Landtag, 13. Sitzung vom 26.06.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 111
ich Ihnen mitteilen, dass ich im Augenblick keinen Anlass sehe, dieses Gesetz zu ändern. - Danke schön.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Mayer gestellt. - Bitte.
Abg. Lorenz Mayer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Landesrat!
Herzlichen Dank für diese sehr eindeutige Antwort. Sie können sich vorstellen, was der Hintergrund meiner Frage ist. Es geht um Fitnessgeräte, die am Meidlinger Friedhof aufgestellt wurden. Ich war persönlich vor Ort, es geht wirklich um Greifdistanz von Gräbern, in denen die aufgestellt wurden, und das auch zur Überraschung vieler, denn schließlich wurden auch die Bezirksvertretung oder die örtliche Bevölkerung dabei nicht eingebunden. Die Entrüstung war groß, einerseits auf Grund der Pietätlosigkeit der Örtlichkeit - also Fitnessgeräte am Friedhof, das ist dann doch für viele völlig undenkbar gewesen -, andererseits aber auch aus einem klimapolitischen Aspekt, schließlich wurden dort wertvolle Grünflächen versiegelt und ein weiterer Hitzehotspot in der Stadt geschaffen. Und das verwundert ja doch auf Grund der Klimapolitik der Stadt Wien.
Es wurde dazu eine Petition eingebracht, die ich auch aus völliger Überzeugung unterstütze. Meine Frage an Sie, natürlich auch in Ihrer Funktion als Sportressortverantwortlicher: Werden Sie sich nach all diesen Protesten dafür einsetzen, dass diese Anlagen abgebaut werden oder werden wir in Zukunft noch mit weiteren Anlagen auf Friedhöfen rechnen dürfen?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.
Amtsf. StR Peter Hacker: Grundsätzlich bin ich im Sinne Ihrer Anfrage für das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz verantwortlich. Ich kann Ihnen gerne vorlesen, wofür das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz zuständig ist und wofür es nicht zuständig ist. Nicht zuständig ist es für die Frage, wo in Wien welche Flächen wie benutzt werden. Das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz beschäftigt sich definitiv mit anderen Fragestellungen. Ich schlage vor, wir lesen es alle nach. Ich kann es aber auch gerne referieren, wie das mit der Bestattung von Leichen und von Leichenteilen ist, wie das mit der Totenbeschau ist. Darum geht es im Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz.
Als Sportstadtrat freut es mich sehr, dass Sportanlagen nicht nur Sportanlagen sind, für die ich als Sportstadtrat im Sinne der Zuständigkeit der Geschäftseinteilung der MA 51 zuständig bin, sondern ich bin sehr, sehr froh, ein Stadtrat zu sein, der weiß, dass die Kolleginnen und Kollegen auch auf ihren Flächen, die nicht definierte Sportstätten sind, die dem Sportstättenschutz unterliegen, Sportgeräte aufstellen, sportliche Nutzung ermöglichen, Marathonläufe genauso ermöglichen wie Orientierungsläufe. Ich halte das auch für ganz großartig, dass, wenn wir zum Beispiel über das Thema "tägliche Bewegungseinheit in Schulen" sprechen, deswegen nicht alle täglichen Bewegungseinheiten auf öffentlichen Sportplätzen stattfinden müssen, sondern auf Spielgeräten, Sportgeräten, auf freien Flächen, die in der Stadt zur Verfügung stehen. Ich finde es ganz wunderbar, dass das so ist, und ich wüsste gar keinen Grund, das zu ändern. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 2. Zusatzfrage wird von Frau Abg. Huemer gestellt. - Bitte.
Abg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE): Einen schönen guten Morgen!
Die ÖVP skandalisiert etwas, was überhaupt kein Skandal ist - muss man wirklich auch einmal sagen. Es gibt größere Probleme. Für ein viel größeres Problem halte ich beispielsweise, dass auf dem Meidlinger Friedhof die Toilettenanlagen zugesperrt sind, denn das hat auch eine gesundheitspolitische Dimension. Ich weiß, auch dafür sind Sie nicht wirklich zuständig, aber für BesucherInnen von Friedhöfen ist eine offene Toilettenanlage einfach eine absolut notwendige Sache.
Wir haben zuletzt über das Leichen- und Bestattungsgesetz gesprochen, als es um Urnenbestattung in Privatgärten ging. Wir haben damals auf eine Lücke im Gesetz hingewiesen, nämlich dass diese Urnenbestattung nur möglich ist, wenn es sich um einen verheirateten Partner oder eine verheiratete Partnerin handelt und dass für nicht Verehelichte die Urnenbestattung, einfach weil es in der Definition nicht drinnen steht, nicht möglich ist. Damals haben Sie gesagt, wenn ich mich richtig erinnere, wenn wir dieses Gesetz wieder einmal novellieren, werden Sie daran denken. Nun, es kommt zu keiner Novellierung. Können Sie sich vorstellen diese zwar Miniangelegenheit doch in absehbarer Zeit in Angriff zu nehmen?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich habe keine Erinnerung an dieses Thema, aber es klingt mir sehr ernst. Daher schlage ich vor, wir besprechen einmal bilateral, worauf Sie sich beziehen, und ich schaue mir das gerne an. Das kann ich zusagen. Das klingt nach einem ernsten Thema, und ich möchte da jetzt nicht einfach irgendwie drüberfetzen. Ich weiß es einfach nicht. Wenn es ernsthaft ist, schaue ich es mir gerne ernsthaft an. Und wenn es notwendig, werde ich natürlich eine entsprechende Veränderung vorschlagen. Ich habe nur überhaupt keine Erinnerung an die Debatte darüber, ich bitte um Verständnis. - Danke.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Brucker gestellt. - Bitte.
Abg. Lukas Brucker, MA (FPÖ): Schönen guten Morgen, Herr Landesrat!
Ich habe mir natürlich auch ein Bild dort am Meidlinger Friedhof gemacht, und wenn man die Leute sieht, die die Gräber ihrer Angehörigen besuchen und dann an diesen Fitnessgeräten vorbeigehen: Es schüttelt eigentlich jeder nur den Kopf und fragt sich, was dieser Unsinn dort wirklich verloren hat, ganz ehrlich. Ich würde Ihnen auch einmal empfehlen: Schauen Sie einmal hin, und sprechen Sie mit den Leuten dort, dann werden Sie spüren, wie die Meinung der Bevölkerung zu diesem Thema wirklich ist.
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