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Landtag, 11. Sitzung vom 28.04.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 27 von 29

 

wird. Genau das greifen wir in unserem Antrag auf. Es muss entsprechende Regeln geben, und es muss mehr Transparenz geben, wie die Parkraumüberwachung in der Stadt funktioniert, weil ein Anschein von politischer Einflussnahme Gift für das Vertrauen in die öffentliche Hand ist, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Der dritte Punkt ist die Kontrolldichte. Bis jetzt haben die Polizei und die Parkraumüberwachung eben hier die Kontrolle gehabt, jetzt macht das nur noch die MA 67. Uns ist wichtig, dass die Kontrolldichte mindestens bestehen bleibt, eher verbessert wird, denn es geht nicht nur, wie man oftmals meint, um die Kontrolle von Parkscheinen, sondern es geht eben darum, dass Schulwege frei bleiben, dass Kreuzungsbereiche frei bleiben, sodass man hineinschauen kann, dass die Zebrastreifen nicht verparkt werden, dass Busspuren und Straßenbahngleise nicht verparkt werden und um ein funktionierendes Gesamtsystem. Und - darüber, wie das passieren soll, habe ich noch keine Information.

 

Es geht eben auch um die Nachtstunden. Bis jetzt war die Parkraumüberwachung primär zu den Zeiten unterwegs, in denen die Kurzparkzonen gelten, und sonst hat das die Polizei gemacht. Auch dafür braucht es ein ordentliches System, denn auch in der Nacht sollten die Straßen kein rechtsfreier Raum sein.

 

Da wir das jetzt sozusagen ad hoc diskutieren, ohne Begutachtung, mit einem Initiativantrag, haben wir hier unseren Antrag eingebracht, der wichtige Eckpfeiler des Systems sicherstellen soll. Es ist wie gesagt kein Nebenschauplatz, es geht um ein funktionierendes System. Wer die Verkehrswende ernst nimmt, der muss auch den ruhenden Verkehr ernst nehmen. Wer sichere Mobilität will, der muss auch wirksame Kontrollen haben. Und wer dieses System neu aufstellt, der darf es nicht leichtfertig und ohne ausreichende Absicherung umstellen. Darum ersuche ich Sie, dass Sie unseren Antrag nicht einfach leichtfertig abschmettern, sondern dass Sie sich damit auch auseinandersetzen, wenigstens mit den Inhalten. Ich glaube, diese drei Punkte sind ganz wichtig: Es soll in öffentlicher Hand bleiben, es braucht eben Transparenz und einen Schutz der MitarbeiterInnen vor politischer Einflussnahme, und die Kontrolldichte muss ebenso beibehalten werden. Wenn Sie das auch wollen, dann stimmen Sie bitte unserem Antrag zu!

 

Und ich bin sehr dafür - der letzte Punkt beim Antrag -, dass wir uns in einem Jahr ..., dass es eine Berichterstattung seitens der Landesrätin gibt, wie sich diese Umstellung ausgewirkt hat. Ich glaube, das sollte man sich anschauen und evaluieren und dann gegebenenfalls Anpassungen schaffen, weil es wichtig ist. Und darum ersuche ich Sie auch um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Anton Mahdalik: Als nächster Redner hat sich Herr Abg. Al-Rawi gemeldet. - Bitte schön.

 

11.31.32

Abg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi (SPÖ)|: Danke, Herr Präsident. - Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin, Hohes Haus!

 

Wie der Kollege Stark gesagt hat: Wir diskutieren jetzt einen Entwurf der Änderung des Parkometergesetzes, der aber in Wirklichkeit notwendig geworden ist, weil wir bei Post 3 den Entwurf eines Gesetzes haben, mit dem die Stadt Wien der Landespolizeidirektion Aufgaben überträgt. Dadurch ändern wir jetzt in der Post 1 nur das Wort Landespolizeidirektion in ermächtigte Organe in § 4 und in § 5.

 

Wer wie ich ein bisschen ein älteres Semester ist, kann sich noch erinnern, wie es früher war. Früher hat es die sogenannten - ich weiß nicht, wer diese Begriffe noch kennt - Weißkappler und die Blaukappler gegeben. Da hat es sozusagen die Polizisten und die Organe des Magistrates der Stadt Wien gegeben. Und mit 1. September 2012 übertrug die Stadt Wien die Parkraumüberwachung an die Landespolizeidirektion Wien. Rechtliche Grundlage war damals die 15a-Vereinbarung über Parkraumüberwachung zwischen dem Land Wien und dem Bund.

 

Die Stadt Wien hat das erforderliche Personal für diese Überwachung flächendeckend zur Verfügung gestellt, um die Kurzparkzoneneinhaltung zu überwachen, und die Stadt Wien trat als Dienstgeberin des zugeordneten Personals auf. Damit obliegen dem Magistrat der Stadt Wien die Rechte und Pflichten als Dienstgeber. Hingegen ist die Landespolizeidirektion Wien zur Fachaufsicht und zur Erteilung von fachlichen Weisungen gegenüber den zugeordneten Bediensteten berechtigt. Dazu gehört insbesondere die Arbeitsorganisation. Und auf Grund dieses Umstandes hatte die Stadt Wien nur bedingt Einflussmöglichkeiten auf das der Landespolizeidirektion zugeordnete Personal. Das heißt mit anderen Worten, Wien hat die ganzen Kosten übernommen, aber die Weisungsbefugnis lag ausschließlich bei der LPD, der Landespolizeidirektion. Sie konnte zum Beispiel selber entscheiden, wer zugeteilt ist und wo das zu passieren hat. Und alle Entscheidungen der LPD Wien müssen von der Stadt Wien mitgetragen werden. Gerichtsverfahren richten sich an die Stadt Wien als Dienstgeberin.

 

Jetzt sagt der Abg. Stark, die Vorbereitung ist schon länger im Gange. Es ist ja auch kein Geheimnis, dass der Stadtrechnungshof schon 2023 die Wahrnehmung der Aufgaben des zum Zweck der Parkraumüberwachung zugeordneten Personals geprüft hat. Und es gibt eben zwei Empfehlungen im Punkt fünf: dass die Parkraumüberwachung Wien einer Überarbeitung zu unterziehen ist und dabei zur Sicherstellung eines hohen Überwachungsniveaus an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen ist und in Anbetracht dessen da auch mit dem Bund zu verhandeln ist.

 

Es ergeben sich aus dieser Entscheidung zwei Änderungen. Der Bund muss die Straßenverkehrsordnung auch novellieren, womit er dann die Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kurzparkzonenüberwachungsverordnung auf das Land Wien überträgt. Und es gibt eine Änderung, weil es auch der Wunsch des Bundes war, dass die Parkraumüberwachungsorgane in Zukunft auch die Kontrolle des Parkpickerls, der § 57a-Plaketten, für die Polizei übernimmt.

 

In Wien ist eben die Notwendigkeit, dass wir das Parkometergesetz ändern, um es textlich anzupassen,

 

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