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Landtag, 11. Sitzung vom 28.04.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 29

 

ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist der Herr Abg. Killian Stark.

 

11.21.40

Abg. Kilian Stark (GRÜNE)|: Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte ZuseherInnen! (Lhptm-Stv.in Barbara Novak, MA reicht dem Redner ein Glas Wasser.) - Danke, aber ich hoffe, ich werde es nicht brauchen.

 

Wie mir berichtet wurde, ist in der Präsidiale vereinbart worden, die Debatten zu den Tagesordnungspunkten 1 und 3 hier auf einmal zu führen, sodass wir das Ganze nicht zweimal machen, weil es um zwei sehr eng miteinander verbundene Dinge geht. Es geht bei der Änderung die wir heute beschließen, nicht um irgendeine kleine technische Anpassung, sondern es geht um die Neuorganisation der Parkraumüberwachung in Wien, es geht um einen sensiblen hoheitlichen Bereich, und es geht um eine Änderung, die offenkundig auch schon längere Zeit vorbereitet wurde. Genau deshalb bin ich mit der Art und Weise, wie diese heute erfolgt, nicht nur nicht glücklich, sondern ich finde sie wirklich nicht in Ordnung. Ich sage das ausdrücklich.

 

Ich finde, es gibt Fälle, in denen man hier mit Initiativanträgen Änderungen machen kann. Es gibt kleinere Änderungen, es gibt dringliche Angelegenheiten, das ist alles legitim. Aber das ist bei diesem Thema nicht der Fall, beides trifft nicht zu. Es geht hier nicht um eine Nebensache. Es geht hier um die Sicherheit von FußgängerInnen, von SeniorInnen, von Schulkindern im öffentlichen Raum, es geht um verparkte Gehsteige, es geht um freie Busspuren, es geht um blockierte Kreuzungen und Zebrastreifen, es geht um Unfallrisiken, es geht um die Einhaltung von Regeln auf unseren Straßen, es geht um den Schutz der Schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen, es geht um gestohlene und zur Fahndung ausgeschriebene Fahrzeuge und um die Verkehrssicherheit von den Fahrzeugen in Wien. Und es geht insgesamt um die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Systems.

 

Wir haben das im Jänner im Gemeinderat gehabt. Da hat es eine mündliche Anfrage von uns dazu gegeben. Da hat in dem Fall die Frau Stadträtin hier auch umfangreich geantwortet und auch eine beeindruckende Bilanz gelegt. Sie hat uns berichtet, dass es um rund 54 Millionen Kontrollen pro Jahr geht, um Millionen Kontrollen. Und das zeigt, wir reden hier nicht über irgendeinen Randbereich der Verwaltung, sondern über einen zentralen Bereich des täglichen Funktionierens in der Stadt.

 

Genau bei so einem wichtigen Thema, finde ich es nicht richtig, wenn es so eine weitreichende Änderung gibt, das im Schnellverfahren ohne Begutachtung zu machen. Denn was ist passiert? - Ich darf Sie erinnern: Im November wurde uns eben zugetragen, dass es eine Dienststellenbesprechung gab, bei der schon gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angekündigt wurde, dass diese 15a-Vereinbarung, die früher die Kontrolle des ruhenden Verkehrs geregelt hat, gekündigt werden soll. Daraufhin haben wir im Jänner hier die Stadträtin gefragt: Was ist da dran?, Wollen Sie das ändern?, und so weiter. - Da wurde sinngemäß geantwortet, ja, es gebe laufende Gespräche mit dem Bund, man möchte verbessern und effizienter werden und so weiter. Ich versuche, das abzukürzen. Kurz: Sie hat uns sozusagen über die Abläufe mit dem Bund im Dunkeln gelassen. Und kurze Zeit später, im Februar, kam dann eine Gesetzesänderung in den Nationalrat, ebenso ohne Begutachtung.

 

Ich finde diese Vorgangsweise nicht in Ordnung. Ich finde, bei so einem wichtigen Bereich, in dem das ja offensichtlich auch schon länger vorbereitet wurde, hätte man sowohl im Nationalrat - das muss ich auch dazusagen - als auch hier im Landtag eine ordentliche Begutachtung machen sollen, weil das nicht so wenig komplex ist. Es gibt sehr viele unterschiedliche Materien, die davon betroffen sind, und ich würde mich hier wesentlich wohler fühlen, wenn wir diese Gesetzesänderung auf Grundlage eines ordentlichen Begutachtungsverfahrens diskutieren könnten. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

So, jetzt haben wir allerdings hier eben diesen Initiativantrag vorliegen, und ich möchte mich dennoch natürlich auch inhaltlich damit auseinandersetzen. Ich sage das ganz klar: Uns geht es nicht darum, dass man diese Aufgabe nicht an die MA 67 übertragen soll. Das kann durchaus sinnvoll sein, und das hat sicherlich auch Vorteile gegenüber jetzt, das kann grundsätzlich funktionieren. Aber es geht uns schon darum, dass man eben, auch wenn man das hier relativ schnell macht, diese Änderung absichert.

 

Darum haben wir einen Antrag mit drei Punkten eingebracht. Der erste ist mir der Wichtigste: In vielen Gemeinden, in vielen Städten dieses Landes ist dieser Bereich der Parkraumüberwachung an internationale Sicherheitskonzerne, an Sicherheitsdienste, an private Firmen ausgelagert. Und es ist nicht nur unsere Befürchtung, sondern auch die Befürchtung mancher PersonalvertreterInnen, dass diese Übertragung an die Gemeinde hier der erste Schritt zur Auslagerung ist. Darum unser Antrag. Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist aus unserer Sicht eine wichtige hoheitliche Aufgabe, und die muss im öffentlicher Hand bleiben. Mir ist sehr wohl bewusst, in der jetzigen Gesetzesänderung sind eine Auslagerung und eine Privatisierung nicht vorgesehen, aber es könnte sozusagen als erste vorbereitende Handlung gesehen werden. Wir wollen, dass der Landtag heute ein Bekenntnis ablegt: Nein, die Parkraumüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe, ist eine öffentliche Aufgabe, und eine öffentliche Aufgabe soll auch in öffentlicher Hand sein! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Der zweite Punkt ist ebenso wichtig - und zwar: Bisher hat es bei der Parkraumüberwachung eine doppelte Absicherung gegeben. Da hat der Magistrat sozusagen hineingeschaut, und es hat die Polizei hineingeschaut. Jetzt wird das komplett an den Magistrat übergeben, und das reduziert natürlich auch die Zahl der Menschen, die darin Einschau haben. Und deshalb ist es uns ganz wichtig, dass man jetzt auch alles dafür tut, dass weiterhin kein Druck auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgeübt werden kann und dass auch jeder Anschein einer möglichen politischen Einflussnahme verhindert

 

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