Landtag, 13. Sitzung vom 26.06.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 81 von 111
hinringen. Das finde ich recht schade, weil ihr letztendlich hauptsächlich die Politiker seid, die die Wiener, die Staatsbürger vertreten sollen, und erst in zweiter Linie andere Menschen. Das ist einfach so. Der Staatsbürgerschaft überhaupt keine Aufmerksamkeit, überhaupt keinen Bonuspunkt zu schenken, ich weiß nicht, das ist für mich eigentlich unverständlich, und das finde ich sehr schade. Das ist auch der Grund, warum wir dieser Gesetzesnovelle nicht zustimmen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Das Nächste, was für mich ein bisschen merkwürdig ist, aber vielleicht habe nur ich es nicht verstanden, ich weiß nicht: Werte Stadträtin, wir haben aus Ihrem Büro die Information bekommen, wo die Kriterien sind, was jetzt Bonuspunkte erzeugt, was sie nicht erzeugt. Was aber komplett offen ist, sind die Fragen: Für was bekomme ich wie viele Bonuspunkte? Wie viele Bonuspunkte brauche ich, um irgendwie vorgereiht zu werden, und wie funktioniert das System? - Das ist nicht durchschaubar. Ich weiß nicht, sind zehn Bonuspunkte ausreichend? - Gibt es zum Beispiel für Überbelag Bonuspunkte, und wie viele gibt es dafür? Und, und, und. Was ist die Hauptpunktanzahl, die man erreichen kann? - All das erschließt sich nicht. Das habe ich im ersten Gespräch bereits noch mit der Stadträtin Gaál gesagt. Ganz, ganz wichtig wäre für uns - und auch für die Bürger -, zu sehen, wie funktioniert das Bonuspunktesystem. Nicht nur jetzt die punktuelle Aufzählung, was kann Bonuspunkte erzeugen, sondern wie funktioniert es mathematisch. Das wäre vielleicht im Rahmen der Transparenz sehr interessant. Aber bis dato ist uns das nicht vorgestellt worden. Ich weiß nicht, ob ihr es selber nicht wisst oder ... Ich habe keine Ahnung. Das ist der nächste Punkt, warum wir nicht zustimmen können.
Also, wie gesagt, sehr schade, dass Sie auf unsere Forderung, dass die Staatsbürgerschaft keine Bonuspunkte erzeugt, nicht eingegangen sind, und dass die Vergaberichtlinien und die Bonuspunkte bis dato intransparent sind. - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für Ihre Wortmeldung.
Als Nächste zu Wort gemeldet die Frau Abg. Mag. Seidl, und ich bitte sie um ihre Wortmeldung. - Bitte, Frau Abgeordnete.
Abg. Mag. Alice Seidl, BA (SPÖ): Sehr geehrte Frau Landesrätin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuseherinnen und Zuseher!
Bevor ich jetzt zum eigentlichen Thema der Wohnungsvergabe NEU komme, möchte ich ein bisschen etwas richtigstellen, was mein Vorredner von der FPÖ jetzt so im Wesentlichen zum Thema Zugang von Drittstaatsangehörigen zum Gemeindebau behauptet hat. Er hat es ja nicht zum ersten Mal behauptet.
Tatsächlich habe ich in meiner allerersten Rede hier auch schon zu diesem Thema ihm entgegnet, auch im Ausschuss war es das letzte Mal wieder Thema. Jetzt habe ich mir gedacht, ich nehme mir da ein bisschen mehr Zeit, und vielleicht können wir das ein für alle Mal klären.
Gehen wir ins Jahr 2003: Da wurde eine EU-Richtlinie beschlossen, nämlich betreffend der Rechtsstellung von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen. Bei der Einigung im Rat der Europäischen Union im Juni 2003 wurde Österreich vertreten von Herrn Bundesminister Böhmdorfer, FPÖ, und von Herrn Bundesminister Strasser von der ÖVP, bei der Annahme im Rat wenige Monate später dann vertreten durch den Herrn Bundesminister Grasser. - Wir erinnern uns: bis zum Jahr 2002 für die FPÖ und anschließend für die ÖVP tätig. Mit dieser sogenannten Daueraufenthaltsrechts-Richtlinie wurde dann mit Zustimmung von schwarz-blauen Regierungsmitgliedern eben das Ziel verfolgt, Drittstaatangehörigen, die einen längeren Aufenthalt in einem Mitgliedstaat haben, eine stabilere Rechtsstellung zu geben und ihnen auch einige Rechte und Vorteile zukommen zu lassen.
Wenn man sich dann Artikel 11 dieser Richtlinie anschaut, dann normiert der eine Gleichbehandlungspflicht, nämlich sollen Aufenthaltsberechtige auf gewissen Gebieten wie eigene Staatsangehörige behandelt werden. Da schauen wir dann ... (Abg. Michael Niegl: Wohnen ist keine Grundversorgung.) - Genau, da schauen wir dann runter, lit. f, in diesem Absatz 1 steht ausdrücklich "Verfahren für den Erhalt von Wohnraum" als Schutzbereich. Das heißt, seit Ablaufen der Umsetzungsfrist dieser Daueraufenthalts-EU-Richtlinie gilt, dass Menschen, die einen Daueraufenthaltstitel haben, gleichgestellt sind bei der Wohnungsvergabe - von der FPÖ mitbeschlossen! (Abg. Michael Niegl: Falsch.) - Es ist nicht falsch, Herr Kollege. Aber ich habe den Text mit. Ich habe auch die Vorabentscheidung mit, die Sie vorhin angesprochen haben. Sie kommen dann ja immer mit dieser Vorabentscheidung des EuGH zu einer Maßnahme des Landes Oberösterreich, das war im Jahr 2021, zu eben dieser angesprochenen Rechtssache C-94/20. Und zwar betrifft diese Entscheidung die Frage, ob der Nachweis von Deutschkenntnissen eingefordert werden kann und die Gewährung von Wohnbeihilfe daran geknüpft werden kann. Das heißt, der Sachverhalt unterscheidet sich schon einmal maßgeblich.
Warum ist das relevant? - Weil wir nämlich wieder in diesen Artikel 11 schauen, dann ist nämlich die Wohnbeihilfe nicht so ein "Verfahren für den Erhalt von Wohnraum", sondern eine Maßnahme der Sozialhilfe beziehungsweise des Sozialschutzes, der wiederum ist geregelt in lit. d. Jetzt schauen wir noch in den Absatz 4. Dort ist nämlich geregelt, dass eine Ausnahme gemacht werden kann von diesem Gleichbehandlungsgebot - und zwar nur für Sozialleistungen soweit sie nicht den Kernbereich betreffen, also keine "Kernleistungen" sind. Da hat der EuGH dann gesagt, das darf der Nationalstaat selbst einschätzen, ob das der Fall ist oder nicht. Und das ist der Grund, warum es möglich war, die Wohnbeihilfe in Oberösterreich an den Nachweis von Deutschkenntnissen zu knüpfen. (Abg. Michael Niegl: Genau das Gleiche wäre jetzt mit den Bonuspunkten möglich gewesen.) - Das ist nicht anwendbar. Das widerspricht ... Was Sie machen wollen, widerspricht Unionsrecht, ist unions
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