Landtag, 13. Sitzung vom 26.06.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 111
Projekte zu finanzieren oder mitzufinanzieren, die dem Sinne nach dazu dienen sollen, einen Ausgleich zu schaffen. Es geht immer darum, zwischen einerseits dem sehr starken Wettbewerbsgedanken in der Europäischen Union, auch dem sehr starken Wirtschaftsförderungs- beziehungsweise Wirtschaftswachstumsgedanken, und andererseits jenen Gruppen, einerseits Regionen, andererseits Menschen, aber natürlich auch unserem Lebensraum, dann einen Ausgleich zu schaffen, wenn da negative Auswirkungen stattfinden beziehungsweise Ungleichheiten zu groß werden. Wir nutzen diese Instrumente sehr, sehr intensiv in vielen Projekten - Bildung, Arbeitsmarkt. Ich werde heute noch die Gelegenheit haben, ein wenig ausführlicher darüber zu reden. Und ja, es ist wichtig, das auch zu kommunizieren.
Es gibt von der MA 27 natürlich unterschiedlichste kommunikative Begleitmaßnahmen, aber auch eine Sichtbarmachung bei den Projekten selber. In der Regel wird immer sehr deutlich ausgeführt, dass hier auch Kofinanzierungen der Europäischen Union dabei sind. Ich für meinen Teil weiß, dass wir das bei Pressekonferenzen und dort, wo wir kommunikativ tätig sind, auch immer erwähnen und dementsprechend auch zum Ausdruck bringen, wie wichtig in dem Zusammenhang auch die Kooperation und vor allem die Fördermittel der Europäischen Union sind.
Viele Projekte würden so wahrscheinlich nicht realisierbar sein. Das ist auch einer der Gründe, warum ich jetzt mit vielen anderen aus ganz Österreich, allen möglichen RegionalpolitikerInnen unterschiedlicher Couleurs, im Ausschuss der Regionen sehr intensiv dafür kämpfe, dass diese Form von Kohäsionsförderung auch in Zukunft möglich sein wird.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön. - Mit der 3. Zusatzfrage als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg. Guggenbichler. - Bitte.
Abg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ): Guten Morgen, Frau Landesrätin!
Sie und Ihre Vorgänger haben sich für diese Projekte und für die Förderungen in der Vergangenheit sehr intensiv eingesetzt, was wir auch unterstützten. Das ist nicht zuletzt auch dem geschuldet, dass es auf Grund der budgetären Mittel auch notwendig ist, dass wir diese Unterstützung bekommen und gemeinsame Projekte machen. Wichtig ist in diesem Fall aus unserer Sicht aber auf alle Fälle Transparenz, und gerade im NGO-Sektor ist es oft so, dass viele Organisationen Mehrfachförderungen bekommen - auf europäischer Ebene, teilweise auf nationaler Ebene und teilweise auf Wiener Ebene.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es in Zukunft mehr Transparenz dahin gehend gibt, welche NGOs von welchen Organisationen gefördert werden, wenn sie zusätzliche Förderungen von der Stadt Wien kriegen?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Frau Vizebürgermeisterin, bitte sehr.
Lhptm-Stv.in Barbara Novak, MA: Es gibt Förderungen für NGOs aus unterschiedlichen Bereichen der Stadt, ich nehme an, Sie meinen jetzt die Förderung der MA 27. Ich interpretiere das jetzt so, weil alle Abteilungen, die Förderungen ausschütten, meistens mit NGOs zu tun haben. Die MA 27 hat vor allem Förderungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, das betrifft jetzt weniger die Fördertöpfe der Kohäsionspolitik der Europäischen Union. Dazu gibt es regelmäßig Berichte, auch die Möglichkeit von Anfragen - ich glaube, ich habe gerade auch wieder zwei Anfragen an Sie beantwortet -, um auch sehr klar festzustellen, welche Förderungen die NGOs bekommen und in welchen Kofinanzierungen diese Projekte stattfinden.
Die Interreg-Projekte der MA 27 sind sehr transparent nachvollziehbar. Sie werden auch sehr streng geprüft. Wir haben auch gelernt, dass jedenfalls dort, wo EU-Mittel drinnen sind, auch eine sehr klare und sehr ausführliche Dokumentation verlangt wird. Manche schreckt das auch ab, muss man dazusagen, weil das natürlich sehr aufwendig ist. Ich glaube aber, es lohnt sich auf alle Fälle, solche Projekte einzureichen und anzugehen. Das heißt, diese Gelder sind zu jeder Zeit immer nachvollziehbar und korrekt abgerechnet.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön für die Beantwortung der 3. Anfrage.
Wir kommen nun zur 4. Anfrage (FSP-883825-2026-KVP/LM). Diese wurde von Herrn Abg. Lorenz Mayer gestellt und ist an den Herrn Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet. (Das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG regelt unter anderem die Errichtung und den Betrieb samt Ausstattungsauflagen von Bestattungsanlagen, insbesondere auch von Friedhöfen. Auch grundsätzliche Bestimmungen und Hygienevorschriften sowie die Pflicht zur Erstellung einer Bestattungsanlagenordnung als Hausordnung werden normiert. Letztere gebietet unter anderem, dass das Verhalten während des Aufenthaltes auf den Friedhöfen dem Ernst, der Würde und der Widmung eines Friedhofes zu entsprechen hat. Anfang Juni präsentierten nun die Verantwortlichen der städtischen Wiener Friedhöfe (im Beisein von Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima) medienwirksam neu aufgestellte Fitnessgeräte am Meidlinger Friedhof - offenbar mit der Intention, die Wiener Friedhöfe sukzessive zu multifunktionalen Aufenthaltswelten umzugestalten. Eine Maßnahme, die jedoch nicht zu befürworten ist, ist doch zu befürchten, dass sie dem zitierten "Ernst, der Würde und der Widmung eines Friedhofes" keinesfalls gerecht wird. Es ist daher zwecks Klarstellung geboten, die Aufstellung von deutlich widmungsfremden Installationen wie Fitnessgeräten und Ähnlichem auch landesgesetzlich zu verbieten. Werden Sie vor diesem Hintergrund als zuständiges Mitglied der Wiener Landesregierung einen Gesetzesentwurf (eine Novelle des WLBG) erarbeiten lassen und dem Wiener Landtag zur Beschlussfassung vorlegen, welcher eine solche Klarstellung beinhaltet?)
Einen schönen guten Morgen auch Herrn Landesrat Hacker, und bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Schönen guten Morgen, Herr Vorsitzender, Herr Abgeordneter!
Zu Ihrer Frage, ob ich einen Bedarf zur Änderung des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetzes sehe, kann
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