Landtag, 13. Sitzung vom 26.06.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 80 von 111
mit den spezifischen Fallkonstellationen ein. Auch die Bonuspunkte, die jetzt ausführlich erläutert worden sind von der Kollegin Arapović, sind nicht konkret im Gesetz geregelt. Aber diese Negativeinträge regelt man konkret im Gesetz, das ist für uns nicht nachvollziehbar und schränkt die Flexibilität ein. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Dann ist eine nicht konkretisierte Mindestmeldedauer im Gesetz vorgesehen. Auch das sehen wir mit vielen NGOs, die das auch kritisiert haben, kritisch. Aktuell sind es zwei Jahre durchgehende Meldung. Uns ist im Ausschuss zugesagt worden, dass das System einzelne kleine Meldelücken sozusagen ausblenden kann. Wir würden vorschlagen, dass man nicht an die Meldedauer anknüpft, sondern an den nachgewiesenen Aufenthalt in Wien. Das könnten dann auch andere Dinge sein, also sagen wir zum Beispiel, jemand ist im Frauenhaus untergebracht, man kann vom Frauenahaus einen Nachweis bekommen, dass die Person im Frauenhaus untergebracht war, aber es gibt eine Meldelücke, weil irgendwie vergessen worden ist, die Meldung zu machen - das wäre sinnvoll. Da wird aber leider jetzt im Gesetz auf die Meldedauer abgestellt.
Die NGOs haben ein anderes System vorgeschlagen. Die haben gesagt, machen wir einen Durchrechnungszeitraum von drei Jahren, in dem zwei Jahre gemeldet sind. Auch das wäre ein sinnvoller Vorschlag, um Personen aus der spezifische Gruppe der Wohnungslosen nicht unnötig auszuschließen. Wir bringen deshalb diesbezüglich einen Abänderungsantrag ein und würden uns freuen, wenn Sie dem zustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Man muss abschließend zu dem Gesetz auch sagen: Vieles ist noch offen. Das Gesetz regelt nur sehr Grundsätzliches. Die konkrete Ausgestaltung können wir erst beurteilen, wenn wir es wirklich sehen. Insbesondere wissen wir nicht, wie die einzelnen Bonuspunkte sozusagen gewichtet sind. Auch die Information, die uns die Stadträtin zukommen lassen hat, kann das natürlich nicht abbilden. Das wird dann noch ein wichtiger Punkt sein, wo man bewertet, ist es fair und sozial ausgewogen gestaltet. Das können wir jetzt nicht sagen. Die Grundlage ist einmal geschaffen, die Mechanik stimmt.
Lassen Sie mich noch einen kritischen Punkt sagen. Ein Dorn im Auge ist uns, dass wir nicht nur beim Zugang zum sozialen Wohnbau handeln sollten, sondern auch bei der Kontrolle, ob der soziale Wohnbau genutzt wird, ob ein dringender Wohnbedarf besteht. Manche im Haus werden sich an den Fall von Sigi Wolf erinnern. Seit 2003 hatte er in seiner Wohnung, in der er Hauptmieter war, nur mehr einen Nebenwohnsitz gemeldet. Das ist niemandem aufgefallen - bis 2022, dann ist es den Medien aufgefallen, nicht dem Vermieter Wiener Wohnen. Dann hat er die Wohnung abgeben müssen.
Unser Vorschlag war schon damals: Überprüfen wir doch bitte in regelmäßigen Abständen, ob die HauptmieterInnen in Gemeindewohnungen - auch in geförderten Wohnungen sollte man das machen - auch weiterhin ihren Hauptwohnsitz in dieser Wohnung haben. Dann kann man immer noch Ausnahmen machen, wenn eine Studentin oder ein Student ein halbes Jahr im Ausland ist, keine Frage, aber das wäre das Normalste der Welt, dass man als Vermieter überprüft, besteht weiterhin der dringende Wohnbedarf für die Sozialwohnung, weil eine Gemeindewohnung ist kein Freizeitwohnsitz und sollte nicht als Reserve für zukünftige Zeiten aufgehoben werden.
Wesentlich bedeutsamer als dieser Punkt, nämlich auch, als die gerade diskutierte Frage von leer stehenden Wohnungen im Gemeindebau, die tatsächlich eine sehr kleine Anzahl ist, ist, dass es grundsätzlich erfreulich ist, dass es einfach wird zu erklären, wie man an eine Gemeindewohnung und an eine geförderte Wohnung kommt. Die Mechanik, die auf den Weg gebracht wird, ist jedenfalls ein großer Schritt. Ich möchte mich deshalb auch bei den beteiligten MitarbeiterInnen, insbesondere bei Wiener Wohnen und beim Wohnservice und im Büro der Stadträtin bedanken. Wir werden zustimmen. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Prof. Mag. Dr. Gerhard Schmid: Vielen Dank, Herr Abgeordneter.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Niegl, und ich bitte um seine Wortmeldung.
Abg. Michael Niegl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, werte Frau Stadträtin, werte Kolleginnen und Kollegen!
Prinzipiell ist die Idee, die Wohnungsvergabe auf neue Füße zu stellen, eine gute. Denn ich darf vielleicht ein kleines Beispiel bringen. Ich habe jetzt gerade wieder eine Beschwerdeführerin, die hat vorher auf einem Kreuzfahrtschiff gearbeitet, lebt jetzt zurzeit in Untermiete, und der Untervermieter will sie nicht mehr in der Wohnung haben. Sie hat das irgendwie nur so als Notprogramm gemacht, dort zu wohnen. Sie ist schwanger und hat jetzt um eine Wohnung angesucht. Der Untervermieter hat ihr auch noch schriftlich bestätigt, dass er sie nicht mehr in der Wohnung haben möchte. Wir haben gemeinsam einen Antrag formuliert. Was ist gekommen? - Eine Ablehnung.
Das sind halt so Sachen, die verstehen die Leute dann teilweise nicht. Es wurde bis dato oft nicht einmal argumentiert, es ist nur zurückgekommen: Sie entsprechen nicht den Vergaberichtlinien. Das ist ein bisschen zu wenig. Vielleicht kann man den Leuten auch ein wenig mehr helfen. Vielleicht wird es in Zukunft besser werden, so hoffen wir zumindest.
Worauf leider keine Rücksicht genommen wird, ist nach wie vor die Staatsbürgerschaft. Ich weiß, das ist für euch ein Reizwort. Ich habe aber bereits öfters gesagt, dass es klar ist, dass das möglich ist. Wir sehen es in Oberösterreich.
Auch hier wird restriktiver Zugang zum sozialen Wohnbau gelebt. Die EU hat das erkannt. Ja, bitte, nehmen Sie diese rechtliche Lage zur Kenntnis. Zur Information, es handelt sich um die Rechtssache C-94/20. Dem Land Oberösterreich wurde so recht gegeben.
Also, wir hätten hier eine Möglichkeit gehabt. Es ist gar nicht darum gegangen, nicht Staatsbürger komplett auszuschließen, sondern zumindest in den Vergaberichtlinien Bonuspunkte für die Staatsbürgerschaft zu vergeben. Aber auch zu dem konnten Sie sich leider nicht
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