und Fallbetrachtung vor Gericht ist nicht einfach eine Ombudsstelle, das ist eine neue Gegenbehörde im Gewand der Beratung. Sie verschiebt die Logik weg vom Schutz des Kindes hin zum Konflikt Eltern gegen die MA 11 - genau das Gegenteil von dem, was du gesagt hast. Kinderschutz ist kein Parteienstreitverfahren zwischen Eltern und Behörde. Ein Kind in Gefahr braucht keine Behördendoppelgleisigkeit, es braucht Schutz. Diesen verbessern wir mit dieser Novelle ganz klar.
Und dann kommt eben auch noch der Antrag der ÖVP, ein eigenes Gesetz für die Kinder- und Jugendanwaltschaft: Die Kinder- und Jugendanwaltschaft ist wichtig. Sie leistet seit 35 Jahren tatsächlich großartige Arbeit. Und genau deshalb stärken wir auch ihre Funktion in dieser Novelle besonders. Die ÖVP tut aber gerade so, als wäre Unabhängigkeit erst dann echt, wenn es ein eigenes Gesetz gibt. Das ist für mich schon mehr Symbolpolitik als Interesse am Kinde. (Abg. Armin Blind: Symbole sind aber manchmal wichtig!) - Jetzt habe ich doch aber gerade die ÖVP angesprochen. Was redest du da jetzt? - Unabhängigkeit entsteht nicht durch einen neuen Titel am Deckblatt, sondern durch klare Aufgaben, ausreichende Rechte und tatsächliche Wirksamkeit. Ein eigenes Gesetz ist keine Antwort auf die heutige Novelle. Es schützt heute kein einziges Kind zusätzlich, es verbessert heute auch keine Gefährdungsabklärung. Die ÖVP beantragt hier nicht Kinderschutz, sie beantragt ein Organisationsprojekt. Was wir machen, ist: Wir novellieren ein Kinderschutzgesetz.
Über den Antrag zum transparenten Datenerfassungssystem haben wir heute schon etwas gehört, aber das ist ein eigenes Verwaltungs- und Digitalisierungsprojekt und nicht Gegenstand dieser Gesetzesnovelle. Wer ein IT-Projekt gegen ein Kinderschutzgesetz ausspielt, vermischt bewusst zwei Ebenen. Wem die beschlossene Digitalisierung wichtiger ist als der Kinderschutz … Dann muss ich das auch nicht weiter kommentieren.
Auch bei dem GRÜNEN-Antrag sehe ich eine Schieflage: Die Überschrift "Überwachung statt Familien" wird der Sache nicht gerecht. Diese Novelle stärkt konkrete Gefährdungsabklärung, rechtlich abgesicherten Informationsaustausch, Kinderschutzkonzepte, Datenschutz durch klare Regeln und die Kinder- und Jugendanwaltschaft. Wer alles, was der Kinder- und Jugendhilfe im Ernstfall Handlungssicherheit gibt, sofort als Überwachung abwertet, macht Kinderschutz handlungsunfähig. Deshalb lehnen wir diesen Antrag auch ab.
Gerade weil uns die Familien wichtig sind, weil wir Elternrechte ernst nehmen und weil geregelte Kontrolle notwendig ist und weil wir nicht zulassen, dass Kinderschutz hinter veralteten Familienbildern, Doppelstrukturen und politischem Misstrauen verschwindet, haben wir diese Novelle beschlossen.
Jetzt möchte ich mich noch ganz bewusst bedanken: bei den MitarbeiterInnen der MA 11, den Fachkräften in den Einrichtungen, den privaten Trägern, den Krisenzentren, den Pflegepersonen, der Kinder- und Jugendanwaltschaft und bei allen Menschen in Schulen, Kindergärten, offener Jugendarbeit, Polizei und Beratungsstel
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