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Landtag, 13. Sitzung vom 26.06.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 79 von 111

 

nungen, die jetzt in den letzten Jahren über verschiedene Sonderschienen vergeben wurden, wieder an den Mann oder an die Frau gebracht werden. Da haben zum Beispiel Studierende, die vielleicht Interesse haben an einer Einzimmerwohnung, derzeit keinen Zugang gehabt. Die könnten jetzt über diese Schiene an diesen Wohnungen interessiert sein. Das halte ich grundsätzlich auch für positiv, dass kleine Wohnungen nicht leer stehen. (Beifall bei den GRÜNEN und von Abg. Dipl.-Ing. Selma Arapović.)

 

Dann halte ich auch dieses Bonuspunktesystem für grundsätzlich sinnvoll, weil es ermöglicht, dass man sich verändernde Lebensumstände zeitnah berücksichtigt und nicht sozusagen dann im Prozess nicht mehr berücksichtigen kann. Die Kollegin Arapović hat es schon angesprochen, die Schwangerschaft ist so ein Fall, aber auch zum Beispiel das Eintreten einer Behinderung im Lebensverlauf, dass man sich sozusagen angemeldet hat für ein Wohnticket, dann kommt eine Behinderung dazu, da müsste man wieder entweder ein neues Wohnticket beantragen oder man bleibt im bisherigen Prozess. Das war bisher alles ein sehr starres System. Das ist jetzt verändert. Man könnte mit dem Bonuspunktesystem zukünftig auch auf gesellschaftliche Veränderungen eingehen. Ich weiß jetzt nicht, was das wäre, aber man könnte ergänzen, wenn man der Meinung ist, da gibt es jetzt einen Aspekt, der hat sich gesellschaftlich entwickelt, dann legen wir da jetzt irgendwelche Bonuspunkte für irgendwas, was mir jetzt nicht einfällt, fest. Da wäre das System relativ rasch adaptierbar.

 

Die Dringlichkeit des Wohnbedarfes wird sehr stark priorisiert. Also die Wohnungen werden online gestellt. Man muss innerhalb von 48 Stunden und dann innerhalb von 24 Stunden sozusagen rückmelden, ob man die Wohnung besichtigt, wenn man unter den Erstgereihten ist. Das heißt, das ist ein System, das die Dringlichkeit des Wohnbedarfes priorisiert. Ich komme dann noch zu einem Aber diesbezüglich.

 

Last but not least, wenn es stimmt und das alles funktioniert, dann wird das Personal der Wohnberatung und des Wohnservices, das derzeit sehr intensiv damit beschäftigt ist analoge Anträge zu bearbeiten, sozusagen Dokumente einzuscannen, solche Dinge zu machen, freigespielt für das, wofür sie eigentlich da wären, nämlich für die Beratung. Also das ist grundsätzlich auch positiv.

 

Jetzt gebe ich Ihnen ein paar Punkte mit, auf die ich im Prozess achten würde. Das Erste ist: Es wurde uns zugesagt, dass es analoge Alternativen geben wird, wenn sich Personen nicht auskennen mit dem Internet. Es ist doch ein wenig ein schwerwiegenderer Prozess, man muss irgendetwas einscannen, das ist nicht für alle ganz einfach, dass es da so etwas wie einen MaklerInnenprozess geben wird, der Personen, die das nicht können, begleitet. Das kommt am Ende sehr darauf an, wie breit diese Unterstützung angeboten wird, ob man den meisten Leuten trotzdem sagt, du kannst das schon, du sollst das machen, oder ob man das tatsächlich proaktiv anbietet. Das werden wir beobachten, ob das eh in aller Breite zur Verfügung steht für Personen, die sich hier schwertun. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Der zweite Punkt ist der schon angesprochene Aspekt der Dringlichkeit. Ich glaube, dass es möglicherweise Zielgruppen des sozialen Wohnbaues gibt, für die diese kurzfristigen Entscheidungsintervalle - 48 Stunden steht die Wohnung online, dann muss ich entscheiden, und dann habe ich noch einmal 24 Stunden, in denen ich entscheiden muss, ob ich sie besichtigte, und wenn ich sie dann nicht nehme, werde ich nach ein paar Runden für eine Zeit lang gesperrt. Das kann zum Beispiel für Familien, die gerade auf der Suche nach einer Wohnung sind, aber sozusagen jetzt noch nicht am nächsten Tag entscheiden wollen, ein sehr, sehr kurzer Ablauf sein. Es ist die Dringlichkeit total priorisiert, das halte ich grundsätzlich auch für richtig, aber dann noch einmal hinzuschauen, schließt man da nicht auch Zielgruppen aus oder macht man es Zielgruppen schwer. Das nach einem Jahr oder so zu evaluieren, das würde ich für sehr sinnvoll halten. Das habe ich der alten Stadträtin noch mitgegebenen im Gespräch, jetzt gebe ich es der neuen Stadträtin auch mit. Da würde ich Sie bitten, hinzuschauen. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Jetzt komme ich zu einem Punkt, der sicher der kritischste in der ganzen Sphäre ist, nämlich der Wechsel von diesem Altsystem auf das neue System. Da beneide ich wirklich niemanden, der oder die das zu managen hat. Das wird, das sehe ich jetzt schon kommen, von einer Partei in diesem Haus, in massiver Art und Weise im Boulevard mit Einzelfällen thematisiert werden. Jemand hat irgendein altes Ticket, jetzt gibt es einen neuen Anspruch, man kennt sich entweder nicht aus oder man hat das Gefühl, ungerecht behandelt zu sein. Ich glaube, damit wird Politik gemacht werden.

 

Ich glaube, es geht aber nicht anders, als dass man einen raschen Übergang schafft. Man kann nicht Altansprüche und Neuansprüche parallel laufen lassen bei so einem Systemwechsel. Ich habe also grundsätzlich Verständnis dafür, dass man diesen Systemwechsel jetzt vollzieht und dass es in diesem Prozess zu Irritationen kommen wird.

 

Das sollte man, finde ich, vorher ansprechen, damit nicht im Nachhinein quasi erst die Überraschung kommt, dass es zu Irritationen kommt bei denen, die schon angemeldet waren. Umso wichtiger ist es, in dem Prozess mit großer Achtsamkeit vorzugehen. Umso wichtiger ist eine proaktive Kommunikation an die betroffenen Personen, die diese Wohntickets haben. Das ist auch, was ich von Ihnen erwarte: dass die alle informiert werden, dass man sichergeht, dass die informiert sind, dass es zu einem Wechsel des Systems kommt, und eine gewisse Flexibilität in Einzelfällen, wo es vielleicht zu einer Benachteiligung kommt.

 

Was wir kritisch sehen, ist die Verankerung von Negativeinträgen im Gesetz. Schon bisher hat es - für alle, die sich ein wenig näher mit dem System beschäftigt haben - Regelungen in den Richtlinien und in den Dienstanweisungen gegeben, die dem entsprochen haben, was jetzt angekündigt ist. Die gesetzliche Regelung tut nur eines, sie schränkt die Flexibilität im Umgang

 

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