Landtag, 13. Sitzung vom 26.06.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 53 von 111
Nach 30 Jahren bei der Europäischen Union beziehungsweise in den Europäischen Organen und Gremien - es hat ja auch immer wieder begriffliche Veränderungen gegeben - kann man heute etwas ganz, ganz klar sagen und auch vielerorts diskutieren beziehungsweise belegen: Eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene auch im sicherheitspolitischen Sinn steht nicht im Widerspruch zur Neutralität. Im Gegenteil, erst die Kooperation mit unseren europäischen Partnerländern und der gemeinsame europäische Appell an den Multilateralismus im Sinne der europäischen Werte sind die tatsächlichen Garanten für die Beständigkeit der österreichischen Neutralität.
Der Wert der Neutralität ist nicht vom Alter abhängig. Das zeigt die Schweiz, die unangefochten auch ein Vorbild ist. Als Österreich im Jahr 1955 den Staatsvertrag bekommen hat, war immer die Rede von Neutralität nach dem Vorbild der Schweiz. Das war auch ein ganz konkretes politisches Signal, denn die Schweiz als Vorbild bedeutet gesellschaftspolitisch eindeutig, der westlichen Kultur verbunden, aber militärisch neutral zu sein.
Neutralität muss heute nach wie vor bedeuten: Ausdruck der Friedensgesinnung und Überzeugung, dass Probleme durch Krieg nicht gelöst werden können, sondern dass sie durch Krieg nur verschärft und verschlimmert werden. Das hat uns die Geschichte in eindrucksvoller Weise bewiesen. Wichtig ist daher: Wir haben eine aktive Außenpolitik zu betreiben, Beiträge zu friedlichen Konfliktlösungen zu leisten und uns vor allem auf das System der Vereinten Nationen zu konzentrieren.
Im Kern hat sich die Neutralität nicht verändert, man muss sie aber in einem aktuellen, zeitgemäßen Rahmen sehen. Es sind neue Konfliktherde aufgetreten, und durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine haben sich neue Herausforderungen ergeben.
Heute sind Neutralität und die EU-Mitgliedschaft in unserer Verfassung verankert. Wir verstehen unser konstruktives Mitwirken an einer gemeinsamen Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik nicht als Gegensatz zur Neutralität. Das muss uns immer bewusst sein, weil auch der EU-Vertrag auf den besonderen Charakter der Sicherheitspolitik neutraler Staaten Bezug nimmt. Diese Bezugnahme auf die Sicherheitsinteressen und auf den besonderen Charakter der neutralen Staaten erlaubt es uns auch, im Rahmen dieser Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik mitzuwirken und auch dazu unseren Beitrag zu leisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sehen, wenn wir uns diese europäischen Aufgabenfelder ansehen - dazu gibt es auch viele Studien zu Ausnahmeregelungen, etwa zur Irischen Klausel; auch Malta ist in einer ähnlichen Situation -, dass es die zentrale Pflicht der Neutralen ist, sich an Kriegen nicht zu beteiligen, zwischen wem, wann und wo auch immer diese stattfinden mögen. Es zeigt sich aber, dass sich Österreich vorbehaltlos an humanitären Aufgaben, an Rettungseinsätzen beziehungsweise an friedenserhaltenen Aufgaben beteiligen kann und dass es nicht darum geht, sich an kriegerischen Handlungen zu beteiligen. Nach den Vorgaben des Völkerrechtes kann man das sowieso nur tun, wenn man dafür im Sinne der Konstitution der Vereinten Nationen auch ein entsprechendes Mandat hätte.
Neutrale haben also sehr wohl ihren Platz im Europäischen Sicherheitsverbund. Die Irische Klausel habe ich in diesem Zusammenhang schon genannt. Was das aber auch konkret für Österreich bedeutet, möchte ich an zwei Punkten im Rahmen der mir noch zur Verfügung stehenden Zeit hervorheben: Neutralität bedeutet für uns auch ein Bekenntnis zur Landesverteidigung. Das muss man auch in aller Deutlichkeit sagen. Obwohl das Neutralitätsgesetz nicht ausdrücklich von einer bewaffneten Neutralität ausgeht, ist der Sinn einer bewaffneten Neutralität aber aus dem Moskauer Memorandum von 1955 eindeutig abzuleiten. Und auch im Zusammenhang damit wird immer wieder das Beispiel der Schweiz strapaziert, aber zu Recht strapaziert, denn die Schweiz hat bereits mit den Schlussakten des Wiener Kongresses 1815 die bewaffnete Neutralität festgeschrieben. Auch völkerrechtlich gibt es viele herrschende Meinungen und Linien, die den Neutralen auch mit einer umfassenden Verteidigung seiner Interessen und seiner Souveränität in Verbindung bringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, verbunden mit einer aktiven Außenpolitik hat das österreichische Bundesheer im Auftrag der Vereinten Nationen in seiner Geschichte über 100 internationale Friedenseinsätze in aller Welt durchgeführt. Im Besonderen seien in diesem Zusammenhang - und viele von uns wissen das oder können sich noch erinnern - folgende Einsätze zu erwähnen: Im Kongo, auf den Golan-Höhen - Israel, Syrien, Libanon -, in Zypern, am Balkan im Kosovo. Diese Einsätze haben zu einer großen Wertschätzung und einer großen Anerkennung Österreichs geführt.
Das heißt, Österreich hat sich immer im Einklang mit seiner Neutralität zu den Grundsätzen der westlichen pluralistischen Demokratien bekannt. Das gesamte außenpolitische Konzept der Zweiten Republik basiert auf diesen Säulen - und zwar auf den Säulen des Staatsvertrages und der Neutralität. In den siebziger Jahren unter Bruno Kreisky hat sich Österreich sehr aktiv in internationale Fragen eingebracht - und zwar immer im Zusammenhang mit seiner Rolle gegenüber den Vereinten Nationen. Und dass die Neutralität auch aktuell eine Rolle spielt, haben wir gesehen, als wir vor kurzem wieder als nichtständiges Mitglied in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen berufen wurden.
Ein kleiner Neutraler wie Österreich kann nicht der große Vermittler sein, aber man kann Akzente setzen, und Wien hat in diesem Spiel eine ganz besondere Rolle. Wien kann sich vor allem als Ort des Dialoges und des Gespräches ganz deutlich anbieten und entsprechende Akzente setzen. Wir haben einen Akzent gesetzt mit dem Bau des Konferenzzentrums, der damals innenpolitisch auch umstritten war, mit dem Bau der UNO-City und mit der Ansiedlung internationaler Organisationen. So konnte sich eine aktive österreichische Außenpolitik, die wir auch in der Gegenwart brauchen, entsprechend entwickeln. In dieser Hinsicht war Österreich in bestimmten Themenfeldern immer sehr stark unterwegs, etwa als es darum gegangen ist, die Menschenrechte im KSZE-
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