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Landtag, 13. Sitzung vom 26.06.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 87 von 111

 

tert und sich zum Ziel setzt, hier in erster Linie in die Sanierung zu gehen. Genau.

 

Was für Wien tatsächlich auch in Anbetracht der Kosten wesentlich ist, ist, dass die Wohngebäude von dieser EU-Gebäuderichtlinie nicht umfasst sind, sondern es tatsächlich Gebäude betrifft, die keine Wohnnutzung haben.

 

Daher finde ich es auch wesentlich, dass wir diese zwei Gesetzesentwürfe gemeinsam beschließen, weil sie eigentlich sehr stark zusammenhängen. Ich würde mich sehr über die Zustimmung zu den beiden Gesetzesentwürfen freuen. - Danke schön. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

 

Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für die Wortmeldung.

 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist der Abg. Mag. Kowarik, und ich ersuche ihn um seine Wortmeldung. - Bitte schön, Herr Abgeordneter.

 

18.14.47

Abg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ)|: Danke. - Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Berichterstatterin!

 

Die Diskussion die wir jetzt über die beiden Gesetzesvorhaben führen, schließt in Wirklichkeit an die Diskussionen an, die wir in dieser Woche schon ausgiebig geführt haben. Einerseits haben wir nämlich den Rechnungsabschluss diskutiert und festgestellt, dass es - ich sage es einmal vorsichtig - mit der budgetären Situation unserer Kommune schwierig ist - ich möchte nicht sagen, dass wir pleite sind -, dass es eben ausgesprochen schwierige Zeiten sind und das Geld an allen Ecken und Enden fehlt. Das Zweite - und das haben wir heute auch schon zu Mittag und am frühen Nachmittag diskutiert - ist die EU-Debatte. An diese zwei Debatten kann man eigentlich nahtlos anschließen.

 

Sie haben schön gehört, es geht um die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien, die wir jetzt ins nationale, also ins landesgesetzliche Recht umsetzen müssen. Ich finde es ganz gut, dass das jetzt passiert. Wir haben jetzt in den Sonntagsreden bei der EU-Debatte gehört, wie wunderschön wir uns das alles vorstellen, haben uns teilweise beschimpft - alles gut. Jetzt sehen wir, was das tatsächlich bedeutet, nämlich das EU-Recht heruntergebrochen auf unser Land und in Wirklichkeit auf unsere Kommune, weil unsere Kommune ja die entscheidende Körperschaft ist, wenn es ums Geld geht. Wir werden sehen, das sind heftige Bestimmungen.

 

Es wundert mich ehrlich gesagt, dass die Diskussionen über die beiden Gesetze in einer Diskussion abgeführt werden sollen. Ich werde versuchen, mich daran zu halten - ich glaube, es ist so ausgemacht worden, dass alles auf einmal diskutiert wird -, behalte mir aber ausdrücklich vor, mich auch beim nächsten Poststück noch zu Wort zu melden, weil es hier um Bereiche geht, die zumindest aus meiner Sicht - und ich glaube, ich bin einer der wenigen, die sich dieses Gesetz zumindest in den wesentlichen Zügen genauer angeschaut haben - wirklich heftige Bestimmungen enthalten, die uns dann treffen werden und die sozusagen en passant umgesetzt werden.

 

Dass die Thematik offensichtlich sehr sperrig ist und nicht für alle wirklich interessant ist, zeigt sich auch daran, dass wir natürlich mit der Umsetzung in nationales Recht zu spät dran sind. Das können Sie auch in der Richtlinie nachlesen. Die EU-Gebäuderichtlinie hätte bis Mai 2026 umgesetzt werden sollen. Also da kann man sagen: Okay, schmecks! Ein knappes Monat haben wir halt nicht ganz geschafft! Was mich tatsächlich überrascht hat - aber soll so sein, das ist nicht meine Sache -, ist, dass sich die GRÜNEN zu diesen Tagesordnungspunkten gar nicht melden, weil das eigentlich genau das ist, was die GRÜNEN immer predigen und wir immer kritisieren. Also wir melden uns dazu, die GRÜNEN melden sich nicht. Wie gesagt: Ich bin ihnen nicht böse, aber es hat mich sehr überrascht.

 

Ich habe Ihnen schon gesagt, wenn ich mit den 20 Minuten, die wir ja letztens bekommen haben - noch einmal danke für nichts, liebe NEOS -, bei dieser Gesetzesbehandlung nicht auskomme, melde ich mich beim nächsten Poststück noch einmal.

 

So, wir kommen - das ist, glaube ich, der jetzige Tagesordnungspunkt, zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Also wir haben schon gehört, wir sind zu spät dran. Das finde ich nicht weiter tragisch, aber es ist schon bezeichnend, dass das offensichtlich auch für die Kommune als solches nicht das Lieblingsthema ist, was wir da jetzt umsetzen. Kritische Worte hat man ja von meinem Vorvorredner gehört. Ich werde auf die ÖVP auch noch ein bisschen eingehen, die wie immer einmal das sagt und einmal das macht. Aber es war schon vieles richtig, was Sie gesagt haben. Die Kollegin vor mir hat überhaupt nur alles positiv gefunden. Sie können sich vielleicht denken, dass ich das nicht ganz so sehe.

 

So, gehen wir in den Gesetzestext, meine Damen und Herren! Sie haben vielleicht schon einmal von mir gehört, dass ich gerne das Gesetz selber bespreche und die Gesetzesbestimmungen direkt anspreche. Hinsichtlich der Gebäudeeffizienz oder der Umsetzung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ändern wir wieder einmal die Bauordnung für Wien, das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz und das Wiener Garagengesetz.

 

Kommen wir zur Bauordnung! Eines vorweg - das wurde ja auch schon vorsichtig gesagt, gehört aber doppelt unterstrichen und mit dem Leuchtstift noch einmal angemalt: Einfacher wird unsere Bauordnung durch diese Gesetzesnovelle nicht. Ich glaube, das wird jedem, der sich das durchgelesen hat, eingängig sein. Wir - das wurde auch schon gesagt - sind in einer Situation, in der es mit der Wohnbauleistung ein Riesenproblem gibt, in der wir eigentlich schnelle Bauverfahren bräuchten. Diese Bauordnungsnovelle bewirkt genau das Gegenteil. Das Wesentliche in der Bauordnung ist in den §§ 118 ff. neu beziehungsweise dann noch in den weiteren Bestimmungen geregelt. Im 7. Abschnitt der Bauordnung - den gab es bisher schon -, "Energieeinsparung und Wärmeschutz", ist dann der § 118 novelliert worden. Hier sind die Begriffsbestimmungen ausgewiesen. Meine Damen und Herren, mit 42 Litera wird versucht, hier die

 

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