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Landtag, 13. Sitzung vom 26.06.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 92 von 111

 

Die Frau Kollegin hat auch schon ganz begeistert davon gesprochen: Wir müssen ein Gebäudeinventar errichten. Es wundert mich, dass es das bis jetzt noch nicht gibt. Aber wir müssen jetzt ein Gebäudeinventar errichten, das diesen Bestimmungen entspricht. Das ist natürlich etwas anderes.

 

So. Meine Damen und Herren, was bedeutet das für uns? - Ich möchte das gar nicht geringschätzen. Es stimmt schon, ja, es sollte natürlich vor allem eine Aufgabe der öffentlichen Hand sein, Energieeffizienz im Auge zu behalten und dem entsprechend nachzukommen. Nur, diese Auflagen - ich habe es Ihnen schon vorhin gesagt - sind planwirtschaftliche Instrumente. Das ist ganz klar. Also man stülpt das drüber und sagt: 3 Prozent pro Jahr! Zack, zack, zack, zack, zack, zack!

 

Wieder: NEOS, guten Morgen! Aber ich gebe es eigentlich inzwischen auf. Ich habe es immer wieder gesagt, aber - verzeihen Sie mir! - ich werde Sie nicht mehr an Ihre angebliche liberale Seite erinnern, weil Sie sie einfach nicht haben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

 

Das beste Beispiel zu diesem Gesetz: Was ist das Problem, meine Damen und Herren? - Na ja, da komme ich wieder auf die Diskussion von Montag und Dienstag zurück: Das kostet. Was das kostet, sehen wir auch. Da wurde zumindest versucht, eine Grobschätzung vorzunehmen. Das ist erkennbar in den erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz. Was wird da ausgeführt? - Also es ist die Landesregierung selber, die uns diese Berechnungen liefert: "Die Erfüllung der Vorbildfunktion öffentlicher Einrichtungen und neue administrative Aufgaben zur Verwirklichung und Durchführung […] führen zu einem behördlichen Mehraufwand […]" - no na ned -, "der zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden kann." - Also auch da: Geisterbahn. - "Für die einmalige Erstellung des erforderlichen Gebäudeinventars […]" - da sind wir wieder beim Gebäudeinventar - "sind externe Kosten […] von 500 000 […] zu veranschlagen." Intern ist mit einem "Zeitaufwand von 300 Personentagen durch Personal des Magistrats zu rechnen" und für die Pflege mit 30 Personentagen! - Ob man damit auskommen wird? Schauen wir mal!

 

Jetzt wird es heftig. Jetzt kommt die Verpflichtung, die wir jetzt haben, eben unsere Gebäude zu sanieren, 3 Prozent pro Jahr, mit Ausnahme der Gemeindewohnungen. Aber da gibt es genug Gebäude, die darunterfallen: Krankenhäuser - wurscht, alles was uns gehört -, Schulen, Kindergärten und so weiter und so fort, Bezirksämter und so weiter und so fort. Also was rechnet uns das Amt der Wiener Landesregierung vor? - Finanzielle Auswirkungen, Kostenübersicht, Renovierungspflicht. Jetzt haben wir es einmal bis 2036 hier stehen: "Es werden Gesamtkosten" - von denen habe ich noch überhaupt nichts gehört - in Höhe von […] 1.870.000.000,00 für die Renovierungspflicht angenommen."

 

Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Wir haben es schlicht nicht. Wir pfeifen eh schon aus dem letzten Loch. Wir haben Schulden gemacht, dass die Tür nicht zugeht. Jetzt haben wir einen riesen Konsolidierungsbedarf, der eh nicht genutzt wird, und jetzt haben wir noch einmal 1,87 Milliarden laut sehr, sehr, sehr konservativer Schätzung, weil die davon ausgehen, dass es eine Inflation in der Höhe von 2 Prozent geben wird. Also schauen wir mal! In diesem Jahr geht es sich schon einmal nicht aus.

 

"Es ist durch die Renovierungspflicht mit Auswirkungen auf die Bezirke zu rechnen […]." - Überraschung! - "Die Auswirkungen können nicht abgeschätzt werden." - Also wie sehr die Bezirke bluten müssen, steht da nicht drin, können wir nicht wissen, habe ich mir im Übrigen erlaubt, zu versuchen, im Ausschuss nachzufragen. Antwort: keine. Also auch hier befinden wir uns im Blindflug, meine Damen und Herren.

 

Dass das nicht nur mir aufgefallen ist, sondern auch im Begutachtungsverfahren ... Ich darf übrigens noch einmal darauf hinweisen - ich habe das schon dutzende Male von dieser Stelle aus gemacht: Ich würde auch gerne die Stellungnahmen der internen Begutachtung lesen - ich glaube nicht, dass das ein Geheimnis sein sollte -, also der einzelnen Magistratsabteilungen, was die zum Gesetz sagen. Da bin ich auf den Motivenbericht, der uns vorliegt, angewiesen, aber ich sehe sie nicht, obwohl die gerade in dem Zusammenhang interessant wären.

 

Ich lese Ihnen ein bisschen was vor: Also, im Begutachtungsverfahren wurden unter anderem Stellungnahmen von der Magistratsdirektion, Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit, Gruppe Strategische Versorgungssicherheit abgegeben. Die merkt zu diesen beiden Paragrafen, die ich Ihnen vorgelesen habe, an: Auf Grund der budgetären Situation sollte auf die Verankerung prozentueller Quoten für Senkung des Energieverbrauchs öffentlicher Einrichtungen nach Renovierungspflichten verzichtet werden. - Also der eigene Magistrat sagt uns, wir können uns das nicht leisten. Er schreibt das natürlich nicht so, wie ich es jetzt sage, aber ich meine, das ist relativ eindeutig. Stellungnahme der Stadträtin: Das ... entspricht der Umsetzungspflicht der Energieeffizienzrichtlinie!

 

Dass das auch Bezirke mitbekommen haben, ist auch klar. Ich zitiere hier die Bezirksvorstehung Alsergrund. Ich glaube, das gehört euch, das ist ein SPÖ-geführter Bezirk: "Es erfolgte der Hinweis auf verpflichtende Sanierungsmaßnahmen für laufende Instandhaltungs- und Sanierungsaufgaben bei Schulen und Kindergärten, die budgetär in die Verantwortung der Bezirke fielen. Ohne entsprechend ausgestattete Fördertöpfe könnten viele Bezirke die finanziellen Belastungen nicht stemmen." - Überraschung! - "Wie sollen wir das machen? Woher sollen wir das Geld nehmen? Da wird es wohl notwendig sein, dass die Stadt Wien wieder Fördertöpfe vergibt." - So was kennen wir, es macht auch hin und wieder Sinn. Nur, wir haben ja selber kein Geld.

 

Der Wiener Gesundheitsverbund, auch eine unverdächtige Organisation, eine Unternehmung der Stadt Wien, wie Sie wissen, schreibt, er ersucht um Ausnahme für den Gesundheitsbereich, insbesondere mit Patientensicherheit und Versorgungssicherheit als Priorität, und Ausnahme von der Renovierungspflicht für klinischen

 

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