Landtag, 11. Sitzung vom 28.04.2026, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 29
Wir wissen beide, dass der Bund im Augenblick die Aufgabe hat, bis Jahresmitte eine Regelung vorzulegen. Denn sonst gilt die europäische Ordnung automatisch. Ich gehe davon aus, dass wir da noch das eine oder andere an Veränderungen erleben werden, was subsidiär Schutzberechtigte betrifft.
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg. Brucker gestellt. - Bitte sehr.
Abg. Lukas Brucker, MA (FPÖ): Guten Morgen, Herr Landesrat! Zuerst einmal finde ich es für Sie als Landesrat wirklich extrem unangemessen, dass Sie einer Abgeordneten hier unterstellen, dass sie Menschen als faules Pack bezeichnet. Ehrlich gesagt sollten Sie sich für diese Aussage schämen. (Beifall bei der FPÖ und von Abg. Mag. Caroline Hungerländer, MSc.)
Tatsache ist, dass es eine massive Diskrepanz zwischen Pflichtverletzungen beim Bezug der Mindestsicherung und Sanktionen, die dann tatsächlich erteilt werden, gibt. Deshalb frage ich Sie: Halten Sie es gegenüber Wienerinnen und Wienern, die tagtäglich fleißig arbeiten, aufstehen und trotzdem zu wenig zum Leben haben und sich teilweise die Mieten nicht mehr leisten können, tatsächlich für gerechtfertigt, dass so ein großer Teil von Pflichtverletzungen folgenlos bleibt?
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Herr Landesrat, bitte.
Amtsf. StR Peter Hacker: Gerade wenn Sie mit mir im Landtag über die Interpretation von legistischen Regelungen sprechen, sollten wir uns grundsätzlich einig sein, dass die Behörde ihren Job macht. Wenn es eine Verdachtsmeldung gibt, ist der Verdacht noch lange kein Beweis.
Wenn wir zum Beispiel Meldungen bekommen, weil das AMS übersehen hat, dass jemand einen Kurs nicht mehr besucht, weil er schon einen Job gefunden hat, dann halte ich es für nachvollziehbar, dass die Behörde sagt: Es gibt keinen Grund für Sanktionen, weil die Person eh schon einen Job hat.
Wenn es Meldungen des AMS gibt und diese Meldung vom AMS dann einen Monat später wieder zurückgezogen wird, ist die Meldung als solche trotzdem in der Statistik und bleibt in der Statistik. Das ist auch in Ordnung so, wenn man eine ordentliche Statistik führt. Es ist legitim, dass die Behörde sagt: Wenn das AMS die Meldung zurückzieht, dann gibt es keinen Grund für Sanktionen.
So gibt es eine ganze Reihe von Punkten, die es nachvollziehbar machen und bei denen die Behörde sagt: Es gibt kein eins zu eins. Dass sich die zuständige Integrationsministerin ausschließlich mit dieser Frage beschäftigt und damit, welche Sanktionen es für böse Menschen geben soll, können wir eh jeden oder fast jeden Tag in der Zeitung lesen. Sie unterstellt damit auch gleich, dass alle böse sind, nur weil sie unsere Hilfe und unsere Unterstützung brauchen. Dagegen muss ich mich politisch halt einfach zur Wehr setzen.
Ich halte das für eine Unterstellung, die nicht legitim ist. Das werden Sie zur Kenntnis nehmen müssen, ob es Ihnen passt oder nicht. Ganz offen und ehrlich gesagt: Es ist eine Frage, die jetzt nicht zur Debatte steht.
Ich bin der Überzeugung, dass der große Teil der Menschen, die unsere Hilfe brauchen, sich echt anstrengt, um dieser Hilfe auch würdig zu sein und einen Job zu bekommen. Es ist die Aufgabe der Bundesbehörden, sich darum zu kümmern, dass sie ordentliche Kursmaßnahmen und einen ordentlichen Job vermittelt bekommen.
Dass das bei vielen nicht der Fall ist, zeigt sich daran, dass wir noch immer fast 60 000 Menschen haben, über die zwar gerne geredet wird, bei denen ich aber auf Bundesebene die große Initiative vermisse, ihnen einen Job zu vermitteln. Das wird ein Problem bleiben. Da geht es nicht um die Frage von Sanktionen gegenüber Einzelnen, sondern um die Frage: Wer macht auf Bundesebene seinen Job, und wer macht ihn nicht? (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Ing. Christian Meidlinger: Die 3. Anfrage (FSP-601436-2026-KGR/LM) wurde von der Frau Abg. Malle gestellt und ist an den Amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe für Soziales, Gesundheit und Sport gerichtet.
(Auf Grund der Änderungen des Wiener Mindestsicherungsgesetzes sind mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2026 subsidiär Schutzberechtigte vom Anspruch auf Leistungen aus der Wiener Mindestsicherung ausgeschlossen. Besonders stark betroffen sind subsidiär schutzberechtigte Frauen und Mädchen, die auf Grund der gesteigerten finanziellen Abhängigkeit nun vermehrt gezwungen sind, in gewaltbelasteten Beziehungen zu verbleiben. Obwohl keine speziellen Härtefallregelungen im Wiener Mindestsicherungsgesetz für subsidiär Schutzberechtigte verankert wurden, antwortete das Büro der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport auf eine Anfrage der Kronen Zeitung (https://www.krone.at/4100013) am 7. April dieses Jahres, ob Wien diese Fälle im Stich ließe, wie folgt: "Förderungen zur Vermeidung sozialer Härte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß dem Wiener Mindestsicherungsgesetz gewährt. Die Förderung soll die Leistung zur Deckung des Lebensunterhaltes und den Wohnbedarf, die Krankenversicherung sowie gegebenenfalls eine Leistung in der Höhe der Mietbeihilfe analog den Mindeststandards in diesen besonderen Situationen decken. Besondere Berücksichtigung finden etwa Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Diese sind auch die Hauptgruppe der Bezieher." Bedeutet das, dass auch subsidiär Schutzberechtigte um Förderungen als Hilfe in besonderen Lebenslagen gemäß § 39 Wiener Mindestsicherungsgesetz ansuchen können?)
Herr Landesrat, ich bitte um Beantwortung.
Amtsf. StR Peter Hacker: Ich versuche, es einmal kurz zu machen: Ich glaube, es gibt schlicht und einfach ein Missverständnis. Es gibt im Wiener Mindestsicherungsgesetz einen § 39 Abs. 1, und es gibt einen § 39 Abs. 2. Meine Aussage, die Sie zitieren, bezieht sich auf Absatz 2. Ihre Frage bezieht sich auf Absatz 1.
Der Unterschied ist: In Absatz 1 sind die sogenannten Hilfen in besonderen Lebenslagen geregelt, in Ab
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