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Landtag, 11. Sitzung vom 28.04.2026, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 29

 

hen, dass sich ein Bundesland in relevanten Versorgungsstrukturen automatisch und ohne Vereinbarung auf ein anderes Bundesland verlassen kann. Es ist also offensichtlich - das lernen wir ja aus der Debatte, die wir in der Öffentlichkeit gerade führen -, dass pauschale Abgeltungen zu keiner Kostenwahrheit führen und vor allem für manche Länder keinen Anreiz bieten, gezielter zu steuern, die Planungen aufeinander abzustimmen und letzten Endes eine Unter- und Überversorgung zu vermeiden.

 

Daher haben wir leider die Situation - das ist gar kein erfreulicher Bericht, den ich immer wieder abgeben muss -, dass wir allein im Jahr 2024 aus dieser Betrachtung einen Negativsaldo von 610 Millionen EUR haben. Das sind 610 Millionen EUR, die der Wiener Steuerzahler berappen muss, die für Leistungen für Wienerinnen und Wiener im österreichischen Finanzausgleich gewidmet sind, die klar für Maßnahmen zweckgewidmet sind, die wir als Stadt gemeinsam so wie das Parlament und die Regierung für die Wiener Bevölkerung zu leisten haben.

 

610 Millionen EUR sind im Jahr 2024 ausschließlich in die Finanzierung von Leistungen gegangen, für die ein anderes Bundesland Steuergeld bekommt. Denn bei der 610-Millionen-EUR-Saldorechnung ist der Mehrmittelbereich, den wir als Bundesland bekommen, bereits berücksichtigt. Damit es kein Missverständnis gibt: Die 610 Millionen EUR sind wirklich der Saldo.

 

Der Gesamtaufwand für Gastpatienten in Wien im gleichen Jahr betrug fast 1,2 Milliarden EUR. Nur damit es kein Missverständnis darüber gibt, was der Saldo ist - auch unter der Berücksichtigung, dass natürlich auch Wienerinnen und Wiener in anderen Bundesländern Gastpatienten sind. Aus meiner Sicht muss das in einer Saldorechnung richtigerweise auch berücksichtigt werden.

 

Also noch einmal: Der Saldo im Jahr 2024 betrug 610 Millionen EUR. Die Abrechnung für 2025 liegt noch nicht vor - es fehlen noch einige Daten einiger Bundesländer -, aber wir rechnen damit, dass wir einen negativen Saldo von 700 Millionen EUR weit überschreiten werden. Daher bin ich mir ganz sicher, dass Sie verstehen werden, dass ich als zuständiger Landesrat nicht einfach zuschauen kann und sagen kann: Eh wurscht, der Wiener Steuerzahler zahlt das schon. Das ist nicht machbar.

 

Wir tragen eine überregionale Verantwortung. Darüber herrscht auch kein Zweifel. Diese überregionale Verantwortung, die wir in unseren Spitälern tragen, ist aber auch klar geregelt. Es ist vor allem im Österreichischen Strukturplan Gesundheit klar geregelt. Es ist keine Gesamtverantwortung. Nein, das österreichische Struktursystem für Gesundheit sieht nicht vor, dass ein Bundesland beschließen kann, alle Leistungen einzustellen, und alle anderen müssen es machen. Das ist nicht vorgesehen. Die zentrale Verantwortung für die Planung und Steuerung eines Gesundheitssystems, des Spitalssystems ist nach wie vor eine ganz klar definierte Aufgabe jedes Bundeslandes.

 

Daher ist völlig klar, dass man zwischen abweisbaren und unabweisbaren Patienten unterscheiden muss. Selbstverständlich habe ich immer gesagt: Über die Frage der Behandlung von Notfällen jeder Art brauchen wir gar nicht zu diskutieren.

 

Auch die Frage der Behandlung besonderer Erkrankungen oder der Spezialbehandlung besonderer Erkrankungen, die in den besonderen Exzellenzen in unserer Stadt zu Hause sind - ob es das AKH ist, die Klinik Donaustadt, die Klinik Floridsdorf, Ottakring oder wie sie alle heißen - ist völlig unbenommen. Auch das ist im Österreichischen Strukturplan definiert. Die Kinderkrebsbehandlung im St. Anna Kinderspital: Na selbstverständlich haben wir da eine überregionale Versorgungsverantwortung und nehmen diese auch ohne Diskussion wahr.

 

Aber das Turnussystem kennt auch Behandlungen, die planbar sind, und es kennt auch Behandlungen, die keine High Excellence im Sinne von Spezialbehandlungen wie Kinderkrebs oder Kinderchirurgie brauchen. Das sind Behandlungen, die aus der Sicht des Gesundheitssystems Alltagsbehandlungen sind - nicht aus der Sicht des Patienten. Aus der Sicht des Patienten ist jede Behandlung dringend und notwendig. Das ist überhaupt gar keine Frage. Aber aus der Sicht der Gesundheitsversorgung rede ich von Behandlungen, die überall stattfinden können, wenn man als für die Planung Verantwortlicher genug Ressourcen dafür zur Verfügung stellt.

 

Diese abweisbaren Patienten sind klar definiert. Dort gilt ein anderes Prinzip, das an mehreren Stellen der von mir zitierten Gesetze unmissverständlich definiert ist. Dort gilt nämlich das Prinzip der wohnortnahen Versorgung. Dort gilt die Pflicht der Organisationseinheit, die für diese Planung zuständig ist - das ist das jeweilige Land -, diese wohnortnahe Versorgung auch sicherzustellen.

 

Daher ist es überhaupt gar keine Frage, dass es, wenn das so missverstanden wird, wie das offensichtlich der Fall ist, in den nächsten Finanzausgleichsverhandlungen andere Regelungen brauchen wird. Diese Regelungen werden ganz sicherlich einem Grundprinzip folgen müssen, nämlich dem Grundprinzip "Geld folgt Leistung".

 

Das ist ein Grundprinzip, das in der Debatte über das österreichische Gesundheitssystem immer wieder genannt wird und das auch von Ihrer Seite, von Ihren Fraktionen, immer wieder genannt wird. Ich bin dem gegenüber sehr aufgeschlossen und halte sehr viel von dieser Grundformel. Der nächste Finanzausgleich wird in der Frage der überregionalen Versorgung ganz zweifelsohne diesem Prinzip folgen müssen.

 

Dass dieses Prinzip etwas ist, das dann nicht nur wir einfordern werden, sondern auch andere, kann man nachlesen, wenn man die Wortmeldungen der Landesrätin und des Landeshauptmannes aus Tirol verfolgt. Die sind nämlich im Westen unserer Republik in einer ähnlichen Situation wie wir bekannterweise im Osten der Republik und finden es auch relativ unwitzig, dass sie in der Zwischenzeit einen Saldo von 160 oder 170 Millionen EUR haben. Da der Haushalt des Landes Tirol wesentlich kleiner ist als unser Haushalt, kann man sich vorstellen, dass das dort einen Impact hat, der ähn

 

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