Landtag, 13. Sitzung vom 26.06.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 83 von 111
mung geben, um ein Zeichen der Zustimmung. - Ich sehe die Zustimmung nur beim Klub der Wiener FPÖ gegen die Stimmen von ÖVP, NEOS, SPÖ und GRÜNEN. Somit mehrheitlich abgelehnt.
Es liegt weiters ein Beschluss- und Resolutionsantrag des Klubs der Wiener Volkspartei vor zum Thema Vergabe der Gemeindewohnungen an Integrationsbedingungen knüpfen. Ich frage jene Damen und Herren des Landtages, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe die Zustimmung bei der ÖVP und der FPÖ gegen die Stimmen von NEOS, SPÖ und GRÜNEN. Somit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich schlage Ihnen vor, die zweite Lesung dieser Gesetzesvorlage sofort vornehmen zu lassen, und ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Vorschlag ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Diese Zustimmung ist durchgehend. Ich stelle die einstimmige Zustimmung fest.
Damit darf ich gleich zur zweiten Lesung zu kommen. Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Ich sehe die Zustimmung bei den NEOS, bei der SPÖ, bei den GRÜNEN und der ÖVP gegen die Stimmen der Freiheitlichen. Somit ist dieses Gesetz in zweiter Lesung beschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen nun zur Postnummer 4 der Tagesordnung. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 und das Wiener Garagengesetz 2008 geändert wird.
Berichterstatterin hierzu ist die Frau Amtsf. StRin Mag. Hanel-Torsch. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch: Ich ersuche um Zustimmung.
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Jawohl, danke. - Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Widerspruch erhoben? - Das ist nicht der Fall, daher werde ich so vorgehen. Die Debatte ist eröffnet.
Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Abg. Mayer, und ich erteile es ihm. - Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg. Lorenz Mayer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Landesrätin, sehr geehrter Herr Präsident!
Die Diskussion der heutigen Gesetzesvorlage passt ja sehr gut zum heutigen Schwerpunkt Europa, weil es um die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie geht. Ich werde mir erlauben, in meiner Rede gleich auf beide Gesetzesentwürfe einzugehen, damit ich uns Zeit erspare und ich mich nicht zweimal zu Wort melden muss.
Anzumerken ist natürlich, es geht um eine Umsetzung einer EU-Richtlinie. Das heißt, wir sind verpflichtet, diese umzusetzen und zeitlich sind wir auch schon drüber beim einen oder anderen. Insgesamt sehe ich aber zwei Punkte im Speziellen sehr kritisch.
Einerseits setzen wir da etwas um, was in der Legislaturperiode des Europäischen Parlamentes auf europäischer Ebene beschlossen worden ist. Das zeigt uns natürlich - und das ist keine Kritik an der Stadtregierung -, insgesamt, wie lange Prozesse einfach dauern - von der europäischen Ebene bis zur nationalen und hier zur landesgesetzlichen Ebene. Das sehe ich deshalb kritisch, weil sich natürlich in der Zwischenzeit die Voraussetzungen ändern, einerseits auf politischer Ebene, aber natürlich auch insgesamt durch Rahmenbedingungen und politische Schwerpunktsetzungen und wir vielleicht heute etwas umsetzen, wo das Europäische Parlament bald etwas Gegenteiliges oder etwas anderes dazu beschließt. Das ist natürlich deshalb besonders schwierig und kritisch zu sehen, denn wenn sich das so fortsetzt, diese Verfahren so lange dauern, dann ist das gerade für den Vertrauensschutz in die Institutionen sehr suboptimal. (Beifall bei der ÖVP.)
Andererseits wird heute nicht nur die EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt, sie wird übererfüllt. Und ein derartiges Gold-Plating ist aus unserer Sicht deutlich abzulehnen. Konkret werden durch die Umsetzung dieser Gebäuderichtlinie allen Eigentümern von Gebäuden zahlreiche Verpflichtungen auferlegt, mit dem Ziel der vollständigen Dekarbonisierung bis 2050. Diese Übererfüllung der Normen führt dazu, dass die Wirtschaft stark beschränkt wird, dass Verfahren verkompliziert werden, und ein Ziel, das heute in der Debatte mit den europäischen Abgeordneten genannt wurde, nämlich die Deregulierung, ja eigentlich konterkariert wird. Und das lehnen wir massivst ab. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber gehen wir vielleicht gleich konkret auf die Kritikpunkte im Einzelnen ein. Ganz allgemein ist es relativ sonderbar, dass bautechnische Vorschriften, die sich bisher in der Bautechnikverordnung und in den OIB-Richtlinien befunden haben, jetzt direkt in die Bauordnung wandern. Das führt dazu, dass die Bauordnung komplexer wird.
Generell ist es aus unserer Sicht schwierig, wenn die Bauordnung komplexer wird. Wir haben in dieser Legislaturperiode, bilde ich mir ein, auch noch einen Prozess, wo wir die Bauordnung vereinfachen wollen. Da werden wir hoffentlich alle danach trachten, dass die Bauordnung verständlich ist und für alle leicht anzuwenden. Denn wenn die Bauordnung schwierig anzuwenden ist, dann brauche ich mehr Expertise, dann wird das Bauunterfangen teurer, und irgendwer wird das ja dann zahlen müssen.
Weiters - und das kritisiert die Wirtschaftskammer in ihrer Stellungnahme zu Recht - kommen zahlreiche neue administrative Aufwendungen im Zusammenhang mit Neubau und Sanierung dazu. Wir wissen wiederum, wenn Behördenverfahren komplexer werden, dann wird auch der administrative Aufwand stärker, dann werden die Sanierungs- und Renovierungsvorhaben teurer. Das geht ja eigentlich gegen das Ziel und sorgt damit eher für Unsicherheit. (Beifall bei der ÖVP.)
Auch für Unsicherheit sorgt die Frist von fünf Jahren, die für eine Renovierungspflicht normiert ist für bestehende Nicht-Wohngebäude. Die Frist ist ja so scheinbar nicht vorgegeben in der Gebäuderichtlinie, selbstgewählt und eigentlich viel zu kurz, wenn man bedenkt, wie kom
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