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Landtag, 13. Sitzung vom 26.06.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 95 von 111

 

schreibe ich sofort, wenn das so ist. Wir müssen uns aber die Frage stellen, warum die Eltern dann Angst haben, sich bei der MA 11 zu melden, und warum die Eltern kein Vertrauen in die MA 11 haben. Damit müssen wir uns wirklich auseinandersetzen, denn was die Eltern oft haben, ist das Gefühl, dass sie in Generalverdacht geraten. Davor haben sie wirklich Angst. Davor warne ich eh schon länger. Ich sage, so können wir die Kinder, die Hilfe brauchen, nicht schützen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich habe mir wirklich Gedanken darüber gemacht, wann das eigentlich so abgebogen ist. Ich kann mich erinnern, 2018 hat die MA 11 noch Amt für Jugend und Familie geheißen, und 2018 haben wir dann alle gemeinsam beschlossen, dass das Amt nicht mehr Amt für Jugend und Familie heißt, sondern Amt für Kinder- und Jugendhilfe. Und ich habe mir gedacht, vielleicht war das der erste Fehler, den wir gemacht haben. Vielleicht war das der erste Fehler, nicht, weil der Name alleine die Qualität bestimmt, sondern weil wir vielleicht eine Strategie eingeleitet haben, dass das Elternhaus viel zu sehr außen vor lässt. Die betroffenen Familien erzählen uns nämlich immer wieder: Wir werden verurteilt, wir geraten unter Druck, es wird uns mit Kindesabnahme gedroht! - Und sie haben immer Angst, dann etwas Falsches zu sagen. Sie werden zunehmend verunsichert, und sie haben Angst, dass das Hilfegespräch immer mehr zum Ermittlungsverfahren wird.

 

Und wenn eine Familie Angst hat, dann wird sie keine Hilfe annehmen. Wir müssen dann aber auch sagen, dass da etwas schiefläuft. Ich wünsche mir wirklich, dass die Kinder- und Jugendhilfe in Zukunft als Partner gesehen wird und auch so wahrgenommen wird und nicht als Gegner. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wir müssen aber zuerst nicht nur das Vertrauen stärken, sondern wir müssen auch dafür sorgen, dass jene, die täglich mit den Kindern arbeiten, die bestmöglichen Rahmenbedingungen vorfinden. Genau deshalb möchte ich jetzt auf einen Punkt in der Novelle zu sprechen kommen, wo ich wirklich der Überzeugung bin, dass der Weg, den wir einschlagen, ein falscher ist. Ich hoffe inständig, dass ich am Holzweg bin, und ich hoffe wirklich, dass ich irgendwann eines Tages hier stehen und sagen kann: Okay, ihr habt recht gehabt.

 

Und zwar geht es um das Personal. Wir haben jetzt im Gesetz geltend: "Mit Aufgaben der Sozialpädagogik dürfen nur folgende Personen betraut werden: Absolventinnen und Absolventen einer in der Republik Österreich gültigen Ausbildung zur Sozialpädagogik." - Nachdem es heute wahrscheinlich beschlossen wird, gilt: "Als pädagogische Fachkräfte in Einrichtungen gemäß § 46 dürfen nur folgende Personen betraut werden: Absolventen und Absolventinnen einer in der Republik Österreich gültigen Ausbildung für Sozialpädagogik, Absolventinnen und Absolventen einer in der Republik Österreich gültigen Ausbildung für Sozialarbeit sowie Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Bildungswissenschaft, der Psychologie, der klinischen Psychologie oder der Psychotherapie." - Wir haben darüber geredet, und es war ein Wahnsinn, wie viele Stellungnahmen gegen diesen Passus waren. Wir haben wirklich massive Bedenken gehabt und in den Stellungnahmen sind wir auch mit wirklich massiven Bedenken konfrontiert worden. Ich möchte sie Ihnen noch einmal in Erinnerung rufen: Die Younion spricht von einer Aushöhlung und Deprofessionalisierung der Sozialpädagogik. Der Österreichische Gewerkschaftsbund warnt davor, sozialpädagogische Tätigkeiten auf Berufsgruppen auszuweiten, deren Ausbildung nicht auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Zwangskontext ausgerichtet ist. Die Arbeiterkammer geht sogar so weit, dass sie schreibt: Diese Novelle könnte den Kinderschutz schwächen, weil Sozialpädagoginnen und -pädagogen speziell auf Gefährdungseinschätzungen und die Arbeit mit besonders vulnerablen Familien ausgebildet werden. Die Volksanwaltschaft weist auch darauf hin, dass Universitätsstudien in Psychologie oder in Psychotherapie keine praxisnahe sozialpädagogische Ausbildung ersetzen.

 

Also, wenn die Arbeiterkammer, die Volksanwaltschaft, der ÖGB, der Psychosoziale Dienst war auch noch dabei, zahlreiche Fachhochschulen, nahezu alle die gleichen Bedenken haben, warum wurden die nicht ernst genommen? Warum haben wir bei den Stellungnahmen der MA 11 einfach nur zu lesen bekommen: Diese Einwände sind nicht nachvollziehbar!? - Das ist für mich nicht nachvollziehbar. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wir haben das auch im Ausschuss gesagt, es hat ja niemand etwas gegen multiprofessionelle Teams, das stellt ja auch niemand in Frage. Die leisten alle eine super Arbeit - die Psychologen, die Psychotherapeuten, die Sozialarbeiter. Aber Multiprofessionalität bedeutet doch nicht, dass verschiedene Berufsgruppen die gleiche Tätigkeit ausüben. Ein Kinderchirurg ersetzt keinen Kinderarzt, eine Hebamme kann nicht das, was ein Orthopäde kann, und ein Psychotherapeut ersetzt keine Sozialpädagogin. Jede Profession - das ist mir aber schon auch wichtig, zu sagen -, hat ihre eigene Kompetenz, aber so kann man das nicht aufziehen! Ich hoffe nur, dass das nicht die einzige Antwort auf den Fachkräftemangel ist, den Sie haben. (Beifall bei der ÖVP.) - So, ich muss jetzt nur auf die Zeit schauen.

 

Das Zweite ist: Kinderschutz bedeutet auch Familienschutz, und eine Familie ist und bleibt der wichtigste Lebensraum eines Kindes. Ja, es gibt Situationen, in denen die Kinder geschützt werden müssen, wo die Stadt oder der Staat auch eingreifen müssen, das steht hier nicht zur Debatte. Aber das Ziel muss schon sein, dass Familien dort, wo es gelingt, als erstes stabilisiert werden müssen. Ich sehe aber dieses Leitbild nicht in den Gesetzen dieser Novelle. Ich sehe mehr Mitwirkungspflichten, ich sehe mehr Dokumentationspflichten, ich sehe den Datenaustausch, und ich sehe mehr Kontrollmöglichkeiten.

 

Ein Satz hat mich wirklich getriggert - das sagt immer meine Kollegin Olischar -, das ist vom § 24 Abs. 4. Ich möchte jetzt nicht den gesamten Text vorlesen, es geht um die Eltern und betreute Personen und weitere Personen im Umfeld, und da steht: "Sie sind verpflichtet, zur Überprüfung des Vorliegens einer Gefährdung, die […] Informationen und personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen" - okay - "sowie die Kontaktaufnahme mit

 

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