Landtag, 11. Sitzung vom 28.04.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 29
satz 2 die Maßnahmen in sozialen Härtefällen. Für diese Zielgruppe haben wir Maßnahmen, Regelungen und auch Vorgangsweisen nach § 39 Abs. 2 und nicht für die Hilfe in besonderen Lebenslagen, weil die Hilfe in besonderen Lebenslage den Anspruch auf Sozialhilfe und Mindestsicherung per se voraussetzt. Das ist bei dieser Zielgruppe nicht der Fall. Daher greifen wir auf das Instrument § 39 Abs. 2 zu.
Insbesondere bei von Gewalt betroffenen Frauen ist es überhaupt gar keine Frage, dass wir da unterstützen. Das wissen auch die Gewaltschutzorganisationen, mit denen das besprochen ist, und insbesondere auch Betroffene, die sich besonders anstrengen, am Erwerbsleben teilzunehmen. Also das sind die Faktoren, nach denen wir die Unterstützung gewähren.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 1. Zusatzfrage kommt von der Frau Abg. Malle. - Bitte.
Abg. Mag. Mag. Julia Malle (GRÜNE): Danke schön für die Beantwortung. Das heißt dennoch, dass man als gewaltbetroffene Frau, die subsidiär schutzberechtigt ist, nach Abs. 2 Unterstützung bekommen kann. Das finden wir natürlich sehr gut. Danke auch, dass Sie darauf schauen.
Meine konkrete Frage: Wir hören bezüglich der Bearbeitungsdauer solcher Anträge und auch bezüglich der Transparenz der Kriterien ein bisschen etwas Unterschiedliches. Vielleicht können Sie etwas zu den von Ihnen gerade angesprochenen Maßnahmen erzählen, wenn möglich auch, nach welchen Kriterien das eigentlich genau funktioniert. Denn das ist uns in vielen Organisationen noch nicht ganz klar. Grundsätzlich finden wir es gut, dass Wien auch darauf schaut, dass Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Unterstützung erfahren.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.
Amtsf. StR Peter Hacker: Grundsätzlich sind das behördliche Vorgänge. Wir können gerne einmal die Behörde ersuchen, uns das zum Beispiel von außen darzustellen. Wenn Sie mich jetzt nach einzelnen Schritten der Behörde fragen, fühle ich mich ehrlich gesagt überfordert. Ich sage es ganz offen und ehrlich.
Klar ist, dass es wie in jedem behördlichen Verfahren einen Antrag gibt. In dem Antrag braucht es aber eine Begründung und eine Argumentation. Deswegen gibt es eine Interaktion zwischen der MA 40 und vor allem den Gewaltschutzorganisationen, um denen auch klarzumachen, was die Argumentation ist, die sich die Behörde anschaut.
Es ist daher auf der einen Seite eine Frage der Interaktion bei der Beratung und Begleitung von Betroffenen, insbesondere von gewaltbetroffenen Frauen, die die Gewaltschutzorganisationen auch begleiten sollen. Das wollen wir ja auch. Dafür finanzieren wir auch die Gewaltschutzorganisationen, teilweise aus meinem Ressort, teilweise aus dem Ressort der Frauenstadträtin. Da muss ein gemeinsames Miteinander stattfinden. Da es ja einige hundert Fälle gibt, bei denen wir diese Unterstützung gewähren, dürfte das ja grundsätzlich schon funktionieren.
Ich gebe Ihnen aber recht: Man hört in dieser Fragestellung immer ganz viele Gerüchte. Gerüchte sind manchmal eh super und unterhaltsam, aber vor allem hilft es, wenn wir allen Organisationen, die sich mit dem Thema beschäftigen und sich auch Sorgen machen, ganz klar den Weg weisen: Der Antrag erfolgt nach § 39 Abs. 2 bei der MA 40.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke. - Die 2. Zusatzfrage wird von Herr Abg. Brucker gestellt. - Bitte sehr.
Abg. Lukas Brucker, MA (FPÖ): Sehr geehrter Stadtrat! Es hat Medienberichte gegeben, dass subsidiär Schutzberechtigte auch im Jänner noch Anspruch auf die Mindestsicherung gehabt haben und diese ausbezahlt wird. Ist das jetzt komplett abgestellt worden oder gibt es nach wie vor Auszahlungen an subsidiär Schutzberechtigte?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich habe schon bei der Beschlussfassung voriges Jahr unmissverständlich klargemacht, dass wir da auch in bestehende Bescheide eingreifen müssen und das daher nicht ein Punkt sein wird, bei dem wir die Bescheide einfach außer Kraft setzen können, sondern dass es eine Übergangsphase geben wird. Daher habe ich damals gesagt, diese Übergangsphase wird vier Monate dauern. So lange hat sie auch gedauert.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage kommt von der Fr. Abg. Keri. - Bitte.
Abg. Sabine Keri (ÖVP): Guten Morgen, Herr Landesrat! Ich möchte gerne nochmals kurz auf das Thema Gewalt gegen Frauen zurückkommen. Es gibt ja mit dem Bund die 15a-Vereinbarung, dass bis 2026 der Ausbau der Schutzunterkünfte, der Übergangswohnungen und so weiter mitfinanziert wird und es einen zusätzlichen Ausbau geben soll. Da haben Sie, glaube ich, 2024 auch schon den Plan mit 15 zusätzlichen Plätzen für Frauen vorgestellt.
Meine Frage ist jetzt: Die läuft ja jetzt dann aus. Können Sie garantieren, dass die weitere Finanzierung oder auch ein weiterer Ausbau dieser Schutzunterkünfte abgesichert ist beziehungsweise vorangeht? - Danke.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich nehme an, Sie sprechen von den Wohnungen, die auf Initiative des Bundes gemacht wurden. Ich nehme an, dass Sie von denen reden. Ich weiß es einfach nicht. Ich gehe davon aus, dass die Initiative von Seiten des Bundes fortgesetzt wird. Wenn das der Fall ist, werden wir selbstverständlich weiter in der Co-Finanzierung bleiben. Ich weiß aber im Augenblick keinen aktuellen Vorgang. Vielleicht wissen Sie mehr. Wenn nicht, können Sie vielleicht mithelfen, dass der Bund diese Initiative fortsetzt. Dann bin ich mir sicher, dass wir uns einig sind, dass wir sie weiterhin gemeinsam unterstützen.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Danke schön.
Wir kommen damit zur 4. Anfrage (FSP-573601-2026-KFP/LM). Diese wurde von der Frau Abg. Schütz
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