Landtag, 13. Sitzung vom 26.06.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 91 von 111
glieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist wieder mit den Stimmen der SPÖ, der NEOS und der GRÜNEN beschlossen. Damit ist dieses Gesetz ebenfalls in zweiter Lesung so beschlossen.
Wir kommen zur Postnummer 3. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem das Wiener Energieeffizienzgesetz 2026 erlassen wird und das Wiener Energie- und Klimarechts-Umsetzungsgesetz 2020, das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 und die Bauordnung für Wien geändert werden (Wiener Energierechts-Änderungsgesetz 2026). Ich bitte die Amtsf. StRin Hanel-Torsch, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch: Ich ersuche um Zustimmung.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Hier liegt eine Wortmeldung vor.
Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Abg. Kowarik, und ich erteile ihm das Wort.
Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ): Danke. - Herr Präsident, meine Damen und Herren, Frau Berichterstatterin.
Also folgt der Rede zweiter Teil.
Um noch ganz kurz auf das vorige Gesetz zurückzukommen: Was ist dort auch enthalten? - Nicht nur, wenn man seine Liegenschaften verkauft oder verschenkt, muss man das beachten, sondern auch bei Share Deals, also bei allen Bestimmungen, die im Grunderwerbsteuergesetz erfasst sind. Es ist ganz interessant: In einer Stellungnahme wurde auch, glaube ich, von der Wirtschaftskammer festgehalten, dass das gar nicht so einfach zu eruieren ist. Wer sich mit den Bestimmungen des § 1 des Grunderwerbssteuergesetzes, der ja von der jetzigen Regierung novelliert wurde, einmal auseinandergesetzt hat, dem schwirrt wahrscheinlich der Kopf, wenn er versucht, das ernst zu nehmen.
Da haben wir es geschafft. Wo haben wir es nicht geschafft haben, diese Share Deals vorzusehen? Darüber rede ich auch schon, seit ich hier im Haus sitze: im Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz. Dort ist das nämlich nicht vorgesehen. Also dort kann man Geschäftsanteile an wen auch immer übertragen. Dort schaffen wir es noch nicht. Gut, wie auch immer, es ist so, wie es ist. Das macht es nicht besser.
Wir kommen zum zweiten Gesetz, und das ist das Gesetz, mit dem eben die Energieeffizienz-Richtlinie umgesetzt wird. Da schaffen wir ein neues Gesetz und novellieren noch zwei weitere Gesetze. Auch das ist offensichtlich kein Liebkind unserer Stadtverwaltung oder unseres Bundeslandes. Die Umsetzung hätte bereits bis 11.10.2025 erfolgen sollen. Also so ernst nehmen wir selber EU-Regeln. Soll so sein. Wie gesagt, ich finde das jetzt nicht ganz so tragisch, aber es ist schon sehr bezeichnend.
Worum geht es da? - Wir haben es teilweise schon von den Vorrednern gehört. Das Wiener Energieeffizienzgesetz wird neu gestaltet. Im Wesentlichen novellieren wir auch die Bauordnung wieder - also natürlich noch eine Novelle. Im Wiener Energieeffizienzgesetz sind aber aus meiner Sicht die wesentlichen Bestimmungen drinnen. Also im § 2 sind die Ziele definiert, im § 3 sind Begriffsbestimmungen vorgesehen. Dann gibt es den § 4, den Grundsatz "Energieeffizienz an erster Stelle". Die Frau Kollegin hat es schon ausgeführt: "Öffentliche Einrichtungen haben in relevanten Sektoren bei Planungs-, Politik- und größeren Investitionsentscheidungen" die Ressourcen zu bewerten und die Energieeffizienzlösungen zu bewerten. Soll so sein. Das ist ein gewisser Aufwand, der uns natürlich trifft - Stichwort Bürokratisierung -, aber das geht ja noch.
Spannend wird es dann im 2. Abschnitt dieses neuen Gesetzes: "Vorbildfunktion öffentlicher Einrichtungen", "Endenergieverbrauch". Im § 5 dieses Gesetzes wird im Absatz 1 normiert: "Der Gesamtendenergieverbrauch aller öffentlichen Einrichtungen zusammen ist gegenüber dem Basisjahr 2021 jährlich um mindestens 1,9 % zu senken." - Also Ausgangspunkt ist das Basisjahr 2021, und um 1,9 Prozent muss man das jeweils senken. Das muss natürlich laufend evaluiert werden und ist auch mitzuteilen.
§ 6 ist dann noch spannender, die "Renovierungspflicht". Die trifft jetzt ... Es ist ja sehr sympathisch, dass Sie (in Richtung NEOS) immer lachen, aber mir kommt das Weinen bei diesen Gesetzen. § 6 - "Renovierungspflicht", hier der Absatz 1: "Jährlich sind mindestens 3 % der Gesamtfläche konditionierter Gebäude, die sich im Eigentum öffentlicher Einrichtungen befinden, zu renovieren und damit zu Niedrigstenergiegebäuden oder Nullemissionsgebäuden umzubauen (Renovierungspflicht)." - Also die Aufgabe der öffentlichen Hand, der Kommune - also, ich gehe jetzt von der Stadt Wien aus: Wir müssen, ob wir wollen oder nicht, jährlich mindestens 3 Prozent der Gesamtfläche sanieren, damit wir Niedrigstenergie- oder Nullemissionsgebäude haben. Diese Umbauverpflichtung haben wir.
Was haben wir als Wien vorgenommen? - Eine Ausnahme, die jetzt einerseits gescheit ist, andererseits auch nicht gescheit ist. Gescheit ist sie, weil wir ja sowieso kein Geld haben, wie wir in den letzten Tagen schon gehört haben. "Gebäude und Gebäudeteile, die sich im Eigentum einer öffentlichen Einrichtung befinden […], sind […] ausgenommen", "soweit diese Gebäude und Gebäudeteile sozialen Wohnzwecken dienen". - Was ist das? - Gemeindebauten. Gemeindebauten sind ausgenommen. Das, wo es eigentlich am dringendsten notwendig wäre, nehmen wir wieder aus. Wie gesagt, ich habe ein gewisses Verständnis dafür, weil wir uns das sowieso alles nicht leisten können. Das sagt übrigens nicht nur der Kowarik - ich lese es Ihnen auch vor -, sondern auch der eigene Magistrat sagt das.
Es gibt wieder Ausnahmen für offiziell geschützte Gebäude für Gottesdienste und für sonstige Gebäude. Es gibt auch einen alternativen Ansatz. Da müssen für die Renovierungsschritte Renovierungspässe vorgelegt werden - also Bürokratie, Bürokratie, Bürokratie.
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